Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen

Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Klimaschutz nur unzureichend umgesetzt wird, ist, dass Treibhausgase keinen angemessenen Preis haben. Nun wird diskutiert den deutschen CO2-Preis (Brennstoffemissionshandelsgesetz) und den Europäischen Emissionshandel anzupassen. Zentral sind dabei Wirksamkeit, wirtschaftliche Verträglichkeit und soziale Gerechtigkeit. 

Mit der Beantwortung der folgenden Fragen stellen wir den Stand der Forschung schnell erfassbar zur Verfügung.

#C02Preis

Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft.

Überblick über den Stand der Forschung von @sciforfuture

Wirksamkeit und Ausgestaltung

(1) Wieso reduziert ein CO2-Preis-Emissionen ?

Wenn klimaschädliche Güter teurer werden, werden sie weniger nachgefragt: sie werden sparsamer verwendet und es wird sowohl von Verbrauchern wie auch von den Unternehmen nach Alternativen gesucht. Eine Verteuerung klimaschädlicher Rohstoffe und Produktionsprozesse führt dazu, dass Alternativen wirtschaftlich werden: Unternehmen werden neue, emissionsarme Produkte entwickeln, klimafreundliche Produkte werden für die Bürgerinnen und Bürger günstiger. Klimaschutz wird Teil eines erfolgreichen und wettbewerbsfähigen Geschäftsmodells. Für Konsumenten ist es einfacher, klimafreundlich zu handeln, weil klimaschonende Alternativen gegenüber klimaschädlichen Gütern relativ gesehen billiger sind. Mit einem CO2‐Preis wird Klimaschutz meist dort umgesetzt, wo er am kostengünstigsten ist. Diesen Wandel über einen Preis zu organisieren, ist für eine Gesellschaft oft deutlich günstiger als mit Maßnahmen des Ordnungsrechts, wie einem Kohleausstieg oder Verboten von besonders klimaschädlichen Produkten (aber siehe auch Frage 10). Die CO2-Bepreisung (in Form einer CO2-Steuer oder des Emissionshandels, siehe Fragen 2 und 3) wird von einer breiten Mehrheit der Klimaökonomen empfohlen und hat sich bewährt: Unter anderem Großbritannien, Kalifornien und Schweden konnten derzeit nach Einführung eines CO2‐Preises beträchtliche Erfolge im Klimaschutz erzielen (siehe Frage 2).

„Mythos” (Falschbehauptung): „Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern die Einnahmen aus dem CO2-Preis zurückgibt, hilft die Maßnahme dem Klima nicht.”

Realität: Die Wirkung des CO2‐Preises für den Klimaschutz besteht darin, dass er klimaschädliche Produkte im Vergleich zu weniger schädlichen Alternativen verteuert und somit weniger attraktiv macht. Diese Wirkung besteht unabhängig davon, wohin die Einnahmen, die der Staat hierdurch erhält, fließen. Beispielhaft erhalte ein Haushalt einen Pauschalbetrag, durch den er sich genauso viel Benzin leisten kann, wie er ihn ohne CO2‐Preis gekauft hätte. Da aber Benzin durch den CO2-Preis relativ zum öffentlichen Nahverkehr teurer geworden ist, wird der Haushalt durchschnittlich weniger Benzin kaufen als vorher und den Nahverkehr häufiger benutzen. (Richtig ist aber, dass ein CO2‐Preis immer auch Verteilungswirkungen hat, siehe Frage 6.)

Das ist die kurze Antwort. Die wissenschaftliche Begründung samt Quellenangaben steht unter https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498 zur Verfügung.

(2) Welche Erfahrungen haben Staaten bisher mit CO2‐Preisen gemacht?

Weltweit gibt es bereits CO2‐Preise in 45 Staaten und 28 CO2‐Preise auf subnationaler Ebene – und zwar in so unterschiedlichen Regionen wie Chile, Kalifornien, Neuseeland, Norwegen, Südkorea und Südafrika. Insgesamt decken diese CO2‐Preise jedoch nur etwa 20 % der globalen Emissionen ab. Zudem sind sie meist zu niedrig, um angemessen wirksam zu sein (siehe Frage 4), und gleichzeitig werden fossile Energieträger vielerorts noch stark subventioniert. Es gibt auch prominente Beispiele vorläufig gescheiterter Versuche, CO2‐Preise einzuführen oder zu erhöhen, etwa in den USA und Australien. Die EU ist bislang die relevanteste Weltregion einer CO2-Bepreisung mit festgelegten Reduktionszielen. Für die energieintensive Industrie und die Stromerzeugung werden diese Reduktionen mit Hilfe des europäischen Emissionshandels (EU ETS) realisiert. Dabei entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, deren Anlagen CO2 ausstoßen, Zertifikate vorweisen müssen und diese Zertifikate handelbar sind. Mit welchen Mitteln die Ziele in den Wirtschaftssektoren, die nicht in den EU ETS fallen (Landwirtschaft, Verkehr und Gebäude) erreicht werden, ist aber jedem Land selbst überlassen. In Deutschland und Österreich gibt es 2020 noch keinen CO2‐Preis in diesen Nicht‐ETS‐Sektoren. Das Ende 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm in Deutschland sieht jedoch ab 2021 einen entsprechenden Preis vor, der von 25 €/t CO2 schrittweise bis 2025 auf 55 €/t CO2 angehoben wird. Die für 2022 geplante ökologische Steuerreform in Österreich soll ebenso eine CO2-Bepreisung beinhalten. In der Schweiz gibt es ein Emissionshandelssystem für große CO2‐intensive Unternehmen, welches seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. Zusätzlich besteht eine CO2‐Abgabe von derzeit 96 Franken (ca. 86 €) pro Tonne CO2 auf Brennstoffe, also Heizöl und Erdgas. In der EU haben unter anderen auch Frankreich und Schweden einen CO2‐Preis in den Nicht‐ETS‐Sektoren eingeführt. Großbritannien hat mit einem zusätzlichen Mindestpreis innerhalb der ETS‐Sektoren einen raschen Kohleausstieg bei der Stromherstellung herbeigeführt.

Das ist die kurze Antwort. Die wissenschaftliche Begründung samt Quellenangaben steht unter https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498 zur Verfügung.

(3) Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises: Eine Möglichkeit ist ein Zertifikatehandel wie der existierende europäische Emissionshandel (EU ETS). Dabei entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, die Emissionen ausstoßen, Zertifikate vorweisen müssen und diese handelbar sind. Die Menge der CO2‐Emissionen ist begrenzt, aber der Preis ist variabel. Die zweite Möglichkeit ist, einen Preis direkt festzusetzen. Dies geschieht durch eine CO2‐Steuer (oder CO2‐Abgabe, siehe Frage 9). Beide Möglichkeiten – Emissionshandel wie Steuer – sorgen dafür, dass dort Emissionen gespart werden, wo es am günstigsten ist (siehe Frage 1). Sie lenken aber entweder ausschließlich über die Emissionsmenge oder den Emissionspreis. Außerdem gibt es Mischformen, wie einen Emissionshandel mit Mindestpreis. Mit der Kombination der beiden Instrumente ist sowohl eine zielsichere Steuerung der Emissionsmenge als auch des Preises möglich.

Für die aktuelle Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz ergibt sich daraus: Der EU ETS umfasst bisher nur den Stromsektor sowie energieintensive Industriezweige und die innereuropäische Luftfahrt. Erstens könnte daher europaweit das bereits existierende Emissionshandelssystem auf die Nicht-ETS Sektoren ausgeweitet werden, insbesondere den Wärme‐ und Verkehrssektor. Damit wäre sichergestellt, dass alle fossilen Aktivitäten im EU-Wirtschaftsraum gleichbehandelt und alle Emissionen den gleichen Preis hätten. Ist das europapolitisch nicht machbar, könnten zweitens Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre nationale CO2-Bepreisung in diese Sektoren erweitern. Drittens wäre eine CO2‐Steuer in den nicht‐ETS Sektoren denkbar, ebenso ein nationaler Mindestpreis in den EU-ETS-Sektoren. In Deutschland wird unter dem Ende 2019 beschlossenen Klimapaket ab 2021 ein Ansatz bestehend aus CO2-Preis bis 2025 und Emissionshandel ab 2026 für wichtige nicht-ETS Sektoren umgesetzt. Dieses könnte in Zukunft an den EU ETS angeschlossen werden, falls dieser auf weitere Sektoren ausgedehnt werden sollte.

In der Schweiz besteht bereits eine CO2‐Abgabe vor allem im Wärmesektor (siehe Frage 2), allerdings noch nicht im Verkehrssektor. Darüber hinaus besteht ein eigenes Emissionshandelssystem für Unternehmen mit hohen Emissionen, das seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. In Österreich wäre die Ausgestaltung der von der Bundesregierung geplanten aufkommensneutralen CO2‐Bepreisung wiederum als nationaler Emissionshandel, mit denkbarer zukünftiger Integration in den EU ETS oder als CO2‐Steuer möglich.

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(4) Wie hoch sollte der CO2‐Preis sein?

Was eine überschwemmte Küste, ein zerstörter Wald oder eine ausgestorbene Tierart kostet, lässt sich nur sehr schwer in Euro ausdrücken – und wenn solche Schätzungen unternommen werden, ist damit immer eine ethische Bewertung verbunden. Nichtsdestotrotz bieten Angaben der gesellschaftlichen Kosten von CO2‐Emissionen eine Orientierungshilfe für die notwendige Höhe einer CO2‐Bepreisung. Das deutsche Umweltbundesamt schätzt, dass eine in Deutschland ausgestoßene Tonne CO2 etwa 180 € an Schäden für Mensch und Umwelt verursacht; noch höhere Schätzungen beruhen auf neuen empirischen Einsichten zu wirtschaftlichen Produktivitätsverlusten bei hohen Temperaturen und einer erhöhten Variabilität. Während die genaue Höhe der Schäden durch eine Tonne CO2 mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, können Ökonominnen und Ökonomen deutlich robuster abschätzen wie hoch CO2‐Preise sein müssten, um den Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen den Anstieg auf 1.5 °C zu begrenzen, wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart. Es ist ratsam, solche Preisinstrumente rasch aber schrittweise umzusetzen, um Unternehmen und Gesellschaft Zeit zur Anpassung einzuräumen, wobei der schrittweise Preisanstieg politisch und rechtlich sichergestellt werden muss.

Das ist die kurze Antwort. Die wissenschaftliche Begründung samt Quellenangaben steht unter https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498 zur Verfügung.

Verteilungskonflikte und Gerechtigkeit

(5) Warum ist es gerecht, dass ein CO2‐Preis die Verursacher trifft?

Der CO2-Preis stützt sich auf das „Verursacherprinzip”: Wer einen Schaden verursacht hat, der muss auch dafür aufkommen. Im übertragenen Sinn ist er eine „Abfallgebühr“ für das Deponieren von Treibhausgasen in der „atmosphärischen Müllhalde“. Mit einem CO2-Preis werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen also proportional zu ihren CO2-Emissionen in die Verantwortung genommen. Da ein umfassender CO2‐Preis alle emissionsintensiven Aktivitäten gleichbehandelt (z. B. Heizen, Autofahren, …), verhält er sich neutral gegenüber den verschiedenen Lebensentwürfen der Bürgerinnen und Bürger. Teil dieser „Neutralität“ ist auch, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu überlassen, wie sie auf den CO2-Preis reagieren wollen. Wenn einige Bürgerinnen und Bürger lieber höhere CO2-Preise zahlen möchten, als ihr Verhalten zu ändern, werden sie über den CO2-Preis, der die Emissionen reduziert (siehe Frage 1), auf gerechte Weise in die Verantwortung genommen.

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(6) Belastet ein CO2‐Preis Haushalte mit niedrigen Einkommen?

Es ist ein Gebot der Fairness und der breiten gesellschaftlichen Zustimmung, die notwendige Transformation zur klimafreundlichen Gesellschaft nicht auf dem Rücken einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger auszutragen. Bei der Einführung eines CO2-Preises gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie diese verteilungsneutral oder sogar zu Gunsten von Haushalten mit niedrigen Einkommen ausfallen könnte. Ein CO2-Preis führt zu Preiserhöhungen von emissionsintensiven Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. dem Betrieb großer Autos oder alter Heizungen. Tatsächlich geben Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ zu ihrem Einkommen gesehen mehr Geld für diese Güter und Dienstleistungen aus. Absolut gesehen sind jedoch die Ausgaben reicher Haushalte für solche Güter und Dienstleistungen höher. Wie sich ein hoher CO2-Preis auf unterschiedliche Einkommensklassen auswirkt, hängt unter diesen Voraussetzungen hauptsächlich davon ab, was mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis passiert.

Bürgerinnen und Bürger könnten etwa eine jährliche pro‐Kopf‐Pauschale („Klimaprämie”) erhalten, bei der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an alle Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Dann erhalten Haushalte mit niedrigen Einkommen mehr zurück als sie bezahlen. Alternativ könnten mit den Einnahmen einer CO2-Bepreisung entsprechend Steuern für Geringverdienende gesenkt werden, zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Stromsteuer. Sofern einzelne Gruppen mit niedrigen Einkommen einen besonders hohen CO2-Verbrauch haben, zum Beispiel auf dem Land, sind weitere Ausgleichsmaßnahmen aus den Einnahmen der CO2‐Preise denkbar. Diese Ausgleichsmaßnahmen mindern die emissionsreduzierende Wirkung des CO2-Preises auch im Fall einer Steuer kaum (siehe auch Frage 1). In Deutschland wird die CO2-Bepreisung im Wärme‐ und Verkehrssektor ab 2021 unter anderem von einer Senkung der Strompreise durch Entlastungen bei der Umlage zur Förderung des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher umgelegt wird („EEG‐Umlage“) und einer Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendler („Pendlerpauschale“) begleitet. Diese Maßnahmen haben unterschiedliche Verteilungswirkungen. Während die Entlastung bei der EEG‐Umlage vor allem Geringverdienern zu Gute kommen wird, begünstigt die Erhöhung der Pendlerpauschale, deren Effekt mit höheren Steuersätzen steigt, vor allem Bürger mit mittleren und höheren Einkommen (Edenhofer et al. 2019b; Knopf 2020).

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(7) Führt ein nationaler CO2‐Preis zu einer Verschiebung der Emissionen in andere Länder

Da ein CO2‐Preis Energie teurer macht, wird oft befürchtet, dass er zur Verlagerung von energieintensiven Industrien in Länder mit weniger ambitionierten Klimazielen führt – und somit zu einer Verlagerung von Emissionen statt einer tatsächlichen Minderung. Allerdings gibt es keine Anzeichen, dass ein solches „Carbon Leakage“ bisher stattgefunden hat. Dies liegt einerseits vor allem daran, dass Energie meist nur einen relativ geringen Teil der Gesamtkosten ausmacht, während Faktoren wie Investitionssicherheit, gut ausgebaute Infrastruktur oder das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften deutlich wichtiger sind, aber auch an bereits getroffenen Gegenmaßnahmen. Ausnahmen sind allerdings einzelne energieintensive und stark gehandelte Industrien, wie beispielsweise Stahl, Aluminium, Chemie oder Zement. Die in der EU bereits praktizierte freie Vergabe von Emissionsrechten für Firmen mit hohem Risiko von Carbon Leakage, sowie die Ergänzung des Emissionshandelssystems um konsumbasierte Komponenten und CO2‐Zölle für einen eng definierten Kreis energieintensiver Industrien, die im Wettbewerb mit internationaler Konkurrenz stehen, sind Möglichkeiten, um eine solche Abwanderung zu begrenzen. In den Wirtschaftssektoren, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen, ist die Gefahr der Verschiebung von Emissionen in andere Länder eher gering.

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(8) Schadet ein CO2‐Preis der Wirtschaft?

Pauschal lässt sich die Frage, ob ein CO2-Preis „der Wirtschaft“ schadet, nicht klar mit „Nein“ oder „Ja“ beantworten. Denn viel hängt von den Details der Umsetzung einer CO2-Bepreisung ab (siehe Frage 3, 7). Darüber hinaus müssen kurzfristige Folgen sowie mittel‐ und langfristige Auswirkungen getrennt betrachtet werden. Nicht zuletzt gibt es „die Wirtschaft“ gar nicht: das Ausmaß der Betroffenheit schwankt stark – insbesondere zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen und je nach eingesetzter Technologie selbst zwischen einzelnen Unternehmen innerhalb derselben Branche. Insbesondere die Differenzierung nach Wirtschaftszweigen ist deshalb wichtig, weil es mit Beschluss des deutschen Klimapakets ja nicht um die gänzlich neue Einführung eines CO2-Preises geht (siehe Frage 3) – sondern um die Ausweitung der bestehenden CO2-Bepreisung um jene Sektoren, die nicht bereits durch den europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind (siehe Frage 3). Die Energiewirtschaft und besonders emissionsintensive Bereiche der Industrie sind bereits seit dem Jahr 2005 durch den EU ETS reguliert und mithin einem CO2-Preis ausgesetzt, der sich innerhalb dieses Systems fortlaufend als Handelspreis für Zertifikate bildet. Von der beschlossenen Ausweitung der CO2-Bepreisung sind zukünftig insbesondere private Verbraucher (in den Bereichen Gebäude bzw. Wärme und Straßenverkehr) sowie die Unternehmen aus dem Gewerbe‐, Handel‐ und Dienstleistungssektor (GHD) betroffen. Daher reicht innerhalb der Wirtschaft die Reaktion auf die Debatte um die Einführung eines CO2-Preises von strikter Ablehnung bis hin zu expliziter Befürwortung eines Preises. Insbesondere vergleichen viele Akteure CO2-Preise nicht mit einer Wirtschaft ohne wirksame Klimapolitik, sondern mit einer Wirtschaft, in der die nötigen Emissionsminderungen über Verbote und Ordnungsrecht erreicht werden.

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Weitergehende Maßnahmen

(9) Wie wird ein CO2‐Preis für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv?

Auch wenn ein CO2-Preis die effizienteste Methode ist Emissionen zu senken (siehe Frage 1) und er sozial ausgewogen gestaltet wird (siehe Frage 6), so kann es weitere Vorbehalte gegen diese Politikmaßnahme geben. Solche Vorbehalte haben damit zu tun, dass neue „Steuern” skeptisch beurteilt werden. Länder, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihren Politikerinnen und Politikern in hohem Maße vertrauen, haben messbar stärkere Umweltpolitik und niedrigere Treibhausgasemissionen. Wenn ein Versprechen der Politik, sozial ausgewogene Klimapolitik zu betreiben, auch umgesetzt wird (siehe Frage 6), so kann dies das Vertrauen in die Politik stärken. Wichtig ist daher, Vorbehalte, die zum Teil auf Missverständnissen über die ökonomischen Eigenschaften des Instruments beruhen, auszuräumen: CO2-Preise werden dann mehr öffentliche Unterstützung erfahren, wenn die hohe Lenkungswirkung von CO2-Preisen betont wird (siehe Frage 1), sowie Transparenz über die Verwendung von Einnahmen geschaffen wird. Ebenso ist es hilfreich klarzustellen, dass die „Verschmutzenden einen gerechten Preis“ bezahlen (siehe Frage 5), und dass die Einnahmen wirksam und fair verteilt werden. Das kann zum Beispiel durch eine Rückerstattung als Klimaprämie geschehen (siehe Frage 6); alternativ können die Mehreinnahmen lokal und sichtbar klimafreundlich investiert werden, zum Beispiel in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

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(10) Warum ist ein CO2‐Preis für eine gute Klimapolitik nicht hinreichend?

Die Aufgabe eines CO2-Preises ist es, CO2-Emissionen zu verteuern, da sie den Klimawandel hauptsächlich verursachen. Für eine gelungene Klimapolitik ist es zwar entscheidend, CO2 zu bepreisen, aber mit der Einführung eines solchen Preises werden nicht alle anderen umwelt‐ und klimapolitischen Instrumente überflüssig. Vielmehr sollte die Einführung eines solchen Preises für eine beschleunigte und gelungene Dekarbonisierung durch weitere Maßnahmen begleitet werden. Hier seien vier wichtige Aspekte herausgegriffen. Erstens würde ein höherer CO2-Preis auch in anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik Anpassungen erfordern, dies gilt insbesondere für Infrastrukturinvestitionen: etwa wäre durch teureren motorisierten Individualverkehr eine höhere Nachfrage nach öffentlichem Personenverkehr zu erwarten. Zweitens kann auch die Förderung der Forschung und Entwicklung klimaschonender Technologien weiterhin sinnvoll sein, um Planungsunsicherheit über künftige CO2-Preise oder um Defizite des Marktes bei der Bereitstellung von Wissen auszugleichen. Drittens ist CO2 zwar das wichtigste Treibhausgas, aber nicht das einzige. Beispielsweise wird bei landwirtschaftlicher Bodennutzung nicht nur CO2, sondern auch Lachgas (N2O) freigesetzt, und die Tierhaltung geht mit Methanemissionen einher. Dies sind auch Beispiele für Treibhausgas‐Emissionen, die nicht durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen und zusätzlich reguliert werden müssen. Viertens gibt es Schadstoffe, die oft zusammen mit CO2 emittiert werden, z. B. Schwefeldioxid oder Feinstaub. Da solche Schadstoffe lokal unterschiedlich wirken, werden beispielsweise zusätzliche politische Eingriffe in den Stadtverkehr nicht unbedingt von einem CO2-Preis überflüssig gemacht. Umgekehrt gilt: Sind weitere politische Ziele nicht bereits erreicht, so kann es durch einen CO2-Preis Nebengewinne geben, etwa geringere Luftverschmutzung, gesündere Lebensweise und Energieunabhängigkeit.

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DOI
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Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung


von


CO         -Preisen (Version 2.0)
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Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen

Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft


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von Linus Mattauch            , Felix Creutzig       , Nils aus dem Moore            , Max Franks         , Franziska Funke          , Michael Jakob         ,
               7                         8                  9                            10                                 11                      12
Lutz Sager      , Moritz Schwarz          , Achim Voß         , Marie‐Luise Beck           , Claus‐Heinrich Daub              , Moritz Drupp           , Felix
         13                                                       14                      15                      16                           17
Ekardt      , Gregor Hagedorn, Mathias Kirchner                      , Tobias Kruse         , Thomas Loew            , Karsten Neuhoff            , Isabella
            18                        19                          20                             21                          22
Neuweg        , Sonja Peterson           , Matthias Roesti          , Gerhard Schneider             , Robert Schmidt           , Reimund
              23                      24                              25                                26
Schwarze        , Jan Siegmeier          , Philippe Thalmann             , Johannes Wallacher

Diskussionsbeiträge der Scientists for Future 2, 2020, Version 2.0, doi:10.5281/zenodo.3644498

Dieser Text wurde von Autorinnen und Autoren als Mitglieder der „Scientists for Future” verfasst und durch Kollegen und Kolleginnen im
Kreise der Scientists for Future hinsichtlich der wissenschaftlichen Qualität (insbesondere der Belegbarkeit von Argumenten) ausführlich

geprüft. Wir danken Alice Chodura und Marion Linhuber für die technische Unterstützung.



                                                                                                                     Veröffentlicht unter CC BY‐SA 4.0





1
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Environmental Change Institute, School of Geography

and the Environment, University of Oxford
2
Sustainability Economics of Human Settlements, Technische Universität Berlin und Mercator Research Institute on Global
Commons and Climate Change, Berlin
3
RWI – Leibniz‐Institut für Wirtschaftsforschung, Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Governance, Büro Berlin
4
Potsdam‐Institut für Klimafolgenforschung und Ökonomie des Klimawandels, Technische Universität Berlin
5
London School of Economics and Political Science, Department of Philosophy, Logic and Scientific Method
6
Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change, Berlin
7
McCourt School of Public Policy, Georgetown University
8
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Smith School of Enterprise and the Environment,
University of Oxford
9
Universität Hamburg
10
  Deutsches Klima‐Konsortium e. V.
11
  University of Applied Sciences and Arts Northwestern Switzerland
12
  Universität Hamburg
13
  Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik und Universität Rostock
14
  Zentrum für Globalen Wandel & Nachhaltigkeit, Universität für Bodenkultur Wien
15
  London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment
16
  Institute for Sustainability, Berlin
17
  Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin und Technische Universität Berlin
18
  London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment
19
  Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
20
  Schweizerisches Institut für Aussenwirtschaft und Angewandte Wirtschaftsforschung, Universität St. Gallen
21
  HES‐SO University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland
22
  FernUniversität in Hagen
23
  Helmholtz‐Zentrum für Umweltforschung − UFZ, Europa‐Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
24
  Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
25
  Laboratoire d'economie urbaine et de l'environment, Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne
26
  Hochschule für Philosophie München






Klimaschutz hat für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr hohe Priorität. Dies zeigt sich nicht nur
regelmäßig in Befragungen, sondern auch durch die politische Bewegung „Fridays for Future“ bzw.
„Klimastreik“. Dennoch    bleiben   die Anstrengungen,     Treibhausgasemissionen     zu reduzieren,
unzureichend. Ein wesentlicher Grund für das Missverhältnis von Überzeugung und kollektivem
Handeln liegt darin, dass Treibhausgase, insbesondere in Deutschland und Österreich, keinen ange‐
messenen   Preis haben.   Klimaschädigendes    Verhalten ist häufig   zu preiswert, klimaschonende
Alternativen sind meist finanziell wenig attraktiv. Das gilt für alle: Unternehmen, Bürgerinnen,
Bürger und die öffentliche Hand. Da im Pariser Klimaabkommen 2015 vereinbart wurde, den
Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Tempe‐
raturanstieg auf 1.5 °C zu begrenzen, ist der für weitere Treibhausgase verbleibende Platz in der
Atmosphäre sehr knapp. Knappe Güter sollten in einer Marktwirtschaft teuer sein – ansonsten
kommt es zu einem Marktversagen. Treibhausgase sind jedoch bisher nicht angemessen bepreist.
In Deutschland wurde 2019 beschlossen einen CO        ‐Preis ab 2021 einzuführen und anschließend
                                                     2
schrittweise zu erhöhen. Mit der nachfolgenden Zusammenstellung einiger in der Öffentlichkeit
häufig diskutierter Fragen bereiten wir den Stand der Forschung für Interessierte auf.

Dabei beachten wir das Sondergutachten des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt‐
wirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) und die Gutachten des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW), des Forum‐Ökologisch Soziale Marktwirtschaft (FÖS), des Mercator
Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC Berlin), des Instituts für Makro‐
ökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans‐Böckler‐Stiftung, des RWI – Leibniz‐Institut
für Wirtschaftsforschung, des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie   und der   Leopoldina   von Juli 2019,   die allesamt   Möglichkeiten   untersuchen,   in
Deutschland höhere CO2‐Preise einzuführen.

Die folgenden Ausführungen sollen allen Interessierten eine wissenschaftlich fundierte Einordnung
des gegenwärtigen Forschungsstandes und der daran anknüpfenden Handlungsoptionen rund um
das Thema der CO2‐Bepreisung bieten. Sie erklären, warum Ökonominnen und Ökonomen CO2‐
Preise als das kostengünstigste Mittel für mehr Klimaschutz erachten. Es wird dargestellt, dass sich
CO2‐Preise unter anderem in Großbritannien, Kalifornien, Schweden und der Schweiz bewährt
haben, und diskutiert, welche Höhe für die CO2‐Preise im Verlauf der kommenden Jahre und Jahr‐
zehnte angemessen sind. Die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten zur Einführung von CO2‐
Preisen über eine Steuer oder einen Emissionshandel sowie Mischformen werden vorgestellt.
Zudem wird beantwortet, ob CO2‐Preise gerecht sind, wie sie sozial ausgewogen gestaltet werden
können und warum etwaige negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
deutschsprachigen Länder sehr überschaubar sein dürften. Darüber hinaus wird die öffentliche
Wahrnehmung von CO2‐Preisen behandelt. Es wird erläutert, warum der CO2‐Preis eine zentrale
Bedeutung   für die Klimapolitik   besitzt, ergänzende   umweltpolitische   Maßnahmen      aber nicht
überflüssig macht.





                                                  2


Inhaltsverzeichnis

Wirksamkeit und Ausgestaltung ............................................................................................. 4
    (1) Wieso reduziert ein CO2‐Preis die CO2‐Emissionen? ............................................................................. 4
    (2) Welche Erfahrungen haben Staaten bisher mit CO2‐Preisen gemacht? .......................................... 7
    (3) Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises gibt es? .......................................... 10
    (4) Wie hoch sollte der CO2‐Preis sein? .......................................................................................................... 14
Verteilungskonflikte und Gerechtigkeit ............................................................................. 18
    (5) Warum ist es gerecht, dass ein CO2‐Preis die Verursacher trifft? ................................................... 18
    (6) Belastet ein CO2‐Preis Haushalte mit niedrigen Einkommen? ......................................................... 20
    (7) Führt ein nationaler CO2‐Preis zu einer Verschiebung der Emissionen in andere Länder? .... 23
    (8) Schadet ein CO2‐Preis der Wirtschaft? .................................................................................................... 25
Weitergehende Maßnahmen ................................................................................................ 29
    (9) Wie wird ein CO2‐Preis für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv? ................................................ 29
    (10) Warum ist ein CO2‐Preis für eine gute Klimapolitik nicht hinreichend? ..................................... 31
    Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 34








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Wirksamkeit und Ausgestaltung

(1) Wieso reduziert ein CO2‐Preis die CO2‐Emissionen?

Kurze Antwort:
Wenn klimaschädliche Güter teurer werden, werden sie weniger nachgefragt: sie werden
sparsamer verwendet und es wird sowohl von Verbrauchern wie auch von den Unternehmen
nach Alternativen gesucht. Eine Verteuerung klimaschädlicher Rohstoffe und Produktions‐
prozesse führt dazu, dass Alternativen wirtschaftlich werden: Unternehmen werden neue,
emissionsarme Produkte entwickeln, klimafreundliche Produkte werden für die Bürgerinnen
und Bürger günstiger. Klimaschutz wird Teil eines erfolgreichen und wettbewerbsfähigen Ge‐
schäftsmodells. Für Konsumenten ist es einfacher, klimafreundlich zu handeln, weil klimascho‐
nende Alternativen gegenüber klimaschädlichen Gütern relativ gesehen billiger sind. Mit einem
CO2‐Preis wird Klimaschutz meist dort umgesetzt, wo er am kostengünstigsten ist. Diesen
Wandel über einen Preis zu organisieren, ist für eine Gesellschaft oft deutlich günstiger als mit
Maßnahmen des Ordnungsrechts, wie einem Kohleausstieg oder Verboten von besonders
klimaschädlichen Produkten (aber siehe auch 10). Die CO2‐Bepreisung (in Form einer CO2‐
Steuer oder des Emissionshandels, siehe 2 und 3) wird von einer breiten Mehrheit der Klima‐
ökonomen empfohlen und hat sich bewährt: Unter anderem Großbritannien, Kalifornien und
Schweden konnten derzeit nach Einführung eines CO2‐Preises beträchtliche Erfolge im Klima‐
schutz erzielen (siehe 2).

Ausführliche Antwort:
Wenn klimaschädliche Güter teurer werden, werden sie weniger nachgefragt: Bei niedrigen
Marktpreisen   ist die Nachfrage   hoch und    umgekehrt   sinkt die Nachfrage    bei steigenden
Preisen – wenn ansonsten die Rahmenbedingungen unverändert sind. Daher reduzieren CO2‐
Preise Emissionen. Das gilt unabhängig davon, ob Brennstoffe, bei deren Nutzung CO2 freige‐
setzt wird, entweder direkt konsumiert oder als Rohstoffe und Vorleistungsgüter genutzt
werden. Denn entweder wird ihre Verteuerung also direkt beim Konsumenten auftreten oder
indirekt dadurch, dass CO2‐intensive Produkte teurer werden. Diese Reduktionen über den
Preis zu erreichen, statt über direkte Regulierung, also anstatt per Ordnungsrecht bestimmte
Produktionsweisen, wie etwa Kohlekraftwerke oder den Verbrennungsmotor, zu verbieten, ist
effizienter. Das liegt daran, dass bei hinreichend vielen Marktteilnehmern der Regulierer die
Anreize der einzelnen Teilnehmer nicht kennt. Beispielsweise kann eine staatliche Behörde, die
Produktstandards oder Verbote verordnet, nicht wissen, welche Kosten und Nutzen Firmen
oder Haushalten    durch   verschiedene    Möglichkeiten   entstehen,   Emissionen   einzusparen
(Weitzman 1974; Keohane und Olmstead 2016). Allerdings werden bei ungewissen Aussichten
über zukünftige CO2‐Preise keineswegs alle langfristig sinnvollen Investitionen in Infrastruktu‐
ren und Zukunftstechnologien getätigt; in diesen Fällen sind weitere, auch ordnungsrechtliche
Maßnahmen, gerechtfertigt (siehe auch 3 und 10).


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Mit einem Preis für CO2 wird Klimaschutz also dort umgesetzt, wo er am kostengünstigsten ist,
da Unternehmen strategisch und im eigenen Wettbewerbsinteresse entscheiden, an welchen
Stellen im Produktionsprozess sie Einsparungen vornehmen wollen. Die Reduktion der Emis‐
sionen beginnt zeitnah nach der Einführung von CO2‐Preisen. Sie setzen sich kontinuierlich
fort, weil Unternehmen verstärkt nach CO2‐Einsparungspotentialen suchen und bei Investitio‐
nen energieeffiziente Technologien bevorzugen (Keohane und Olmstead 2016). Innovative
Möglichkeiten CO2 einzusparen lassen sich ohne CO2‐Preis schlechter vermarkten, weil sie sich
bei den heutigen Energiepreisen „nicht rechnen”. Analysen zeigen, dass die Nachfrage sich
stark an die veränderten Preise der Treibstoffe anpassen (Sterner 2007; Andersson 2019).

Der Klimawandel    ist durch Folgeschäden     (z. B. Ernteverluste und Extremwetterlagen)     mit
erheblichen sozialen Kosten für die Gesellschaft verbunden (IPCC 2014a). Diese „externen
Kosten” werden gegenwärtig nicht in den Marktpreisen klimaschädlicher Produkte reflektiert.
Ein Preis für den Ausstoß von CO2 ist ein einfaches und das effizienteste Instrument, um
externe Kosten in die Nutzung fossiler Brenn‐ und Treibstoffe zu integrieren (Keohane und
Olmstead   2016). Externe   Kosten, die   nicht vom   Verursacher   beglichen, sondern   von der
Gesellschaft getragen werden, können durch eine Steuer auf die Produktionskosten und somit
auf den Preis des Produkts korrigiert werden (Pigou 1920).
Wird ein CO2‐Preis so eingeführt, dass seine Entwicklung und langfristige Höhe tendenziell
festgelegt sind, haben die Unternehmen Planungssicherheit. Das ist für ihre Investitionsent‐
scheidungen, ihre strategische Planung und ihre Produktentwicklung essentiell. Somit schaffen
CO2‐Preise wirtschaftliche Anreize für Innovationen für CO2‐arme Technologien und Dienst‐
leistungen (Acworth et al. 2017; Aldy und Stavins 2012). Denn je teurer eine Ressource ist,
desto mehr Anstrengungen werden unternommen, sie langfristig durch andere Technologien
zu ersetzen. Aufgrund weiterer Marktversagen muss ein CO2‐Preis jedoch um weitere Maß‐
nahmen ergänzt werden (siehe 10) damit größere wirtschaftliche Transformationen gelingen
(Tvinnereim und Mehling 2018).

Die CO2‐Bepreisung wird von einer breiten Mehrheit der Klimaökonominnen und ‐ökonomen
als effizientes Instrument zur Dekarbonisierung empfohlen (CPLC 2019, Somanathan et al.
2014). Darüber hinaus wird die CO2‐Bepreisung von mehr als 4000 Unterzeichnenden des US
Economists' Statement    on Carbon    Dividends   (https://www.econstatement.org)      sowie von
mehr als 1500 Unterzeichnenden des europäischen EAERE Economists’ Statement on Carbon
Pricing (https://www.eaere.org/statement/) unterstützt. Im Rahmen der Nationalen Zielver‐
einbarungen für das Pariser Abkommen haben 96 Länder angegeben, einen CO2‐Preis als Teil
ihrer nationalen Maßnahmen einführen zu wollen (Stand April 2019, World Bank Group 2019).
In der Schweiz, Skandinavien und Großbritannien konnten nach Einführung eines CO2‐Preises
bereits deutliche Senkungen     der CO   ‐Emissionen   erzielt werden   (siehe 2). Für Teile der
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(deutschen) Industrie deuten Studien ebenso auf die Wirksamkeit des CO2‐Preises durch den
Europäischen Emissionshandels (siehe 3) hin (Petrick und Wagner 2014; Dechezleprêtre et al.
2018). Im Verkehrsbereich kann speziell, aber nicht nur, eine Erhöhung des Dieselpreises eine



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starke Klimawirksamkeit entfalten (Zimmer und Koch 2017). Ein CO2‐Preis mit höherer sekto‐
raler Abdeckung und größeren Ambitionen kann also einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
leisten.
„Mythos” (Falschbehauptung): „Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern die Einnahmen
aus dem CO2‐Preis zurückgibt, hilft die Maßnahme dem Klima nicht.”
Realität: Die Wirkung des CO2‐Preises für den Klimaschutz besteht darin, dass er klimaschäd‐
liche Produkte im Vergleich zu weniger schädlichen Alternativen verteuert und somit weniger
attraktiv macht. Diese Wirkung besteht unabhängig davon, wohin die Einnahmen, die der Staat
hierdurch erhält, fließen. Beispielhaft erhalte ein Haushalt einen Pauschalbetrag, durch den er
sich genauso viel Benzin leisten kann, wie er ihn ohne CO2‐Preis gekauft hätte. Da aber Benzin
durch den CO              ‐Preis relativ zum öffentlichen Nahverkehr teurer geworden ist, wird der Haus‐
                         2
halt durchschnittlich weniger Benzin kaufen als vorher und den Nahverkehr häufiger benutzen.
(Richtig ist aber, dass ein CO2‐Preis immer auch Verteilungswirkungen hat, siehe 6.)









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(2) Welche Erfahrungen haben Staaten bisher mit CO2‐Preisen gemacht?

Kurze Antwort:
Weltweit gibt es bereits CO2‐Preise in 45 Staaten und 28 CO2‐Preise auf subnationaler Ebene
– und zwar in so unterschiedlichen Regionen wie Chile, Kalifornien, Neuseeland, Norwegen,
Südkorea und Südafrika. Insgesamt decken diese CO2‐Preise jedoch nur etwa 20 % der globa‐
len Emissionen ab. Zudem sind sie meist zu niedrig, um angemessen wirksam zu sein (siehe 4),
und gleichzeitig werden fossile Energieträger vielerorts noch stark subventioniert. Es gibt auch
prominente Beispiele vorläufig gescheiterter Versuche, CO2‐Preise einzuführen oder zu erhö‐
hen, etwa in den USA und Australien. Die EU ist bislang die relevanteste Weltregion einer CO2‐
Bepreisung   mit festgelegten Reduktionszielen.    Für die energieintensive    Industrie und   die
Stromerzeugung werden diese Reduktionen mit Hilfe des europäischen Emissionshandels (EU
ETS) realisiert. Dabei entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, deren Anlagen CO2 ausstoßen, Zerti‐
fikate vorweisen müssen und diese Zertifikate handelbar sind. Mit welchen Mitteln die Ziele in
den Wirtschaftssektoren, die nicht in den EU ETS fallen (Landwirtschaft, Verkehr und Gebäude)
erreicht werden, ist aber jedem Land selbst überlassen. In Deutschland und Österreich gibt es
2020 noch keinen CO2‐Preis in diesen Nicht‐ETS‐Sektoren. Das Ende 2019 beschlossene
Klimaschutzprogramm in Deutschland sieht jedoch ab 2021 einen entsprechenden Preis vor,
der von 25 €/t CO2 schrittweise bis 2025 auf 55 €/t CO2 angehoben wird. Die für 2022
geplante ökologische Steuerreform in Österreich soll ebenso eine CO2‐Bepreisung beinhalten.
In der Schweiz gibt es ein Emissionshandelssystem für große CO2‐intensive Unternehmen,
welches seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. Zusätzlich besteht eine CO2‐Abgabe von
derzeit 96 Franken (ca. 86 €) pro Tonne CO2 auf Brennstoffe, also Heizöl und Erdgas. In der
EU haben unter anderen auch Frankreich und Schweden einen CO2‐Preis in den Nicht‐ETS‐
Sektoren eingeführt. Großbritannien hat mit einem zusätzlichen Mindestpreis innerhalb der
ETS‐Sektoren einen raschen Kohleausstieg bei der Stromherstellung herbeigeführt.

Ausführliche Antwort:
Auf der EU‐Ebene wurden im Rahmen des Pariser Abkommens Emissions‐Reduktionsziele
verabschiedet. In der Absichtserklärung der EU an die UNFCCC über den sogenannten „natio‐
nal festgelegten Beitrags” (nationally determined contribution, NDC) legte die EU‐Kommission
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Ziele der europäischen Klimapolitik fest (für 2030 sind
das: 1) Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand
von 1990; 2) Deckung des Gesamtenergieverbrauchs zu mindestens 32 % aus erneuerbaren
Energiequellen; 3) Erhöhung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %; für 2050: Senkung
der Emissionen um 80–95 % gegenüber dem Stand von 1990, EU‐Kommission 2019). Die neue
EU‐Kommission hat angekündigt, diese Ziele aktualisieren zu wollen und unter anderem die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 % und möglicherweise um mindestens
55 % zu reduzieren (EU‐Kommission 2020). Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treib‐
hausgasemissionen bis zum Jahr 2020 – bezogen auf die Emissionen des Jahres 1990 – um



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mindestens 40 % zu reduzieren, bis 2030 um mindestens 55 % (Umweltbundesamt 2019). Für
die energieintensive Industrie und den Stromsektor werden diese Reduktionen mit Hilfe des
europäischen Emissionshandels (EU ETS) realisiert, aus dem sich ein CO2‐Preis ergibt (siehe 3).
Wie die Ziele in den sogenannten Nicht‐ETS‐Sektoren (Landwirtschaft, Verkehr und Gebäude)
umgesetzt werden, ist aber jedem Land selbst überlassen.

In Deutschland wird es ab 2021 einen CO2‐Preis in den Nicht‐ETS‐Sektoren geben. (Zwar sind
klimaschädliche Treibstoffe und Heizmittel schon mit unterschiedlichen Steuern belegt, inklu‐
sive “Ökosteuer”, diese differenzieren aber nicht grundsätzlich nach der Klimawirkung. Sie
haben auch teilweise andere Berechtigungen als Umweltschutz, Parry und Small 2005). Das
„Klimapaket“, das Ende 2019 beschlossen wurde, sieht ab 2021 einen CO2‐Preis von 25 € vor,
der bis 2025 auf 55 € steigt. 2026 folgt der Einstieg in den Emissionshandel mit einem Preis‐
korridor von 55‐65 €. Der Preis wird wichtige nicht‐ETS Sektoren wie Verkehr und Wärme
abdecken (Bundesministerium der Finanzen 2019). Mit dem beschlossenen Klimaschutzpro‐
gramm sind die Klimaziele für 2030 erstmals gesetzlich verankert, d.h. die Bundesregierung hat
sich dazu verpflichtet, weitere Maßnahmen zu treffen, falls die erreichten Einsparungen nicht
ausreichen, um die angestrebte Mindestreduktion von 55 % einzuhalten. Dies könnte auch die
Ausgestaltung des Emissionshandels ab 2027 betreffen, wird aber nach aktuellem Stand erst
2025 entschieden (Bundesministerium der Finanzen 2019).

In Österreich gibt es in den Nicht‐ETS‐Sektoren keine zusätzliche CO2‐Bepreisung in der Form
einer Steuer oder eines Zertifikatehandels. Das derzeit angestrebte 2030‐Ziel einer Emissions‐
reduktion von 36 % gegenüber 1990 ist ohne zusätzliche Maßnahmen, wie etwa einer effekti‐
ven CO2‐Bepreisung, laut österreichischem Umweltbundesamt nicht zu erreichen (Umwelt‐
bundesamt [AT] 2018). Die neue Bundesregierung in Österreich plant jedoch eine noch nicht
näher detaillierte aufkommensneutrale CO2‐Bepreisung ab 2022 in diesen Sektoren und Klima‐
neutralität bis 2040.

In der Schweiz gibt es ein Emissionshandelssystem für große CO2‐intensive Unternehmen,
welches seit Anfang 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. Zusätzlich besteht eine CO2‐Abgabe
von derzeit 96 Franken (ca. 86 €) pro Tonne CO2 auf Brennstoffe, also Heizöl und Erdgas (Kohle
spielt in der Schweiz keine Rolle). Energieintensive Unternehmen können sich im Austausch für
Minderungsverpflichtungen davon befreien lassen. Rund zwei Drittel der Abgabe werden
direkt an die Bevölkerung (über die Krankenversicherung) und Unternehmen (über die Sozial‐
beiträge) rückvergütet,    wobei   sich die Aufteilung    nach   den   geleisteten Abgaben     richtet
(typischerweise je ca. ein Drittel der Gesamtsumme an Bevölkerung und Wirtschaft, siehe
BAFU 2019).

Weltweit gibt es bereits 56 CO2‐Preise, die auf nationaler oder subnationaler Ebene implemen‐
tiert sind (World Bank Group 2019). Durch diese sind aber lediglich 20 % der globalen CO              ‐
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Emissionen abgedeckt und die meisten CO2‐Preise sind zu niedrig (World Bank Group 2019).
In vielen Ländern werden fossile Brennstoffe sogar subventioniert, d.h. CO2‐Preise sind dann
sogar negativ (Davis 2014; Coady et al. 2017; Coady et al. 2019). In Europa haben einige Länder



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zusätzlich zum EU ETS einen CO2‐Preis in den Nicht‐ETS‐Sektoren eingeführt (wie etwa
Frankreich und Norwegen). Großbritannien hat mit einem zusätzlichen moderaten Mindest‐
preis      innerhalb          der     ETS‐Sektoren               einen       raschen         Kohleausstieg               bei    der      Stromherstellung
herbeigeführt. Dieser trug erheblich zur Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen um
44 % von 1990 bis 2018 bei (Department for Business, Energy and Industrial Strategy UK
2018). Schweden hat gegenwärtig den höchsten CO2‐Preis der Welt mit 114 €/t CO2. Dabei
sind die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2019 um 26 % gefallen, während das Brutto‐
inlandsprodukt (BIP) um 78 % gestiegen ist (Regeringskansliet 2018). Das schwedische Beispiel
gilt als Vorbild für die Bepreisung von CO2 und Treibstoffen (Sterner 2007).
Vorreiter außerhalb Europas bei der CO2‐Bepreisung sind unter anderem Kanada, Südkorea
und Kalifornien. Es gibt aber auch prominente Beispiele gescheiterter Versuche, CO                                                                         ‐Preise
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einzuführen, etwa in Australien und dem US‐Bundesstaat Washington. In den USA gibt es neue
Initiativen, diese einzuführen, die sowohl von Teilen der republikanischen Partei und vielen
Unternehmen als auch den Ölkonzernen unterstützt werden. Die Versuche der französischen
Regierung 2018, die dortige CO2‐Steuer weiter zu erhöhen, ohne soziale Gerechtigkeit zu
berücksichtigen, war ebenso eine Teilursache für die sogenannten „Gelbwestenproteste” in
Frankreich (dazu auch 7 und 8). China experimentiert mit lokal begrenzten Emissionshandels‐
systemen, und eine Ausweitung auf einen nationalen Emissionshandel ist für 2020 vorgesehen.










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(3) Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises gibt es?

Kurze Antwort:
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises: Eine Möglich‐
keit ist ein Zertifikatehandel wie der existierende europäische Emissionshandel (EU ETS). Dabei
entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, die Emissionen ausstoßen, Zertifikate vorweisen müssen
und diese handelbar sind. Die Menge der CO2‐Emissionen ist begrenzt, aber der Preis ist
variabel. Die zweite Möglichkeit ist, einen Preis direkt festzusetzen. Dies geschieht durch eine
CO2‐Steuer (oder CO2‐Abgabe, siehe 9). Beide Möglichkeiten – Emissionshandel wie Steuer –
sorgen dafür, dass dort Emissionen gespart werden, wo es am günstigsten ist (siehe 1). Sie
lenken aber entweder    ausschließlich über   die Emissionsmenge    oder den   Emissionspreis.
Außerdem gibt es Mischformen, wie einen Emissionshandel mit Mindestpreis. Mit der Kombi‐
nation der beiden Instrumente ist sowohl eine zielsichere Steuerung der Emissionsmenge als
auch des Preises möglich.
Für die aktuelle Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz ergibt sich daraus: Der
EU ETS umfasst bisher nur den Stromsektor sowie energieintensive Industriezweige und die
innereuropäische Luftfahrt. Erstens könnte daher europaweit das bereits existierende Emis‐
sionshandelssystem   auf die Nicht‐ETS    Sektoren ausgeweitet    werden,   insbesondere   den
Wärme‐ und Verkehrssektor. Damit wäre sichergestellt, dass alle fossilen Aktivitäten im EU‐
Wirtschaftsraum gleichbehandelt und alle Emissionen den gleichen Preis hätten. Ist das euro‐
papolitisch nicht machbar, könnten zweitens Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre
nationale CO2‐Bepreisung in diese Sektoren erweitern. Drittens wäre eine CO2‐Steuer in den
nicht‐ETS Sektoren denkbar, ebenso ein nationaler Mindestpreis in den EU‐ETS‐Sektoren. In
Deutschland   wird unter dem    Ende 2019   beschlossenen   Klimapaket   ab 2021   ein Ansatz
bestehend aus CO2‐Preis bis 2025 und Emissionshandel ab 2026 für wichtige nicht‐ETS Sekto‐
ren umgesetzt. Dieses könnte in Zukunft an den EU ETS angeschlossen werden, falls dieser auf
weitere Sektoren ausgedehnt werden sollte.
In der Schweiz besteht bereits eine CO2‐Abgabe vor allem im Wärmesektor (siehe 2), allerdings
noch nicht im Verkehrssektor. Darüber hinaus besteht ein eigenes Emissionshandelssystem für
Unternehmen mit hohen Emissionen, das seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist.
In Österreich wäre die Ausgestaltung der von der Bundesregierung geplanten aufkommens‐
neutralen CO2‐Bepreisung wiederum als nationaler Emissionshandel, mit denkbarer zukünfti‐
ger Integration in den EU ETS oder als CO2‐Steuer möglich.

Ausführliche Antwort:
Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze, die für eine CO2‐Bepreisung in Betracht kommen; nämlich
einen Emissionshandel oder eine Besteuerung. Zu diesen Ansätzen gibt es Mischformen (z. B.
einen Emissionshandel mit Mindestpreisen) und Varianten, z. B. die Berücksichtigung von CO2‐
Emissionsintensitäten in anderen    Steuern   und Abgaben    (Hepburn    2006; Keohane     und


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Olmstead 2016; Weitzman 1974). Grundsätzlich hängt die Wirkung beider Instrumente von
der Ausgestaltung ab (Goulder und Schein 2013; Hepburn 2006; Schäfer und Creutzig 2008;
Somanathan et al. 2014).

Eine CO2‐Steuer legt den Preis für Emissionen direkt fest (i.d.R. pro Tonne CO2) und sollte mit
der Zeit ansteigen (siehe 4). Eine CO2‐Steuer ist einfach und schnell einführbar und gibt den
Unternehmen Planungssicherheit, da die Höhe der Steuer bekannt ist und Unternehmen die
Wirtschaftlichkeit einer Investition, um CO2 zu reduzieren, berechnen können. Allerdings ist
die Reaktion der „CO2‐Erzeuger” auf das Preissignal und damit die tatsächlich erzielte CO2‐
Reduktion unsicher. Die Steuer garantiert daher nur, dass die fossilen Energieträger teurer
werden als ohne. Tatsächlich wird sie auf variable und schwer vorhersehbare Weltmarktpreise
für fossile Energieträger aufgeschlagen, so dass deren Gesamtpreise für die Nutzer ziemlich
ungewiss bleiben. Eine Steuer müsste also angepasst werden, wenn sie tatsächlich entweder
zu viele oder zu wenig Emissionen reduziert (siehe 4). Zudem müsste politisch und rechtlich
sichergestellt werden, dass die notwendige kontinuierliche Erhöhung einer solchen Steuer
auch von zukünftigen Regierungen umgesetzt wird (Hepburn 2006; Keohane und Olmstead
2016; Schäfer und Creutzig 2008; Somanathan et al. 2014).

Ein Emissionshandel legt die Menge der Emissionen direkt fest. Ein solches System basiert auf
Emissionsberechtigungen    (Zertifikate). Alle Akteure, die in das System    einbezogen   sind,
müssen für jede Tonne CO2, die sie emittieren, eine Emissionsberechtigung abgeben. Diese
Emissionsberechtigungen werden von Regierungen ausgegeben, entweder über Zuteilungen
oder über Versteigerungen. Die Zertifikate können dann gehandelt werden. Somit bilden sich
Marktpreise. Wenn die Menge an verfügbaren Zertifikaten im Vergleich zu den erwarteten
Emissionen hoch ist, dann ist der Preis niedrig. Gehen die Marktteilnehmer davon aus, dass
Zertifikate knapp werden, dann steigen die Preise für die Zertifikate. Wenn ein Unternehmen
in Energieeffizienzmaßnahmen investiert und somit seine CO2‐Emissionen senkt, kann es die
so frei gewordenen Zertifikate verkaufen. Spiegelbildlich zur Steuer gilt beim Emissionshandel
(ETS): Während   die Gesamtmenge      der Emissionen   festgelegt ist, ist der Preis unsicher
(Hepburn 2006; Keohane und Olmstead 2016).

Der Vorteil eines Emissionshandels ist, dass er die genaue Steuerung der Emissionsmengen
ermöglicht. Zugleich verhindert dieser aber Preissicherheit. Denn der CO2‐Preis kann stark
schwanken und z. B. abhängig von Konjunktur, wirtschaftlichen und politischen Erwartungen
und Unsicherheiten (insbesondere betreffend Änderungen am Emissionshandel) sein. Zudem
sind eher kurze Planungshorizonte einiger Marktteilnehmerinnen und ‐teilnehmer (relativ z. B.
zur Lebensdauer von Kraftwerken und der Gesamtdauer der Dekarbonisierung) potenziell
problematisch. Daher wurden in der Praxis für manche Emissionshandelssysteme zusätzliche
Mindestpreise für Zertifikate festgelegt, z. B. in Kalifornien. Ob die Unternehmen etwa auf
Basis ihrer bisherigen Emissionsmengen ihre Zertifikate umsonst zugeteilt bekommen sollen
(sog. „grandfathering”), wie etwa in den frühen Jahren des europäischen Emissionshandels, ist
eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit (siehe 5). Denn in diesem Fall profitieren in erster Linie
die betroffenen Firmen vom Wert der Zertifikate, während bei einer Auktionierung Mittel an


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die Allgemeinheit fließen. Erhalten ausgewählte Branchen Gratiszertifikate, so kann der Anreiz,
Emissionen zu reduzieren, für diese Branchen geringer sein.

In der Europäischen Union existiert bereits ein Emissionshandelssystem für den Stromsektor
und die energieintensive Industrie sowie die Luftfahrt (europäischer Emissionshandel‐ EU ETS,
siehe 2). Obschon die Gesamtmenge der erlaubten Emissionen pro Jahr sinkt, ist die vorgege‐
bene Reduktion nur schwer mit den Pariser Klimazielen vereinbar (Liobikienė und Butkus 2017;
Climate Action Tracker 2019); dazu müsste die Reduktion deutlich stärker sein (Rogelj et al.
2016). Unabhängig von weiteren Maßnahmen außerhalb der vom EU‐Emissionshandel abge‐
deckten Sektoren gäbe es zahlreiche Wege, den Emissionshandel selbst zu reformieren, unter
anderen einen größeren Anteil der Zertifikate zu auktionieren, sodass die Allgemeinheit und
nicht die Firmen den Wert der Zertifikate erhalten. Ein Mindestpreis (per Auktion oder als
Abgabe), wie ihn etwa das Vereinigte Königreich für gewisse Sektoren eingeführt hat (Hirst
und Keep 2018; Pahle et al. 2019), könnte mehr Preissicherheit und damit Planungssicherheit
schaffen, gerade dann, wenn Investoren bei ihren Entscheidungen über lange Zeiträume die
vollständige Dekarbonisierung nicht einbeziehen (Edenhofer et al. 2019a; Koch et al. 2016).
Eine raschere Verknappung der ausgegebenen Zahl von Zertifikaten wäre politisch nur schwer
zu erreichen (Edenhofer et al. 2019a). Ein solcher Mindestpreis wird ebenso in weiteren euro‐
päischen Staaten diskutiert: eine gemeinsame Einführung mit anderen großen europäischen
Staaten könnte innereuropäische Wettbewerbsnachteile für die deutsche Industrie abmildern.
Die deutsche Bundesregierung will sich mit Beschluss vom September 2019 für einen solchen
Mindestpreis im EU ETS einsetzen (Edenhofer et al. 2019b).

Außerhalb der Sektoren des EU ETS gibt es in Deutschland und Österreich die Möglichkeit
einer Ausdehnung    des europäischen    Emissionshandels   auf Nicht‐ETS‐Sektoren,   wie zum
Beispiel Verkehr und Wärme (DEHSt 2019). Alternativ könnte ein nationaler Emissionshandel
dem europäischen    System   nachempfunden     und mittelfristig darin integriert werden. Als
weitere Möglichkeit ist auch eine nationale CO2‐Steuer in diesen Sektoren denkbar. Deut‐
schland hat sich Ende 2019 für eine Mischform aus den beiden letztgenannten Varianten
entschieden: fixe Preise in diesen Sektoren – also eine faktische CO2‐Steuer ab 2021 und ein
Emissionshandel ab 2026.
Die Erweiterung des EU ETS auf Sektoren wie Verkehr und Wärme wäre grundsätzlich eine
kosteneffiziente Möglichkeit zur zuverlässigen Erreichung von Gesamtreduktionszielen (wenn
etwa die Brenn‐ und Treibstoffimporteure und ‐Hersteller oder die Vertreiber in diesen Sekto‐
ren am Emissionshandel teilnehmen müssen). Eine dafür notwendige und entsprechend aus‐
balancierte gesamteuropäische Reform wäre allerdings langwierig. Das Fehlen einer politisch
rasch umsetzbaren, wirksamen, EU‐weiten Lösung für die Sektoren außerhalb des EU ETS darf
jedoch notwendige nationale Maßnahmen nicht verzögern, wenn die nationalen Klimaziele
erreicht werden sollen. Möglich, wenn auch derzeit in der EU nicht breit diskutiert, wäre zudem
eine sogenannte (gesamteuropäische) Quellensteuer, die nicht die CO2‐Emissionen selbst,
sondern bereits den enthaltenen Kohlenstoffgehalt bei der ursprünglichen Extraktion oder dem
Import von fossilen Ressourcen besteuert. Falls diese über alle Sektoren eingeführt würde,


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wäre auch eine Rückerstattung der Zertifikatekosten an die Firmen in den ETS‐Sektoren
möglich (Schmidt 2019).
Eine weitere Möglichkeit wäre, in Deutschland und Österreich, möglicherweise auch gemein‐
sam mit weiteren EU‐Staaten, für die nicht vom EU ETS abgedeckten Sektoren ein eigenes
Emissionshandelssystem einzuführen. Dieses könnte mittelfristig mit dem gesamteuropäischen
System verknüpft werden.
Das Ende 2019 beschlossene Klimapaket in Deutschland sieht zunächst einen Schritt in eben‐
diese Richtung vor: Ab 2021 sollen wichtige nicht‐ETS Sektoren wie Wärme und Verkehr mit
einem festen Preis von 25 € pro Tonne CO2 belegt werden, der bis 2025 auf 55 €/t CO2
ansteigen wird. Danach wird ein Wechsel zu einem Emissionshandelssystem vollzogen, wobei
2026 zunächst ein Preiskorridor von 55 €/t CO                                          bis 65 €/t CO              bestehen soll (Bundesministe‐
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rium für Finanzen 2019). In Österreich soll es ab 2022 ebenso eine aufkommensneutrale CO2‐
Bepreisung geben.
In der Schweiz gibt es sowohl ein Emissionshandelssystem für große CO2‐intensive Unterneh‐
men, welches seit Anfang 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist, als auch eine CO2‐Abgabe auf
Heizmittel. Zu klären bleibt, welches Instrument für die Regulierung des Verkehrssektors best‐
geeignet ist und ob die bestehenden CO2‐Preise hoch genug sind. Eine Eigenheit der schwei‐
zerischen Umsetzung der CO2‐Abgabe ist die automatische Anpassung der Abgabenhöhe an
den Emissionsverlauf. Wurden die vordefinierten Reduktionsziele nicht erreicht, hatte dies
einen teils deutlichen Anstieg des Abgabesatzes zur Folge. Der heutige Abgabesatz von 96
Franken (ca. 86 €) pro Tonne CO2 ergibt sich aus einem relativ tiefen Ansatz von 12 Franken
(ca. 11 €) pro Tonne CO2 im Jahr 2008 und einigen verfehlten Reduktionszielen in den folgen‐
den Jahren (BAFU 2019a; Bundesrat 2007).










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(4) Wie hoch sollte der CO2‐Preis sein?

Kurze Antwort:
Was eine überschwemmte Küste, ein zerstörter Wald oder eine ausgestorbene Tierart kostet,
lässt sich nur sehr schwer in Euro ausdrücken – und wenn solche Schätzungen unternommen
werden, ist damit immer eine ethische Bewertung verbunden. Nichtsdestotrotz bieten Anga‐
ben der gesellschaftlichen Kosten von CO2‐Emissionen eine Orientierungshilfe für die notwen‐
dige Höhe einer CO2‐Bepreisung. Das deutsche Umweltbundesamt schätzt, dass eine in Deut‐
schland ausgestoßene Tonne CO2 etwa 180 € an Schäden für Mensch und Umwelt verursacht;
noch höhere Schätzungen beruhen auf neuen empirischen Einsichten zu wirtschaftlichen Pro‐
duktivitätsverlusten bei hohen Temperaturen und einer erhöhten Variabilität. Während die
genaue Höhe der Schäden durch eine Tonne CO2 mit vielen Unsicherheiten verbunden ist,
können Ökonominnen und Ökonomen deutlich robuster abschätzen wie hoch CO2‐Preise sein
müssten, um den Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu
unternehmen den Anstieg auf 1.5 °C zu begrenzen, wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart.
Es ist ratsam, solche Preisinstrumente rasch aber schrittweise umzusetzen, um Unternehmen
und Gesellschaft Zeit zur Anpassung einzuräumen, wobei der schrittweise Preisanstieg poli‐
tisch und rechtlich sichergestellt werden muss.

Ausführliche Antwort:
Bei der Frage, welches Ziel der CO2‐Preis erreichen soll, unterscheidet man in der Regel zwei
Ansätze: Erstens die direkte Internalisierung, also „Einpreisung” der Kosten für die Allgemein‐
heit durch CO2‐Emissionen und damit eine Berechnung, wie viel Klimaschutz optimal ist;
zweitens die Erreichung eines vorgegebenen Ziels zur Emissionsreduktion oder die Begrenzung
der Erwärmung auf ein Temperaturziel (etwa des 2 Grad‐ bzw. 1.5 Grad‐Ziels, das in den Sach‐
standsberichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) im Fokus steht).
Beim ersten Ansatz soll der Preis direkt die sozialen Kosten zusätzlicher Emissionen wider‐
spiegeln. (Mit spezifischen Preisangaben sind im Folgenden immer reale Preise bezeichnet –
also ohne Berücksichtigung von Inflation. Ein nomineller Preis, also einer, der die Inflation mit‐
berücksichtigt wird auch dann steigen, wenn der reale Preis konstant ist.) Die gebotenen Preise
sind dann also die in (realen) Geldeinheiten ausgedrückten Schäden für die (Welt‐)Gesellschaft,
die durch weitere Emissionen heute und in der Zukunft verursacht werden und vom Verursa‐
cher bisher nicht getragen werden („social costs of carbon“, SCC). Es werden also „externe”
Kosten der Emissionen direkt bepreist, nach dem klassischen Ansatz von Pigou (1920). So wird
sichergestellt, dass bei jeder Entscheidung privater Akteure neben den privaten Kosten und
Nutzen auch die zusätzlichen sozialen Kosten von CO2‐Emissionen berücksichtigt werden.
Durch eine solche Kosten‐Nutzen‐Analyse stellt sich das optimale Emissionsniveau ein (sofern
es keine weiteren Ineffizienzen gibt).




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Die Bestimmung der sozialen Kosten ist allerdings mit großen Unsicherheiten und normativen
Annahmen verbunden: bezüglich der quantitativen Auswirkungen von Klimaveränderungen
und einer erhöhten Wettervariabilität auf lokale Ökosysteme, die Verbreitung von Krankhei‐
ten, den Verlust von Biodiversität, die Möglichkeit von „Kippschaltern” im Erdsystem etc. gibt
es noch Forschungsbedarf und Hinweise, dass die „social costs of carbon“ bisher häufig und
stark unterschätzt werden (HLCCP 2017, S.52; Howard und Sterner 2017; konkrete Beispiele
liefern Burke et al. (2015) für den   Effekt höherer   Temperaturen    auf die wirtschaftliche
Produktivität und Pretis et al. (2018) insbesondere für den Vergleich von 1.5 und 2 Grad‐Ziel).
Bei der Übersetzung    der Schäden   in Kosten für die Allgemeinheit    („soziale Kosten”), die
anschließend in ein CO2‐Preisziel münden, sind ebenso normative Annahmen nötig, da bei‐
spielsweise der Gesundheit und dem Leben von Menschen und dem Überleben von Tier‐ und
Pflanzenarten ein monetärer Wert zugewiesen werden muss. Zudem müssen die Schäden an
zukünftigen Generationen über eine „Diskontrate” in Relation zu heutigen Schäden gesetzt
werden – je nachdem ob das Wohlergehen der heute Lebenden mehr zählen soll als das der
Zukünftigen oder nicht.

In Abhängigkeit dieser Annahmen schwanken die derart abgeleiteten Empfehlungen für einen
optimalen CO2‐Preis   sehr stark: Die US‐amerikanische     Environmental   Protection Agency
schätzt je nach „Diskontrate” den globalen SCC auf 12 bzw. 62 USD/t CO2 (in 2007 USD) für
das Jahr 2020, auf 16 bzw. 73 USD/t CO2 für 2030 und auf 26 bzw. 95 USD/t CO2 für 2050;
Bei einer besonderen    Berücksichtigung   von weniger   wahrscheinlichen, aber   dafür umso
folgenschwereren Szenarien mit einer Diskontrate von 3 % werden für dieselben Jahre SCC
von 123, 152 bzw. 212 USD/t CO2 genannt (EPA 2016). Nordhaus (2019) schätzt in seiner
Nobelpreisvorlesung die SCC für 2020 sogar auf 275 USD/t CO2 (in 2018 USD), wenn auch
unter besonders pessimistischen Annahmen über den technischen Fortschritt klimafreundli‐
cher Technologien.   Pindyck (2016)   ermittelt aus einer Expertenbefragung    SCC   von 150‐
300 USD (in einer Durchschnittsbetrachtung). Ricke et al. (2018) errechnen die SCC zunächst
auf Länderebene und kommen global auf einen Wert von 417 USD/t CO2 (Median, mit einem
66‐%‐Konfidenzintervall von 177–805 USD/t CO2). Wenn man darüber hinaus noch stärker
gewichtet, dass die Klimaschäden vor allem die Ärmsten treffen, ergeben sich ebenfalls höhere
SCC (Dennig et al. 2015; Adler et al. 2017). Unter besonderer Berücksichtigung der einkom‐
mensgewichteten Schäden in ärmeren Weltregionen und bei niedriger Diskontrate für das
Wohlergehen der Zukünftigen errechnet das Umweltbundesamt den von der „Fridays‐for‐
Future”‐Bewegung    geforderten   Wert von    180 €/t CO2   (in 2016 €) für Deutschland.    Es
empfiehlt aber auch eine Sensitivitätsanalyse mit 640 €/t CO2, die sich ganz ohne zeitliche
Diskriminierung (bei einer Nutzendiskontrate von 0 %) ergeben würden.
Der zweite Ansatz setzt daran an, dass im Klimaabkommen von Paris von 2015 sich die Welt‐
gesellschaft auf das Ziel geeinigt hat, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad im Ver‐
gleich zum vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Tempe‐
raturanstieg auf 1.5 Grad zu begrenzen (für Implikationen siehe Ekardt et al. 2018; Falkner
2016). Ein CO2‐Preis bzw. dessen Verlauf über die Zeit kann nun so gewählt werden, dass



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dieses vorgegebene Ziel mit möglichst geringen Kosten erreicht wird. Diese „Kosten‐Wirksam‐
keits‐Analyse“ wird mit verschiedenen integrierten Modellen des Umwelt‐ und Wirtschaftssys‐
tems durchgeführt. Hierbei gibt es unterschiedliche Optimierungsansätze und Schwerpunkte,
z. B. bezüglich des Detailgrads der Modellierung von emissionsintensiven Sektoren (Energie,
Verkehr, Land‐ und Forstwirtschaft, …), räumlicher und zeitlicher Auflösung und berücksichtig‐
ter Rückkopplungsschleifen („Gleichgewichtseffekte“). Ebenso gibt es verschiedene Annahmen
bezüglich der zur Verfügung stehenden Technologien (die allerdings sehr gut transparent ge‐
macht werden könnten und Gegenstand detaillierter Analysen sind, siehe zum Beispiel die
Energy Modeling Forum Study 27, beschrieben in Kriegler et al. 2014).

Basierend auf solchen Modellen leitet das IPCC einen Korridor ab, in dem sich die optimalen
globalen CO  ‐Preise verschiedener Modellrechnungen bewegen (IPCC 2014b, Kap.6): In einem
            2
Szenario wird die Treibhausgaskonzentration bis 2100 zwischen 430 und 480 ppm CO2eq
stabilisiert und somit die Erderwärmung „wahrscheinlich“ auf höchstens 2 °C begrenzt (IPCC
2014b, SPM). In diesem Szenario liegen

      für 2020: die mittleren 50 % der Modellrechnungen für 2020 im Bereich von ungefähr
       40 bis 70 USD/t CO2 (jeweils 25 % der Modellrechnungen geben höhere und niedrige‐
       re CO2‐Preise an, in 2010 USD),
      für 2030: ca. 70‐140 USD/t CO2,
      für 2050: ca. 130‐300 USD/t CO2 und
      für 2100: 900‐2600 USD/t CO2.

Die Empfehlungen der „High‐Level Commission on Carbon Pricing“ (HLCCP), einem Experten‐
gremium, dass sich neben dem IPCC (2014b) auch auf weitere, teilweise jüngere Forschung
stützt, liegen in einem ähnlichen Bereich, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu errei‐
chen: „40–80 USD/t CO2 by 2020 and 50–100 USD/t CO2 by 2030“ (HLCCP 2017, S.50).
Diese Preiskorridore gehen allerdings davon aus, dass ein CO2‐Preis weltweit eingeführt und
durch andere Klimaschutzinstrumente ergänzt werden. In den Modellrechnungen kompensie‐
ren in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts sogenannte negative Emissionen für hohe Emis‐
sionsniveaus in den nächsten zwei Jahrzehnten. Diese Annahme ist in der Literatur umstritten,
da etwa Bioenergie basierte CO2‐Sequestration mit beschleunigtem Artensterben einhergehen
kann (Creutzig 2016; Immerzeel et al. 2014; Lenton und Powell 2013). Wenn es keine oder
wenig negative Emissionen geben wird, bräuchte es entsprechend höhere Preise auf CO2. Das
Sondergutachten des IPCC (2018) stellt fest, dass die CO2‐Preise zum Erreichen eines 1.5
Grad‐Ziels noch einmal deutlich höher sein müssten als für das Erreichen eines 2 Grad‐Ziels,
mit starken Unterschieden je nach Annahmen, wie das 1.5 Grad‐Ziel zu erreichen sei. Zur Ein‐
schätzung der Größenordnung: Der Preis in 2030 variiert von ca. 50 €/t CO2 für das 2 °C Ziel
mit viel negativen Emissionen, 90 €/t CO    für das 2 °C Ziel mit wenig negativen Emissionen
                                          2
oder genauso viel für das 1.5 °C mit viel negativen Emissionen, und 330 €/t CO2 für das 1.5 °C
Ziel mit wenig negativen Emissionen (Kriegler et al 2018, Strefler et al 2018).




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Für Deutschland, und aufbauend auf Annahmen zu Preiselastizitäten, wird von einer Preis‐
spanne zwischen    70 (hohe    Preiselastizität, eher geringe Emissionen   ohne   Politik) und
350 €/t CO2 (geringe Preiselastizität, hohe Emissionen ohne Politik) ausgegangen, um die Ziele
in den Nicht‐ETS‐Sektoren (siehe 4) zu erreichen (Edenhofer et al. 2019a). Eine andere Studie,
basierend auf einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell, kommt zu ähnlichen Ergebnissen: 150
bis 170 €/t CO2 und im Extremfall 225 €/t CO2 in 2030 wären in den Nicht‐ETS‐Sektoren in
der EU (Pothen und Hübler 2018) nötig.
Zusammenfassend folgt aus allen Perspektiven, wie viel Klimaschutz geboten ist, dass die
gegenwärtig global beobachteten CO2‐Preise zu niedrig sind. Politisch gesehen scheint es für
die Situation im deutschsprachigen Raum zunächst wichtig, die CO2‐Preise überhaupt weiter
zu erhöhen: kurzfristig könnten Gesellschaften schnellen Veränderungen besonders skeptisch
gegenüberstehen und die Anpassungskosten hoch sein. Umgekehrt ist mittelbar auch ein noch
höherer CO2‐Preis geboten, als einer, der nur auf Schadensrechnungen oder Kosteneffizienz
basiert, sofern dieser noch   zusätzliche gesellschaftliche Vorteile bietet, die nicht anders
erreicht werden können (Stiglitz 2019; siehe 10). Jedenfalls wirken schon moderate CO2‐Preise
erheblich: Beispielsweise gilt für die nationalen deutschen Klimaziele im Stromsektor 2030,
dass bereits ein Anstieg des CO2‐Preises im europäischen Emissionshandel auf gleichbleibend
35 €/t CO2 für das Erreichen dieser Ziele ausreichen würde (unter der Annahme, dass die
Brennstoffpreise und Technologien sich gemäß aktueller Trends entwickeln; Edenhofer und
Flachsland 2018; Osorio et al. 2018). In der deutschen Debatte um die Ausgestaltung eines
nationalen CO2‐Preises für den Wärme‐ und Verkehrssektor hatten Edenhofer et al. (2019a)
einen Einstiegspreis von 50 €/t empfohlen, der auf 130 €/t in 2030 gesteigert werden könnte
(als Steuer), oder alternativ einen Preiskorridor in einem nationalen Emissionshandel von 35‐
70 €/t CO2 in 2020 und 70‐180 €/t in 2030. Der im Rahmen des Klimapakets beschlossene
Preispfad von 25 €/t CO2 in 2021, mit schrittweiser Anhebung auf 55 €/t CO2 in 2025, bleibt
daher hinter den Empfehlungen der Expertinnen und Experten zurück; für die Erreichung der
deutschen Klimaziele in 2030 sind in der zweiten Hälfte der Dekade daher voraussichtlich ent‐
sprechend steilere Preisanstiege notwendig (Edenhofer et al. 2019b). Unabhängig von der
eventuell eher politökonomisch zu wählenden Einstiegshöhe (mit Berücksichtigung der Unter‐
stützung durch die Bürgerinnen und Bürger, siehe 6, 9, 10), sollte über die Zeit hinweg der CO2‐
Preis jedoch einem Pfad folgen, der die oben beschriebenen fundamentalen ökonomischen
Zusammenhänge reflektiert.







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Verteilungskonflikte und Gerechtigkeit

(5) Warum ist es gerecht, dass ein CO2‐Preis die Verursacher trifft?

Kurze Antwort:
Der CO2‐Preis stützt sich auf das „Verursacherprinzip”: Wer einen Schaden verursacht hat, der
muss auch dafür aufkommen. Im übertragenen Sinn ist er eine „Abfallgebühr“ für das Deponie‐
ren von Treibhausgasen in der „atmosphärischen Müllhalde“. Mit einem CO2‐Preis werden
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen also proportional zu ihren CO2‐Emissionen in die
Verantwortung genommen. Da ein umfassender CO2‐Preis alle emissionsintensiven Aktivitä‐
ten gleichbehandelt (z. B. Heizen, Autofahren, …), verhält er sich neutral gegenüber den ver‐
schiedenen Lebensentwürfen der Bürgerinnen und Bürger. Teil dieser „Neutralität“ ist auch,
den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu überlassen, wie sie auf den CO2‐
Preis reagieren wollen. Wenn einige Bürgerinnen und Bürger lieber höhere CO2‐Preise zahlen
möchten, als ihr Verhalten zu ändern, werden sie über den CO2‐Preis, der die Emissionen
reduziert (siehe 1), auf gerechte Weise in die Verantwortung genommen.

Ausführliche Antwort:
Ein CO2‐Preis spiegelt die umweltethische Vorstellung wider, dass die direkten Verursacher
eines Umweltproblems in der moralischen Verantwortung stehen, die daraus resultierenden
Schäden zu korrigieren (Caney 2005). Dieses „Verursacherprinzip” (engl. „Polluter‐Pays‐Prin‐
ciple“), wird durch die Staaten der   Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit      und
Entwicklung (OECD) und der EU als Grundsatz zur Haftung und Regulierung von Umweltschä‐
den anerkannt und genießt auf internationaler Ebene breite Anerkennung (Schwartz 2010).
Jede emittierte Tonne CO2 trägt zum Klimawandel bei und verursacht somit Schäden. Wenn
die Akteure, die direkt CO2 emittieren oder die mittelbar dafür verantwortlich sind, einen CO2
Preis bezahlen, tragen sie (zumindest einen Teil der) Kosten, die durch die Emissionen ent‐
stehen. Ein CO2‐Preis setzt also das Verursacherprinzip um, indem er die gesellschaftlichen
Kosten der Emissionen in dem Preis emissionsintensiver Güter abbildet.
Im Falle der CO2‐Bepreisung     kann das   Verursacherprinzip daher   als vorwärtsgewandtes
Gerechtigkeitsprinzip verstanden werden (Hayward 2012): Durch die Zahlung eines höheren
Preises ist die rationale Entscheidung von Firmen und Haushalten, entweder CO2‐Preise zu
zahlen oder weniger zu emittieren so, dass sie die gesellschaftlichen Kosten abbildet. Sie stützt
sich auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung: Im Falle einer gesamtwirtschaftlichen Ab‐
deckung werden alle wirtschaftlichen Aktivitäten im gleichen Maße proportional zu ihrer Emis‐
sionsintensität belangt. Damit sichert ein CO2‐Preis politische Neutralität gegenüber verschie‐
denen Lebensentwürfen und Konsummustern. Teil dieser liberalen Neutralität ist die Erhaltung
der Autonomie der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese können gemäß ihren Präferen‐
zen entscheiden, ob sie als Reaktion auf den CO2‐Preis ihr Verhalten anpassen oder bestimmte



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Konsummuster zu relativ höheren Preisen aufrechterhalten möchten (Caney und Hepburn
2011).
Bei der konkreten Implementierung können weitere ethische Bedenken, insbesondere in Bezug
auf      die      Verteilungsgerechtigkeit,                       Berücksichtigung                   finden.        Shue         (1993)         argumentiert
beispielsweise, dass Bürgerinnen und Bürger ein unantastbares Recht auf die Erfüllung essen‐
tieller     Bedürfnisse            haben,         selbst      wenn         diese      emissionsintensiv                 sind.     Solche         Grundrechte
wiegen also, wenn man sich diesem Argument anschließt, höher als Verpflichtungen gemäß
dem Verursacherprinzip. Verteilungspolitische Bedenken können in der konkreten Ausgestal‐
tung eines CO2‐Preisinstruments jedoch berücksichtigt werden (Caney und Hepburn 2011),
zum Beispiel durch die gezielte Rückverteilung der Einnahmen (siehe 6).
„Mythos” (Falschbehauptung): Ein CO                                   ‐ Preis verschärft bestehende Ungerechtigkeiten.
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Realität: Die Ungleichheit von Vermögen und Einkommen ist unabhängig von der Klimapolitik
entstanden. Die Einnahmen aus der CO2‐Bepreisung können jedoch dazu genutzt werden, ein‐
kommensschwache Haushalte in gewissem Umfang besser zu stellen (siehe 6). Zusätzlich gilt
es zu bedenken, dass die Auswirkungen des Klimawandels, also die Schäden, die aus unzurei‐
chendem Klimaschutz entstehen, oft die weniger wohlhabende Bevölkerung am stärksten
trifft, sowohl innerhalb von Ländern als auch global. Klimaschutz ist gerade im Interesse der
Ärmeren,          die     sich     beispielsweise              weniger         gut     gegen        immer         häufigere          Extremwetterlagen
schützen können.










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(6) Belastet ein CO2‐Preis Haushalte mit niedrigen Einkommen?

Kurze Antwort:
Es ist ein Gebot der Fairness und der breiten gesellschaftlichen Zustimmung, die notwendige
Transformation zur klimafreundlichen Gesellschaft nicht auf dem Rücken einkommensschwa‐
cher Bürgerinnen und Bürger auszutragen. Bei der Einführung eines CO2‐Preises gibt es zahl‐
reiche Möglichkeiten, wie diese verteilungsneutral oder sogar zu Gunsten von Haushalten mit
niedrigen Einkommen ausfallen könnte. Ein CO2‐Preis führt zu Preiserhöhungen von emis‐
sionsintensiven Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. dem Betrieb großer Autos oder alter
Heizungen. Tatsächlich geben Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ zu ihrem Einkommen
gesehen mehr Geld für diese Güter und Dienstleistungen aus. Absolut gesehen sind jedoch die
Ausgaben reicher Haushalte für solche Güter und Dienstleistungen höher. Wie sich ein hoher
CO2‐Preis auf unterschiedliche Einkommensklassen   auswirkt, hängt unter diesen Voraus‐
setzungen hauptsächlich davon ab, was mit den Einnahmen aus dem CO  ‐Preis passiert.
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Bürgerinnen und Bürger könnten   etwa eine jährliche pro‐Kopf‐Pauschale („Klimaprämie”)
erhalten, bei der die Einnahmen aus der CO2‐Bepreisung an alle Bürgerinnen und Bürger zu‐
rückfließen. Dann erhalten Haushalte mit niedrigen Einkommen mehr zurück als sie bezahlen.
Alternativ könnten mit den Einnahmen    einer CO2‐Bepreisung entsprechend   Steuern für
Geringverdienende gesenkt werden, zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Stromsteuer.
Sofern einzelne Gruppen mit niedrigen Einkommen einen besonders hohen CO2‐Verbrauch
haben, zum Beispiel auf dem Land, sind weitere Ausgleichsmaßnahmen aus den Einnahmen der
CO2‐Preise denkbar.   Diese Ausgleichsmaßnahmen     mindern   die emissionsreduzierende
Wirkung des CO2‐Preises auch im Fall einer Steuer kaum (siehe auch 1).
In Deutschland wird die CO2‐Bepreisung   im Wärme‐ und    Verkehrssektor ab 2021   unter
anderem von einer Senkung der Strompreise durch Entlastungen bei der Umlage zur Förderung
des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher   umgelegt wird („EEG‐Umlage“)   und einer
Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendler („Pendlerpauschale“) begleitet. Diese
Maßnahmen haben unterschiedliche Verteilungswirkungen. Während die Entlastung bei der
EEG‐Umlage vor allem Geringverdienern zu Gute kommen wird, begünstigt die Erhöhung der
Pendlerpauschale, deren Effekt mit höheren Steuersätzen steigt, vor allem Bürger mit mittleren
und höheren Einkommen (Edenhofer et al. 2019b; Knopf 2020).

Ausführliche Antwort:
Ein CO2‐Preis führt zu höheren Preisen von   emissionsintensiven Gütern wie Strom oder
Benzin. Haushalte mit geringem Einkommen geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für
solche Güter aus (Grainger und Kolstad, 2010). Gleichzeitig geben Haushalte mit höheren Ein‐
kommen absolut betrachtet mehr für emissionsintensive Güter aus. Je höher die Einnahmen
aus der CO2‐Bepreisung, desto mehr kann auch an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben
werden. Daher könnten Haushalte mit niedrigeren Einkommen aus den Gesamteinnahmen



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einer CO2‐Bepreisung mehr als das zurückerhalten, was sie vorher eingezahlt haben. Allerdings
steigen nicht nur die Güterpreise, was einkommensschwache Konsumenten, wie beschrieben,
belastet. Ein CO2‐Preis führt auch zu strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft: während
emissionsintensive Industrien wie die Kohlewirtschaft schrumpfen, profitieren andere Indus‐
trien und deren Angestellte. Die resultierenden Verteilungseffekte über den Arbeitsmarkt sind
weniger gut erforscht. Nach neuestem Stand könnten sie allerdings tendenziell zu Gunsten von
Arbeitenden und Geringverdienenden ausfallen (Rausch et al. 2011; Goulder et al. 2019). Letz‐
tere Autoren argumentieren, dass ein CO2‐Preis Erträge von Kapitalanlagen belastet, da CO2‐
intensive Produkte überdurchschnittlich kapitalintensiv sind. Da der Anteil von Kapitalerträgen
am Einkommen mit der Gesamthöhe der Einkommen wächst, träfe ein CO2‐Preis Haushalte
mit hohem Einkommen stärker. Dieser progressive Effekt auf der Seite der Produktion würde
dem regressiven Effekt auf der Seite des Konsums entgegenwirken. Wenn man diesen zusätz‐
lichen Effekt betrachtet, ist nicht einmal sicher, ob ein CO2‐Preis an sich zu Lasten von allen
einkommensschwachen Haushalten fiele, unabhängig von der Verwendung der Einnahmen.

Sicher ist jedoch, dass die Verwendung der Einnahmen aus der CO2‐Bepreisung entscheidend
für die Verteilungswirkung ist. Letztendlich besteht das Ziel der CO2‐Bepreisung natürlich
darin, Emissionen zu senken, und wenn dies gelingt, würden ultimativ auch weniger Einnahmen
erzielt. In der Transition zu einer emissionsfreien Wirtschaft können dennoch erhebliche Ein‐
nahmen erzielt werden. Die Politik kann diese Mehreinnahmen dazu nutzen, um Haushalte mit
niedrigen Einkommen zu entlasten.

Verschiedene Maßnahmen      eignen sich generell   dafür, die Verteilungswirkung   eines CO2‐
Preises abzuschwächen oder sogar umzukehren.

Bei einer gleichmäßigen Rückverteilung an Einwohnerinnen und Einwohner, einer pro‐Kopf
Pauschale („Klimaprämie”), würden Haushalte mit geringerem Einkommen beispielsweise am
Ende tendenziell besser   dastehen (Edenhofer    et al. 2019a; Klenert und   Mattauch   2016;
Williams et al. 2015). Ein Rechenbeispiel für Deutschland zeigt die Kostenverteilung über ver‐
schiedene Haushalte (Gechert et al. 2019): Man betrachte eine CO2‐Steuer von 35 € pro Tonne
im Jahr 2020 in den vom europäischen Emissionshandel bislang nicht abgedeckten Sektoren
Wärme und Verkehr (siehe 2 und 3). Das gesamte Mehreinkommen wird über eine Klimaprämie
zurückgeführt – jede Person erhält pro Jahr 100 €. Beispielsweise erhält eine Alleinerziehende
mit einem Kind im Jahr 200 € aus der Klimaprämie. Die Mehrkosten hängen vom Energiever‐
brauch ab, angenommen wird insbesondere der Besitz eines Autos. Gehört ein solcher Haus‐
halt der unteren Einkommensklasse an (untere 30 % der Verteilung) entstehen Mehrkosten
von 166 € pro Jahr. Insgesamt hat der Haushalt also 34 € mehr zur Verfügung. Ein solcher
Haushalt in der mittleren Einkommensklasse (zwischen 30 % bis 70 % der Verteilung) hingegen
hat Mehrkosten von 233 € pro Jahr. Insgesamt verliert der Haushalt mit höherem Einkommen
und Energiekonsum also 33 €. Ein CO2‐Preis mit pro‐Kopf Klimaprämie begünstigt also Allein‐
stehende mit einem Kind und mit unterem Einkommen. Darüber hinaus lässt sich zeigen, dass
auch in den mittleren und sogar hohen Einkommensklassen größere Haushalte, also Familien,
entlastet werden. Ähnliche Ergebnisse zeigen Rechenbeispiele für die Schweiz (Landis et al.


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2018) und Österreich (Kirchner et al. 2019). Es ist allerdings wichtig zu verstehen, dass jeder
Haushalt einen Einzelfall darstellt, je nach Wohnort, Kinderzahl, Konsumverhalten und anderen
Eigenschaften.
Alternativ könnte der Staat die Einnahmen auch für zusätzliche öffentliche Ausgaben nutzen
oder im Ausgleich andere Steuern, zum Beispiel auf Strom oder Löhne, senken. Als Gesamt‐
paket muss ein CO2‐Preis also nicht zwingend zur Last von einkommensschwachen Haushalten
ausfallen, sofern die Einnahmen unter Berücksichtigung der Verteilungswirkung verwendet
werden. Eine solche progressive Umverteilung der Mehreinnahmen kann auch den öffentli‐
chen Zuspruch für eine Klimapolitik stärken (siehe 9). Dennoch wird ein CO2‐Preis, wie jede
Politikmaßnahme, immer sowohl Gewinner als auch Verlierer erzeugen. Weitere Maßnahmen
könnten also nötig sein, um kurzfristig und gezielt bestimmte Gruppen zu unterstützen, seien
es Pendler auf dem Land, die mittelfristig von langen Autofahrten abhängig sind, oder Arbeit‐
nehmer in der Energiebranche, die nicht in andere Branchen wechseln können (Castellanos und
Heutel 2019). Schließlich ist es möglich, die Einnahmen aus CO2‐Preisen anders zu verwenden
als zur direkten Rückverteilung an Haushalte: werden davon z. B. Energieeffizienzprogramme
oder öffentlicher Nahverkehr finanziert, so kann das Bürgerinnen und Bürger indirekt entlasten
und weitere Vorteile bieten (siehe 9, 10 und Leopoldina 2019).
In Deutschland werden die Einnahmen des CO2‐Preis ab 2021 im Wärme‐ und Verkehrssektor
zu einem großen Teil zur Senkung der Strompreise (durch Entlastung bei der Umlage zur
Förderung des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher umgelegt wird „EEG‐Umlage“), sowie
für eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendler („Pendlerpauschale“) verwen‐
det. Weitere Maßnahmen des Klimapakets – die aber nur teilweise von der CO2‐Bepreisung
gegenfinanziert werden – sind Fördermaßnahmen und Programme im Gebäude‐ und Verkehrs‐
sektor (u.a. Erhöhung des Wohngelds, Kaufprämien für Elektrofahrzeuge und eine Absenkung
der Mehrwertsteuer auf Bahntickets; Bundesministerium der Finanzen 2019, Knopf 2020). Die
Verteilungswirkungen dieser Maßnahmen fallen unterschiedlich aus. Einzeln betrachtet, ent‐
faltet die Senkung der in Deutschland unabhängig vom CO2‐Gehalt erhobenen Stromsteuer
(durch Entlastung bei der EEG‐Umlage) einen progressiven Effekt, d.h. sie entlastet insbeson‐
dere einkommensschwache Haushalte (Edenhofer et al. 2019; Bach et al. 2019b). Im Vergleich
zu einer Rückverteilung als pro‐Kopf Pauschale, fällt der Entlastungseffekt für Geringverdie‐
nende jedoch etwas geringer aus, weil diese etwas weniger Strom verbrauchen als der Durch‐
schnitt (Knopf 2020). Die Erhöhung der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) hingegen
kommt eher mittleren und einkommensstarken Haushalten zu Gute, da diese häufiger längere
Arbeitswege             haben        und      der     Steuervorteil            durch        die    Pauschale           mit     höheren          Steuersätzen
ansteigt (Bach et al. 2019b). Mit dem endgültigen „Klimapaket“ ist der nationale CO2‐Preis
jedoch zumindest im unteren Bereich der Einkommensverteilung progressiv (Knopf 2020).





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(7) Führt ein nationaler CO2‐Preis zu einer Verschiebung der Emissionen
in andere Länder?

Kurze Antwort:

Da ein CO2‐Preis Energie teurer macht, wird oft befürchtet, dass er zur Verlagerung von ener‐
gieintensiven Industrien in Länder mit weniger ambitionierten Klimazielen führt – und somit zu
einer Verlagerung von Emissionen statt einer tatsächlichen Minderung. Allerdings gibt es keine
Anzeichen, dass ein solches „Carbon Leakage“ bisher stattgefunden hat. Dies liegt einerseits
vor allem daran, dass Energie meist nur einen relativ geringen Teil der Gesamtkosten ausmacht,
während Faktoren wie Investitionssicherheit, gut ausgebaute Infrastruktur oder das Angebot
an qualifizierten Arbeitskräften deutlich wichtiger sind, aber auch an bereits getroffenen
Gegenmaßnahmen. Ausnahmen sind allerdings einzelne energieintensive und stark gehandelte
Industrien, wie beispielsweise Stahl, Aluminium, Chemie oder Zement. Die in der EU bereits
praktizierte freie Vergabe von Emissionsrechten für Firmen mit hohem Risiko von Carbon
Leakage, sowie die Ergänzung des Emissionshandelssystems um konsumbasierte Komponen‐
ten und CO  ‐Zölle für einen eng definierten Kreis energieintensiver Industrien, die im Wett‐
           2
bewerb mit internationaler Konkurrenz stehen, sind Möglichkeiten, um eine solche Abwan‐
derung zu begrenzen. In den Wirtschaftssektoren, die nicht unter den europäischen Emissions‐
handel fallen, ist die Gefahr der Verschiebung von Emissionen in andere Länder eher gering.

Ausführliche Antwort:

Empirische Studien, die den Einfluss von Energiepreisen auf Handelsströme    analysieren,
finden, dass höhere Energiepreise in nur geringem Umfang mit Importen energieintensiver
Produkte in Verbindung stehen (Sato und Dechezleprêtre 2015; Aldy und Pizer 2015). Ebenso
finden Studien, die das Ausmaß von „Carbon Leakage“ untersuchen, welches durch bereits
bestehende Regulierungen im Rahmen der UK Climate Levy, also des CO2‐(Mindest‐)Preises
im Vereinigten Königreich (Martin et al. 2014a), sowie des europäischen Emissionshandels (EU
ETS; Koch und Basse Mamma 2019) induziert wurde, keinen statistisch signifikanten Effekt.
Falls andere Länder in Zukunft ebenfalls stringente Klimaschutzmaßnahmen einführen, ver‐
ringert sich der Anreiz für Unternehmen im deutschsprachigen bzw. europäischen Raum, ihre
Produktion ins Ausland zu verlagern. Zudem könnten die Transportkosten zunehmen, wenn
die Schiff‐ und Flugfracht verstärkt zu Emissionsminderung angehalten werden. Es besteht die
theoretische Gefahr, dass in Zukunft höhere CO2‐Preise die Abwanderung energieintensiver
Industrien, die in starkem internationalen Wettbewerb stehen, begünstigen könnten oder dass
Wettbewerbsnachteile, entstehen, die dazu   führen, dass europäische Unternehmen     die
Produktion einstellen; allerdings kann die Literatur diese Befürchtung nicht bestätigen (Branger
et al. 2014). Für Deutschland kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt‐
wirtschaftlichen Entwicklung zu dem Ergebnis, dass die Gefahr von „Carbon Leakage” in den
Sektoren außerhalb des Emissionshandels, Verkehr und   Gebäude, geringer ist, da er sich
weitgehend auf „Tanktourismus” beschränkt. (SVR 2019).



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Aus Angst vor Abwanderung und Wettbewerbsnachteilen stellt die EU im Rahmen der Carbon
Leakage Directive einigen Industrien kostenlos Emissionszertifikate zur Verfügung. Die
Relevanz, Verteilungswirkung, sowie das genaue Ausmaß der Allokation ist umstritten (Martin
et al. 2014b). Eine gezieltere Vergabe der Emissionsrechte würde zwar insgesamt die Emissio‐
nen nicht reduzieren, dafür aber zusätzliche Staatseinnahmen generieren (durch die Einnahmen
aus der Versteigerung der entsprechenden Zertifikate).

Eine weitere mögliche Maßnahme gegen Carbon Leakage besteht in einem Grenzausgleich für
CO2‐Kosten für energieintensive und stark gehandelte Grundstoffe wie Stahl oder Aluminium
und Produkte mit großem Wertanteil an solchen Grundstoffen aus Ländern mit tiefen CO2‐
Preisen. Solche Zölle könnten ähnliche Wettbewerbsbedingungen für europäische und außer‐
europäische Produzenten gewährleisten und somit den politischen Widerstand gegen höhere
CO2‐Preise abschwächen. Konkret wird empfohlen, im Rahmen eines Grenzausgleichs den
heimischen CO2‐Preis auf Emissionen anzuwenden, welche bei der Produktion importierter
Güter generiert wurden („embodied emissions“). Eine derartige Lösung wird auf europäischer
Ebene immer wieder diskutiert – zuletzt im Rahmen des EU Green Deals der europäischen
Kommission (EU‐Kommission 2020). Als weitere Möglichkeit könnten Grundstoffe gegen mög‐
liche Carbon Leakage Risiken im Europäischen Emissionshandel mit einer freien Allokation
proportional zum Produktionsvolumen und dem Emissionsbezugswert abgesichert werden.
Ergänzend würde mit einer Konsumabgabe auf die Nutzung der Grundstoffe basierend auf
demselben Emissionsbezugswert Anreize für Materialeffizienz und Nutzung klimafreundlicher
Alternativen wiederhergestellt werden (Böhringer et al 2017). Ebenso können so europarecht‐
liche und handelsrechtliche Komplikationen vermieden (Ismer und Haußner 2016) und die
administrative Umsetzbarkeit gewährleistet werden (Neuhoff et al. 2016).

Diese Möglichkeiten stellen sich in der konkreten Umsetzung als komplex heraus (Cosbey et
al. 2019). Da der Grenzausgleich die Verschiebung der Produktion zu Sektoren, die nicht von
ihm betroffen sind, nicht berücksichtigt, müssten die entsprechenden Zölle durch eine
Kombination von empirischen und modellbasierten Studien abgeschätzt werden (Jakob et al.
2014). Um die politische Durchsetzbarkeit solcher Maßnahmen zu erhöhen und die Verträg‐
lichkeit mit internationalem Handelsrecht sicherzustellen, bietet es sich an, nach einvernehm‐
lichen Abkommen mit den wichtigsten Handelspartnern zu suchen. Das System eines Grenz‐
ausgleiches könnte dabei der Logik der Mehrwertsteuer folgen, wo ebenfalls Exporte freige‐
stellt und Importe nachbelastet werden und das WTO konform ist. Referenzwerte für den CO2
Gehalte der Im‐ und Exporte könnten aus existierenden Input‐Output Statistiken abgeleitet
werden, wobei heimische und ausländische Exporteure auch den Nachweis eines höheren bzw.
geringeren Gehalts führen können. Felbermayr et al. (2019) schildern, wie hierdurch Anreize
entstehen, am Ende stets den tatsächlichen CO  Gehalt zu ermitteln (siehe auch Flannery
                                             2
2016). Alternativ könnte dies beispielsweise durch die Einführung von Exportzöllen auf
energieintensive Produkte auf Seiten der Handelspartner geschehen, welche dieselbe Anreiz‐
wirkung wie Importzölle hätten, jedoch den Verbleib der Zolleinnahmen bei den Handelspart‐
nern zur Folge hätte (Jakob et al. 2014).



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s

(8) Schadet ein CO2‐Preis der Wirtschaft?

Kurze Antwort:
Pauschal lässt sich die Frage, ob ein CO2‐Preis „der Wirtschaft“ schadet, nicht klar mit „Nein“
oder „Ja“ beantworten. Denn viel hängt von den Details der Umsetzung einer CO2‐Bepreisung
ab (siehe 3, 7). Darüber hinaus müssen kurzfristige Folgen sowie mittel‐ und langfristige Aus‐
wirkungen getrennt betrachtet werden. Nicht zuletzt gibt es „die Wirtschaft“ gar nicht: das
Ausmaß der Betroffenheit schwankt stark – insbesondere zwischen einzelnen Wirtschafts‐
zweigen und je nach eingesetzter Technologie selbst zwischen einzelnen Unternehmen inner‐
halb derselben Branche. Insbesondere die Differenzierung nach Wirtschaftszweigen ist des‐
halb wichtig, weil es mit Beschluss des deutschen Klimapakets ja nicht um die gänzlich neue
Einführung eines CO2‐Preises geht (siehe 3) – sondern um die Ausweitung der bestehenden
CO2‐Bepreisung um jene Sektoren, die nicht bereits durch den europäischen Emissionshandel
(EU ETS) erfasst sind (siehe 3). Die Energiewirtschaft und besonders emissionsintensive Berei‐
che der Industrie sind bereits seit dem Jahr 2005 durch den EU ETS reguliert und mithin einem
CO2‐Preis ausgesetzt, der sich innerhalb dieses Systems fortlaufend als Handelspreis für Zerti‐
fikate bildet. Von der beschlossenen Ausweitung der CO2‐Bepreisung sind zukünftig insbeson‐
dere private Verbraucher (in den Bereichen Gebäude bzw. Wärme und Straßenverkehr) sowie
die Unternehmen aus dem Gewerbe‐, Handel‐ und Dienstleistungssektor (GHD) betroffen.
Daher reicht innerhalb der Wirtschaft die Reaktion auf die Debatte um die Einführung eines
CO2‐Preises von strikter Ablehnung bis hin zu expliziter Befürwortung eines Preises. Insbeson‐
dere vergleichen viele Akteure CO2‐Preise nicht mit einer Wirtschaft ohne wirksame Klima‐
politik, sondern mit einer Wirtschaft, in der die nötigen Emissionsminderungen über Verbote
und Ordnungsrecht erreicht werden.

Ausführliche Antwort:
In der deutschen Debatte um die Einführung eines nationalen CO2‐Preises jenseits der bereits
abgedeckten ETS‐Sektoren, sprach sich der Bundesverband der Deutschen Industrie gemein‐
sam mit anderen Industrie‐ und Handelsverbänden, sowie der Gewerkschaft für eine CO2‐
Bepreisung aus (bdew et al. 2019). Selbst eine Gruppe amerikanischer Ölkonzerne fordert von
der US‐Regierung die Einführung eines nationalen CO2‐Preises (Climate Leadership Council
2019). In der Schweiz bekennen sich sowohl der Dachverband der Schweizer Wirtschaft
economiesuisse        als auch     der   Schweizerische        Gewerbeverband          explizit   zu   den   nationalen
Reduktionszielen, allerdings halten sie die Höhe der gegenwärtigen CO2‐Preise für ausreichend
(sgv 2018; economiesuisse 2019). In Österreich hingegen haben sich bis zuletzt sowohl die
Industriellenvereinigung als auch die Wirtschaftskammer gegen nationale CO2‐Preise ausge‐
sprochen (Österreichs Energie et al. 2016; WKÖ 2018). Große Teile der Wirtschaft erkennen,
dass die Dekarbonisierung der europäischen Volkswirtschaften stattfinden wird und wirt‐



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schaftliche Leistungsfähigkeit vor allem dann verbessert wird, wenn die Politik die Dekarboni‐
sierung effizient betreibt und für Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen setzt. Ent‐
scheidungsträger in Unternehmen vergleichen also oftmals nicht Regulierung durch CO2‐Preise
mit einer Wirtschaft ohne wirksame Klimapolitik, sondern mit einer, in der die nötigen Emis‐
sionsminderungen über Verbote und Ordnungsrecht erreicht werden, was für viele Unterneh‐
men wenig attraktiv sein dürfte. Für die Frage, ob und wie genau CO2‐Preise nun der Wirt‐
schaft schaden oder ob sie sogar zusätzliche Innovationen befördern, bedarf es allerdings der
nun folgenden,   nach Instrumenten,   Sektoren und   kurzer und   langer Frist differenzierten
Betrachtungsweise.

Die Sorge, dass ein CO2‐Preis der Wirtschaft schaden könnte, ist aber vor allem für jene
ohnehin   bereits regulierten   Sektoren   des   Verarbeitenden    Gewerbes    innerhalb   des
europäischen Emissionshandels (EU ETS) relevant, die sowohl emissionsintensiv sind (also in
ihrer Kostenstruktur durch höhere CO2‐Preise in einem relevantem Umfang betroffen wären)
als auch handelsintensiv sind (also im internationalen Wettbewerb mit ausländischen Unter‐
nehmen stehen, die an ihrem Standort gegebenenfalls keiner CO2‐Bepreisung ausgesetzt sind,
und dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleiden könnten). Innerhalb des EU ETS wird dieses
Risiko aber wirkungsvoll adressiert, denn für potenziell bedrohte Unternehmen gelten Sonder‐
regelungen wie die freie Zuteilung von Zertifikaten. Aktuelle empirische Studien kommen über‐
einstimmend zu dem Ergebnis, dass sich das Szenario einer schleichenden De‐industrialisierung
infolge der Verschiebung von Investitionen und Kapazitäten (sowie der damit verbundenen
Emissionen) ins nicht‐europäische Ausland nicht bewahrheitet hat (aus dem Moore et al. 2019;
Koch und Basse Mama 2019; Marin et al. 2018; Naegele und Zaklan 2019; siehe auch 7).

Für Länder, die fossile Ressourcen importieren, ergibt sich sogar ein Wettbewerbsvorteil durch
höhere CO2‐Preise, da sie so die Ressourcenrenten von den Ressourcen‐Exporteuren abschöp‐
fen können (Amundsen and Schöb 1999; Liski and Tahvonen 2004; Franks et al. 2017). Eine
große Region, wie z. B. die EU, könnte durch ihre CO2‐Bepreisung bewirken, dass sich die Profi‐
te der Erdöl‐ und Erdgas‐Exporteure der OPEC Länder verringern. Stattdessen würde diese
Ressourcenrente in die öffentlichen Kassen der EU‐Staaten fließen. Durch Investition dieser
Einnahmen, beispielsweise in Infrastruktur, Bildung, öffentliche Gesundheit etc., ergäbe sich
ein Wettbewerbsvorteil für die EU.

Auch der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent‐
wicklung (SVR) betont in seinem Sondergutachten zur Ausweitung der CO2‐Bepreisung, dass
etwaige Belastungen für Unternehmen sich zwischen einzelnen Branchen deutlich unterschei‐
den. Maßgeblich sind neben der Energieintensität insbesondere der Umfang, in dem betroffene
Unternehmen eine juristisch zunächst bei ihnen anfallende Belastung de facto auf andere
Marktteilnehmer überwälzen können. Der Umfang, in dem diese Verschiebung der tatsächli‐
chen ökonomischen Belastung möglich ist, hängt wiederum von zwei Faktoren ab: (i) wie stark
reagieren Angebot und Nachfrage auf Preisveränderungen, und (ii) wie hoch ist das Ausmaß
der Wettbewerbsintensität in der jeweiligen Branche (SVR 2019, Ziffer 173).



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Für die von   einer Ausweitung    der CO2‐Bepreisung    betroffenen   Unternehmen    aus dem
Gewerbe‐, Handel‐ und Dienstleistungssektor (GHD) gilt nun, dass einerseits ihre Energie‐
intensität vergleichsweise niedrig ist und zugleich die für sie relevanten Preiselastizitäten sowie
das Ausmaß der (internationalen) Wettbewerbsintensität vergleichsweise gering ausfallen, also
von einem hohen Umfang der Überwälzung ausgegangen werden kann (SVR 2019, insbeson‐
dere Ziff. 177, 178, 183, 191 und 192): damit ist gemeint, dass die Unternehmen die Kosten
auf ihre Kunden abwälzen werden. Bei einem CO2‐Preis von beispielsweise 35 €/t CO2, würde
die Belastung nach den Berechnungen des SVR zudem in keinem einzigen Wirtschaftszweig
mehr als 3 % des branchenspezifischen Produktionswertes erreichen – und dabei sind weder
erwartbare Sonderregelungen für einzelne Branchen noch die gegenläufigen Effekte einer
Rückverteilung der Einnahmen aus einer CO    ‐Bepreisung berücksichtigt (SVR 2019, Ziff. 177).
                                            2
Je nach gewähltem Modell der Rückverteilung, zum Beispiel durch eine Absenkung des Satzes
der Stromsteuer auf das europarechtlich vorgeschriebene Minimum sowie ggf. zusätzlich die
Finanzierung der EEG‐Umlage aus dem Aufkommen der CO2‐Bepreisung, könnten davon aber
auch die GHD‐Branchen substanziell profitieren (siehe zu alternativen Ausgestaltungsoptionen
einer Rückverteilung die Gutachten von Gechert et al. 2019; Zerzawy et al. 2019; Bach et al.
2019a; Frondel 2019).

Für die kurzfristige Betrachtung Frist, die üblicherweise einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren
unterstellt, und die von konstanten Produktionsstrukturen und damit eher geringen Wechsel‐
möglichkeiten auf weniger emissionsintensive Vorprodukte und Produktionsprozesse ausgeht,
ist mithin von einer geringen Belastung jener Wirtschaftszweige auszugehen, die von einer
Ausweitung der CO2‐Bepreisung betroffen wären. Durch Abwälzung der Zusatzkosten auf die
Verbraucherinnen und Verbraucher (siehe 6), sowie positive Effekte der Rückverteilung würde
sich diese Belastung auch in der kurzen Frist verringern.

Mittel‐ und Langfristig hängen die Entwicklung der Belastung und etwaige Folgen für Wachs‐
tum und Beschäftigung dann einerseits zunehmend davon ab, in welchem Ausmaß es den
Unternehmen    gelingt, sich an das Signal eines   CO2‐Preises, etwa   durch Investitionen   in
energieeffizientere Maschinen und Anlagen sowie CO2‐ärmere Energieversorgung effizient
anzupassen. Das Potenzial für diese Anpassung wird wiederum dadurch bestimmt, in welchem
Umfang   die CO2‐Bepreisung,     ergänzt durch    entsprechend   ausgerichtete   (Grundlagen‐)
Forschung, neue, bisher noch nicht bekannte oder unter den gegebenen Bedingungen noch
nicht wettbewerbsfähige Technologien verfügbar und ihren kosteneffizienten Einsatz möglich
macht (SVR 2019, Ziff. 204‐213). Dieser Prozess des politisch herbeigeführten bzw. gezielt
verstärkten technologischen Wandels, in der Literatur als „endogener bzw. gerichteter techni‐
scher Wandel“ bezeichnet (Acemoglu et al. 2012; Fischer et al. 2003; Löschel 2002), bedeutet
für die Wirtschaft sowohl Chance als auch Risiko: Unternehmen, die sich effizient anpassen
bzw. selbst zu Anbietern von zukunftsfähigen Lösungen für eine Dekarbonisierung von Pro‐
duktion und Konsum werden, besitzen gute Aussichten (für den EU ETS als Innovationstreiber
siehe Calel und Dechezleprêtre 2016). Spiegelbildlich bestehen schlechte Perspektiven für jene
Unternehmen, die sich zu spät anpassen oder zu lange an Produkten festhalten, und deren



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Nachfrage sich infolge des Wandels zu einer fossilfreien Volkswirtschaft verringern oder gar
auf Null zurückgehen wird (Dechezleprêtre und Sato 2017).
Internationale Erfahrungen mit der Einführung eines CO2‐Preises lassen sich nur begrenzt auf
den deutschsprachigen Raum übertragen, da sich die Bepreisungspolitiken, besonders in Hin‐
blick auf die Verwendung der Einnahmen, zum Teil stark unterscheiden. Als „Lehrbuchbeispiel“
gilt gemeinhin die Einführung einer CO2‐Steuer in der kanadischen Provinz British Columbia im
Jahr 2008. Empirische Evaluationen dieser CO2‐Bepreisung bestätigen die Plausibilität der
oben dargestellten Wirkungskanäle und Folgenabschätzungen. So wurde für diese alle Wirt‐
schaftszweige umfassende CO2‐Steuer festgestellt, dass verschiedene Branchen sehr unter‐
schiedlich von ihr betroffen waren. Jene Sektoren, die in Deutschland, Österreich und der
Schweiz nicht bereits durch den EU ETS reguliert sind, und daher künftig neu von einem CO                                                                             ‐
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Preis betroffen wären, wiesen dabei nur ein geringes Belastungsniveau auf. Insgesamt konnte
kein statistisch signifikanter und in seiner Größenordnung relevanter Effekt auf das Wirt‐
schaftswachstum diagnostiziert werden (Murray und Rivers 2015). Verlusten an Beschäftigung
in emissions‐ und handelsintensiven Branchen standen dabei etwas größere Beschäftigungs‐
gewinne in anderen Branchen gegenüber, so dass der Gesamteffekt am Arbeitsmarkt leicht
positiv war (Yamazaki 2017). Da die emissions‐ und handelsintensiven Sektoren in Deutsch‐
land, Österreich und der Schweiz bereits durch den EU ETS erfasst sind, geben die Studien zur
CO2‐Bepreisung in British Columbia insofern durchaus Anlass für eine optimistische Einschät‐
zung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.










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Weitergehende Maßnahmen

(9) Wie wird ein CO2‐Preis für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv?

Kurze Antwort:
Auch wenn ein CO2‐Preis die effizienteste Methode ist Emissionen zu senken (siehe 1) und er
sozial ausgewogen gestaltet wird (siehe 6), so kann es weitere Vorbehalte gegen diese Politik‐
maßnahme geben. Solche Vorbehalte haben damit zu tun, dass neue „Steuern” skeptisch
beurteilt werden. Länder, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihren Politikerinnen und Politi‐
kern in hohem Maße vertrauen, haben messbar stärkere Umweltpolitik und niedrigere Treib‐
hausgasemissionen. Wenn ein Versprechen der Politik, sozial ausgewogene Klimapolitik zu
betreiben, auch umgesetzt wird (siehe 6), so kann dies das Vertrauen in die Politik stärken.
Wichtig ist daher, Vorbehalte, die zum Teil auf Missverständnissen über die ökonomischen
Eigenschaften des Instruments beruhen, auszuräumen: CO2‐Preise werden dann mehr öffent‐
liche Unterstützung erfahren, wenn die hohe Lenkungswirkung von CO2‐Preisen betont wird
(siehe 1), sowie Transparenz über die Verwendung von Einnahmen geschaffen wird. Ebenso ist
es hilfreich klarzustellen, dass die „Verschmutzenden einen gerechten Preis“ bezahlen (siehe
5), und dass die Einnahmen wirksam und fair verteilt werden. Das kann zum Beispiel durch eine
Rückerstattung als Klimaprämie geschehen (siehe 6); alternativ können die Mehreinnahmen
lokal und sichtbar klimafreundlich investiert werden, zum Beispiel in den Ausbau des öffentli‐
chen Nahverkehrs.

Ausführliche Antwort:
In den anderen Antworten ist dargestellt, warum eine CO2‐Bepreisung aus ökonomischer Sicht
sinnvoll ist und wie sie verteilungspolitisch so ausgestaltet werden kann, dass sie sozial ausge‐
wogen ist. Dennoch kann es über diese Bewertungskriterien hinaus Vorbehalte gegen CO2‐
Preise geben. Zum einen kann dies an Missverständnissen über die ökonomische Wirkung des
Instruments liegen. Zum anderen können auch allgemeine Vorbehalte gegenüber staatlichen
Interventionen eine Rolle spielen, etwa,   dass der Staat die Bürgerinnen    und Bürger   bloß
„schröpfen” oder „gängeln” wolle. Diese Ansichten sind zum Teil eine Frage von Werten und
Weltanschauungen (Campbell und Kay 2014; Markowitz und Shariff 2012). Ein CO2‐Preis
scheint jedoch mit vielen Werthaltungen     und politischen Grundüberzeugungen      vereinbar,
wenn er glaubwürdig aufkommensneutral gestaltet werden kann. Unter anderem kann intuitive
Abneigung daraus entstehen, dass bestimmte Begriffe negativ belegt sind. Beispielsweise kann
insbesondere der Begriff „Steuer" auf Abneigung stoßen. Die Benennung als „Klimaprämie"
(o. ä., Rückverteilung als pro‐Kopf‐Pauschale) wird unter Umständen Bürgerinnen und Bürger
eher überzeugen als eine „CO2‐Steuer", obschon die Benennung – selbstverständlich – aus
ökonomischer Sicht keine Rolle spielt. Dies wird nun noch im Detail an Studienergebnissen zu
Klimakommunikation aus Verhaltens‐ und Politikwissenschaft erläutert.



                                              29




Länder, in denen die Bevölkerung ihren Politikerinnen und Politikern höheres Misstrauen ent‐
gegenbringt und in denen die wahrgenommene Korruption größer ist, haben eine schwächere
Klimapolitik und höhere Treibhausgasemissionen (Klenert et al. 2018; Rafaty 2018). Ein Ver‐
trauensverlust in Regierungen schwächt insbesondere das Mandat der Exekutive, weitsichtige
Klimapolitik durchzusetzen, weil solch ein Vertrauensverlust den Einfluss von Wirtschaftslob‐
byismus gegen Politikmaßnahmen, wie eine CO2‐Bepreisung, verstärkt (Rafaty 2018). Für
Schweden wurde zudem gezeigt, dass diejenigen Bevölkerungsgruppen, die der Politik höheres
Vertrauen entgegenbringen, auch eine CO2‐Steuer stärker unterstützen (Hammar und Jagers
2006).
Daher ist eine glaubwürdige und für die Bürgerinnen und Bürger verständliche CO2‐Preispolitik
für eine gelungene Einführung, aber gerade auch deren Bestand über Regierungswechsel hin‐
weg, entscheidend (Carattini et al. 2017; Kallbekken et al. 2011; Klenert et al. 2018). Denn es
gibt ein verbreitetes Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber neuen Steuern, da sie
Regierungen             nicht      zutrauen,          die     Mittel      „richtig“        zu    verwenden             (Campbell           und      Kay      2014;
Maestre‐Andrés et al. 2019). Daher sind zum einen Reformen politisch populärer, welche
Steuereinnahmen zweckgebunden verwenden; Begriffe wie ”Klimaprämie” können zusätzlich
verdeutlichen,             dass       die    Einnahmen              den      Bürgerinnen             und       Bürgern         direkt       zurückgegeben
werden (s.o.). Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass CO2‐Preise eine „Bepreisung von
Schadstoffen“              darstellen          und      „Verschmutzende                   ihren       fairen      Anteil       an     den      Klimaschäden
bezahlen“ müssen (siehe 5, und Weltbank 2018). In der Tat kann eine „CO2‐Steuer” auch als
Abschaffung              einer       de‐facto‐Subvention                    angesehen             werden.          Denn         die     Nicht‐Bepreisung
bedeutet ja, dass das Klima kostenlos geschädigt werden darf (Coady et al. 2017).
CO2‐Preise erfahren auch dann mehr öffentliche Unterstützung, wenn die daraus erzielten Ein‐
nahmen direkt wieder für den Umweltschutz ausgegeben werden – das unterstreicht die Popu‐
larität von “Green (New) Deal”‐Vorschlägen, also „grüner Investitionsprogramme”. Dafür gibt
es verschiedene Erklärungsansätze (Carattini et al. 2017). Ein wichtiger Grund ist, dass CO2‐
Preisen in der öffentlichen Debatte unzutreffender Weise nur eine geringe Lenkungswirkung
zugetraut wird (aber siehe 1). Intuitiv wird die CO2‐Bepreisung von Bürgerinnen und Bürgern
zudem oftmals als bloßes Mittel für die Finanzierung klimafreundlicher Investitionsprojekte
verstanden (Carattini et al. 2017; Kallbekken et al. 2011; Klenert et al. 2018).








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(10) Warum ist ein CO2‐Preis für eine gute Klimapolitik nicht
hinreichend?

Kurze Antwort:

Die Aufgabe eines CO2‐Preises ist es, CO2‐Emissionen zu verteuern, da sie den Klimawandel
hauptsächlich verursachen. Für eine gelungene Klimapolitik ist es zwar entscheidend, CO2 zu
bepreisen, aber mit der Einführung eines solchen Preises werden nicht alle anderen umwelt‐
und klimapolitischen Instrumente überflüssig. Vielmehr sollte die Einführung eines solchen
Preises für eine beschleunigte und gelungene Dekarbonisierung durch weitere Maßnahmen
begleitet werden. Hier seien vier wichtige Aspekte herausgegriffen. Erstens würde ein höherer
CO2‐Preis auch in anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik Anpassungen erfordern, dies gilt
insbesondere für Infrastrukturinvestitionen: etwa wäre durch teureren motorisierten Indivi‐
dualverkehr eine höhere Nachfrage nach öffentlichem Personenverkehr zu erwarten. Zweitens
kann auch   die Förderung   der Forschung   und Entwicklung   klimaschonender    Technologien
weiterhin sinnvoll sein, um Planungsunsicherheit über künftige CO2‐Preise oder um Defizite
des Marktes bei der Bereitstellung von Wissen auszugleichen. Drittens ist CO   zwar das wich‐
                                                                              2
tigste Treibhausgas, aber nicht das einzige. Beispielsweise wird bei landwirtschaftlicher Boden‐
nutzung nicht nur CO2, sondern auch Lachgas (N2O) freigesetzt, und die Tierhaltung geht mit
Methanemissionen einher. Dies sind auch Beispiele für Treibhausgas‐Emissionen, die nicht
durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen und zusätzlich reguliert werden müssen.
Viertens gibt es Schadstoffe, die oft zusammen mit CO2 emittiert werden, z. B. Schwefeldioxid
oder Feinstaub. Da solche Schadstoffe lokal unterschiedlich wirken, werden beispielsweise
zusätzliche politische Eingriffe in den Stadtverkehr nicht unbedingt von einem CO2‐Preis über‐
flüssig gemacht. Umgekehrt gilt: Sind weitere politische Ziele nicht bereits erreicht, so kann es
durch einen CO2‐Preis Nebengewinne geben, etwa geringere Luftverschmutzung, gesündere
Lebensweise und Energieunabhängigkeit.

Ausführliche Antwort:

Ein CO2‐Preis soll die Kosten einpreisen, die durch die Emission von Treibhausgasen (THG)
entstehen, und dadurch Emissionen senken. Natürlich gibt es eine Reihe bereits verwendeter
umweltpolitischer Instrumente der Umwelt‐ und Klimapolitik. Daher stellen manche Ökono‐
minnen und Ökonomen die Frage, ob man andere klimapolitische Instrumente bei Einführung
eines CO2‐Preises abschaffen kann – oder sie beibehalten muss und eventuell verändern sollte.

Erstens wird ein höherer CO2‐Preis auch in anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik Anpas‐
sungen erfordern, dies gilt insbesondere für Infrastrukturinvestitionen (Creutzig et al. 2016;
Flachsland et al. 2011; Guivarch und Hallegatte 2011). Beispielsweise ist durch teureren moto‐
risierten Individualverkehr eine höhere Nachfrage nach öffentlichem Personenverkehr und
Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erwarten. Wurden bisher schon höhere Investitionen in
das Schienennetz und Fahrradwege gefordert, würden sie mit einem CO2‐Preis umso dringen‐
der nötig. Darüber hinaus gilt: Falls auch hohe CO2‐Preise keine für Klimaziele hinreichende


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Lenkungswirkung entfalten – also Akteure nicht hinreichend in klimafreundliche Produktions‐
wiesen und Technologien investieren – dann könnten weitere Steuerungsinstrumente nötig
sein, wenn man noch höhere CO2‐Preise für nicht durchsetzbar hält (Bach et al. 2019a). Eine
geringere Lenkungswirkung könnte z. B. dann eintreten, wenn Akteure kurzsichtig sind oder
Verluste stärker gewichtet werden als Gewinne, oder wenn es Unsicherheit über zukünftige
Preise für fossile Energieträger gibt (Gillingham et al. 2019; Heutel 2019; Turrentine und Kurani
2007; Stiglitz 2019). Andere Instrumente, z. B. durch Standards und Informationen im Fahr‐
zeug‐ und Gebäudesektor können hier sinnvoll Abhilfe schaffen. Dies gilt auch dann, wenn man
die CO2‐Preise zwar für dynamisch effizient hält, aber die Bürgerinnen und Bürger Entschei‐
dungen treffen, die ihnen finanziell schaden (Gillingham et al. 2019; Heutel 2019).
Zweitens kann auch die Förderung der Forschung und Entwicklung klimaschonender Techno‐
logie, wie etwa erneuerbarer Energien weiterhin sinnvoll sein. Die Förderung von erneuerbaren
Energien hat in der Vergangenheit zum Teil die Aufgabe übernommen, fossile Energieträger zu
verdrängen, also indirekt zur Lösung des Klimaproblems beizutragen. Würden die CO2‐Emis‐
sionen in einer Höhe bepreist, die ihren sozialen Kosten entspricht, könnte diese Begründung
wegfallen (SVR 2019). Solche indirekt begründeten Maßnahmen sind aus ökonomischer Sicht
ineffizient (Lipsey und Lancaster 1956); stattdessen sollten Politikinstrumente möglichst direkt
dort ansetzen, wo ein Marktversagen besteht (Kopczuk 2003) – genau dies würde durch
umfassende   CO2‐Bepreisung    realisiert. Direkte Gründe   für die Förderung    erneuerbarer
Energien hingegen sind Defizite des Marktes bei der Technologieentwicklung. Neue Erkennt‐
nisse in der Produktion erneuerbarer Energiequellen (wie Photovoltaikzellen) kommen oft nicht
nur jenen zugute, die einen Forschungsdurchbruch erreichen, sondern sie können auch von
anderen Produzenten genutzt werden. Dies ist ein Grund für staatliche Forschungsförderung
für erneuerbare Energien (und gilt für alle neuen Technologien, nicht nur klimafreundliche;
Acemoglu et al. 2012; Hepburn et al. 2018). Die Förderung sollte dabei auf die Ursache des
Marktversagens zugeschnitten und durch empirische Schätzungen begründet werden (Andor
und Voss 2016; Borenstein 2012). Und schließlich wird eine CO2‐Besteuerung – ähnlich wie
bei den erwähnten Verkehrsinfrastrukturinvestitionen – die Nachfrage nach erneuerbarer
Energie erhöhen, sodass staatliche Aktivität in diesem Bereich nötig ist, wo dies als wirtschafts‐
politische Aufgabe verstanden wird, etwa beim Netzausbau (Agora Energiewende 2018).

Drittens ist zu berücksichtigen, dass CO2 zwar das quantitativ bedeutendste Treibhausgas ist,
aber nicht das einzige. Dies ist vor allem für den Agrarsektor zentral, denn bei der landwirt‐
schaftlichen Bodennutzung wird nicht nur CO2, sondern auch Lachgas (N2O) freigesetzt, und
die Viehhaltung geht mit Methanemissionen einher. Zur Vergleichbarkeit mit CO2 werden
diese Emissionen in CO2‐Äquivalente umgerechnet und können dann prinzipiell auch einem
einheitlichen Preis auf Treibhausgase unterliegen. Allerdings ist die Frage, wie sehr sie durch
ein Preisinstrument oder auf andere Weise reguliert werden sollen, anders gelagert als bei
einem Preis auf die Verbrennung fossiler Ressourcen und zwar wegen Emissionsmessung,
Transaktionskosten, wenn man eine Vielzahl kleiner Betrieb einbeziehen muss, Abwanderungs‐
risiken, Verteilungseffekten und der gemeinsamen EU‐Agrarpolitik (Grosjean et al. 2018).



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Viertens gibt es Schadstoffe, die oft zusammen mit CO2 emittiert werden, und darum von einer
CO2‐Besteuerung beeinflusst werden. Die Emission von Schwefeldioxid, Feinstaub und ande‐
ren Schadstoffen verursacht erhebliche Kosten für die Allgemeinheit (Muller et al. 2011). Prin‐
zipiell können diese Schadstoffe ähnlich wie CO2 bepreist werden, und das ist teilweise auch
bereits geschehen: Das SO2‐Zertifikatehandelssystem der USA wurde 1990 eingeführt und
diente als Vorbild für CO2‐Emissionshandelssyteme (Schmalensee und Stavins 2013). Aller‐
dings gibt es einen wichtigen Unterschied zu Treibhausgasen. Diese wirken global: Es ist uner‐
heblich, wo sie emittiert werden. Damit sind auch ihre sozialen Kosten und ihre optimale Be‐
steuerung unabhängig vom Emissionsort. Im Unterschied dazu sind SO2, Feinstaub etc. lokale
Schadstoffe und die sozialen Kosten zusätzlicher Emissionen können von Ort zu Ort unter‐
schiedlich sein. Deshalb sind lokal wirkende Maßnahmen oft der direktere Weg, um die sozia‐
len Kosten dort zu berücksichtigen, wo sie anfallen. Als Beispiel seien im städtischen Straßen‐
verkehr lokale Fahrverbote oder eine City‐Maut genannt (Creutzig und He 2009; MCC 2019).

Insgesamt gilt: Von „optimaler“ Politik (wie auch immer verstanden) ist in der Realität nicht
auszugehen,             denn        politische         Zielgrößen            und      Instrumente              festzusetzen,             ist   komplex.           Ein
flächendeckender CO2‐Preis kann eine kleinteilige unzureichende Regulierung in verschie‐
denen Wirtschaftssektoren ersetzen (SVR 2019). Das gilt aber nur, solange man diese Instru‐
mente lediglich aus Sicht der Treibhausgasreduktion betrachtet, jedoch nicht bei mehreren
Politikzielen, die sich gegenseitig bedingen. Mehrere Instrumente sind selbst für das Ziel, Treib‐
hausgasemissionen zu senken, relevant, wenn man zusätzlich Innovationsfinanzierung und
Finanzierungsbeschränkungen bei Infrastrukturinvestitionen betrachtet, sowie verhaltensöko‐
nomische Aspekte rund um mangelnde Information und kognitive Verzerrungen. Letztere sind
insbesondere bei der Erschließung von Energieeffizienzpotentialen bedeutsam. Ein CO2‐Preis
kann beispielsweise nicht die notwendige Emissionsreduktion herbeiführen und gleichzeitig
sicherstellen, dass in jeder Innenstadt die Schadstoffbelastung durch Verbrennungsmotoren
unter den Grenzwerten bleibt. Ebenso wenig kann ein CO2‐Preis einen langfristig bedeutsamen
Beitrag        zur    Umverteilung               von      Einkommen/Vermögen                          leisten,      denn        wenn        die    Emissionen
zurückgehen, sinkt zwangsläufig auch der Umfang der Mittel, die für verteilungspolitische
Maßnahmen zur Verfügung stünden. Es ist daher wichtig zu erkennen, dass die globale Emis‐
sionsreduktion das Primärziel eines CO2‐Preises darstellt und alternative Politikziele in der
Regel weiterer politischer Instrumente bedürfen. Schließlich gilt umgekehrt: Gibt es nicht
behobene Marktversagen oder anerkannte politische Ziele, für welche die Regulierung unzu‐
reichend ist, so kann es durch einen CO2‐Preis Nebengewinne geben (Kolstad et al. 2014;
Ürge‐Vorsatz et al. 2014; Von Stechow et al. 2015; Woodcock et al. 2009). Das gilt etwa für
so unterschiedliche Nebeneffekte wie geringere Luftverschmutzung (falls diese bisher noch
nicht optimal reguliert wurde), eine gesündere Lebensweise durch mehr Bewegung im Stadt‐
verkehr        sowie        eine      reduzierte          politische         und      wirtschaftliche              Abhängigkeit              durch       weniger
Importe fossiler Energieträger.




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Quellenverzeichnis

Acemoglu,           D.,    Aghion,         P.,    Bursztyn,         L.,    &               Bach, S., Isaak, N., Kemfert, C.,Kunert, U.,

Hemous,          D.     (2012).       The      environment             and                 Schill, W.‐P., Wägner, N., Zaklan, A. (2019a).

directed technical change. American Economic                                               “Für eine sozialverträgliche CO₂‐Bepreisung.

Review 102(1), 131‐66.                                                                     Gutachten zum Forschungsvorhaben „CO2‐

                                                                                           Bepreisung im Wärme‐ und Verkehrssektor:
Acworth, W., Ackva, J., Burtraw, D., Edenhofer,
                                                                                           Diskussion von Wirkungen und alternativen
O., Fuss, S., Flachsland, C., Haug, C., Koch, N.,
                                                                                           Entlastungsoptionen“ im Auftrag des
Kornek,       U.,    Knopf,      B.   &    Montes         de   Oca,      M.
                                                                                           Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
(2017). Emissions trading and the role of a long run
                                                                                           und nukleare Sicherheit (BMU). Politikberatung
carbon       price      signal:     Achieving         cost      effective
                                                                                           kompakt #138. DIW Berlin.
emission       reductions        under      an   emissions        trading

system.       Berlin:       International          Carbon         Action                   Bach, S., Isaak, N., Kemfert, C., & Wägner, N.

Partnership.                                                                               (2019b). Lenkung, Aufkommen, Verteilung:

                                                                                           Wirkungen von CO2‐Bepreisung und
Adler, M., Anthoff, D., Bosetti, V., Garner, G.,
                                                                                           Rückvergütung des Klimapakets. DIW aktuell
Keller, K., & Treich, N. (2017). Priority for the
                                                                                           24. Aufgerufen am 15.01.2019 von
worse‐off and the social cost of carbon. Nature
                                                                                           https://www.diw.de/documents/publikationen
Climate Change, 7(6), 443‐449.
                                                                                           /73/diw_01.c.683685.de/diw_aktuell_24.pdf

Aldy, J. E., & Pizer, W. A. (2015). The
                                                                                           BAFU, Bundesamt für Umwelt (2019).
competitiveness impacts of climate change
                                                                                           Rückverteilung der CO2‐Abgabe. Aufgerufen am
mitigation policies. Journal of the Association of
                                                                                           24.07.2019 von
Environmental and Resource Economists, 2(4),
                                                                                           https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/th
565‐595.
                                                                                           emen/klima/fachinformationen/klimapolitik/co

Aldy, J. E., & Stavins, R. N. (2012). The promise                                          2‐abgabe/rueckverteilung‐der‐co2‐

and problems of pricing carbon: Theory and                                                 abgabe.html

experience. The Journal of Environment &
                                                                                           BAFU, Bundesamt für Umwelt (2019a).
Development, 21(2), 152‐180.
                                                                                           Erhebung der CO2‐Abgabe auf Brennstoffen.

Agora Energiewende (2018). Stromnetze für                                                  Aufgerufen am 24.07.2019 von

65 % Erneuerbare bis 2030. Zwölf Maßnahmen                                                 https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/th

für den synchronen Ausbau von Netzen und                                                   emen/klima/fachinformationen/klimapolitik/co

Erneuerbaren Energien. Bericht.                                                            2‐abgabe/erhebung‐der‐co2‐abgabe‐auf‐

                                                                                           brennstoffen.html
Amundsen, E.S. & Schöb, R. (1999).

Environmental taxes on exhaustible resources.                                              bdew, BDI, DGB, DIHK, VKU. Bundesverband

European Journal of Political Economy, 15, 311–                                            der Energie‐ und Wasserwirtschaft,

329.                                                                                       Bundesverband der Deutschen Industrie,

                                                                                           Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher
Andersson, J. J. (2019) Carbon taxes and CO2
                                                                                           Industrie‐ und Handelskammertag, Verband
emissions: Sweden as a case study. American
                                                                                           Kommunaler Unternehmen. (2019).
Economic Journal: Economic Policy, im Druck.
                                                                                           Leitplanken für eine CO2‐Bepreisung.

Andor, M., & Voss, A. (2016). Optimal                                                      Gemeinsames Impulspapier. Aufgerufen am

renewable‐energy promotion: Capacity                                                       13.08.2019 von

subsidies vs. generation subsidies. Resource and                                           https://bdi.eu/publikation/news/leitplanken‐

Energy Economics, 45, 144‐158.                                                             fuer‐eine‐co2‐bepreisung‐gemeinsames‐

                                                                                           impulspapier/
aus dem Moore, N., Grosskurth, P., &

Themann, M. (2019). Multinational                                                          Böhringer, C., Rosendahl, K. E., & Storrøsten,

corporations and the EU Emissions Trading                                                  H. B. (2017). Robust policies to mitigate carbon

System: The spectre of asset erosion and                                                   leakage. Journal of Public Economics, 149, 35‐

creeping deindustrialization. Journal of                                                   46.

Environmental Economics & Management, 94, 1‐
                                                                                           Borenstein, S. (2012). The private and public
26.
                                                                                           economics of renewable electricity generation.





                                                                                 34








The Journal of Economic Perspectives, 26(1), 67‐                                           Castellanos, K. A., & Heutel, G. (2019).

92.                                                                                        Unemployment, Labor Mobility, and Climate

                                                                                           Policy. NBER working paper 25797.
Branger, F., & Quirion, P. (2014). Climate policy

and the ‘carbon haven’ effect. Wiley                                                       Climate Action Tracker (2019). EU Country

Interdisciplinary Reviews: Climate Change, 5(1),                                           Summary. Aufgerufen am 04.08.2019 von

53‐71.                                                                                     https://climateactiontracker.org/countries/eu/

Bundesministerium der Finanzen (2019).                                                     Climate Leadership Council (2019). Aufgerufen

Fragen und Antworten zum                                                                   am 08.08.2019 von

Klimaschutzprogramm. Aufgerufen am                                                         https://www.clcouncil.org/

11.01.2020 von
                                                                                           Coady, D., Parry, I., Sears, L., & Shang, B.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Con
                                                                                           (2017). How large are global fossil fuel
tent/DE/FAQ/2019‐09‐24‐Klima‐faq2.html
                                                                                           subsidies? World Development, 91, 11‐27.

Bundesrat (2019). Vermittlungsausschuss erzielt
                                                                                           Coady, D., Parry, I., Le, N.‐P. & Shang, B.
Kompromiss zum Klimapaket. Aufgerufen am
                                                                                           (2019). Global fossil fuel subsidies remain
15.01.2020 von
                                                                                           large: An Update based on country‐level
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2
                                                                                           estimates. IMF Working Paper 19/89
019/015.html

                                                                                           Cosbey, A., Droege, S., Fischer, C., & Munnings,
Bundesrat (2007). CO2‐Abgabe auf Brennstoffe
                                                                                           C. (2019). Developing guidance for
wird auf Januar 2008 eingeführt. Aufgerufen am
                                                                                           implementing border carbon adjustments:
24.07.2019 von
                                                                                           Lessons, cautions, and research needs from the
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumen
                                                                                           literature. Review of Environmental Economics
tation/medienmitteilungen.msg‐id‐13369.html
                                                                                           and Policy, 13(1), 3‐22.

Burke, M., Hsiang, S. M., & Miguel, E. (2015).
                                                                                           CPLC, Carbon Pricing Leadership Council
Global non‐linear effect of temperature on
                                                                                           (2019). Webseite. Aufgerufen am 02.08.2019
economic production. Nature, 527(7577), 235.
                                                                                           von https://www.carbonpricingleadership.org/

Calel, R., & Dechezlepretre, A. (2016).
                                                                                           Creutzig, F. (2016). Economic and ecological
Environmental policy and directed
                                                                                           views on climate change mitigation with
technological change: evidence from the
                                                                                           bioenergy and negative emissions. GCB
European carbon market. Review of Economics
                                                                                           bioenergy, 8(1), 4‐10.
and Statistics, 98(1), 173‐191.

                                                                                           Creutzig, F., & He, D. (2009). Climate change
Campbell, T. H., & Kay, A. C. (2014). Solution
                                                                                           mitigation and co‐benefits of feasible transport
aversion: On the relation between ideology
                                                                                           demand policies in Beijing. Transportation
and motivated disbelief. Journal of Personality
                                                                                           Research D, 14, 120–131.
and Social Psychology, 107(5), 809.

                                                                                           Creutzig, F., Agoston, P., Minx, J.C., Canadell,
Caney, S. (2005). Cosmopolitan justice,
                                                                                           J.G., Andrew, R.M., Le Quéré, C., Peters, G.P.,
responsibility, and global climate change.
                                                                                           Sharifi, A., Yamagata, Y., & Dhakal, S. (2016).
Leiden Journal of International Law, 18(4), 747‐
                                                                                           Urban infrastructure choices structure climate
775.
                                                                                           solutions. Nature Climate Change, 6(12), 1054‐

Caney, S., & Hepburn, C. (2011). Carbon                                                    1056.

trading: unethical, unjust and ineffective?.
                                                                                           Davis, L. W. (2014). The economic cost of
Royal Institute of Philosophy Supplements, 69,
                                                                                           global fuel subsidies. American Economic
201‐234.
                                                                                           Review, 104(5), 581‐85.

Carattini, S., Baranzini, A., Thalmann, P.,
                                                                                           Dechezleprêtre, A., Nachtigall, D. & Venmans,
Varone, F., & Vöhringer, F. (2017). Green taxes
                                                                                           F. (2018). The joint impact of the European
in a post‐Paris world: are millions of nays
                                                                                           Union emissions trading system on carbon
inevitable? Environmental and Resource
                                                                                           emissions and economic performance, OECD
Economics, 68(1), 97‐128.
                                                                                           Economics Department Working Papers, No.

                                                                                           1515, OECD Publishing, Paris






                                                                                 35







Dechezleprêtre, A., & Sato, M. (2017). The                                              of the Social Cost of Carbon for Regulatory

impacts of environmental regulations on                                                 Impact Analysis ‐Under Executive Order 12866.

competitiveness. Review of Environmental                                                Interagency Working Group on Social Cost of

Economics and Policy, 11(2), 183‐206.                                                   Greenhouse Gases, United States Government,

                                                                                        Aug. 2016. Aufgerufen am 22.6.2019 von
DEHSt (2019). Ausweitung des
                                                                                        https://www.epa.gov/sites/production/files/2
Emissionshandels auf weitere Sektoren.
                                                                                        016‐
Aufgerufen am 08.08.2019 von
                                                                                        12/documents/sc_co2_tsd_august_2016.pdf.
www.dehst.de/DE/Emissionshandel‐

verstehen/Weiterentwicklung/Weitere‐                                                    EU Kommission (2019). Climate Strategies and

Sektoren/weitere‐sektoren‐node.html                                                     Targets. Aufgerufen am 24.07.2019 von

                                                                                        https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies_
Dennig,       F.,   Budolfson,         M.    B.,   Fleurbaey,         M.,
                                                                                        en.
Siebert, A., & Socolow, R. H. (2015). Inequality,

climate impacts on the future poor, and carbon                                          EU Kommission (2020). The European Green

prices. Proceedings of the National Academy of                                          Deal. Aufgerufen am 28.01.2020 von

Sciences,                 112(52),                  15827‐15832.                        https://eur‐lex.europa.eu/legal‐

                                                                                        content/EN/TXT/?uri=COM:2019:640:FIN

Department for Business, Energy and Industrial                                          Falkner, R. (2016). The Paris Agreement and

Strategy UK. (2018). Provisional UK greenhouse                                          the new logic of international climate politics.

gas emissions national statistics 2018.                                                 International Affairs, 92(5), 1107‐1125.

Aufgerufen am 10.07.2019 von
                                                                                        Felbermayr, G., Peterson, S. & Rickels, W.
https://www.gov.uk/government/statistics/pr
                                                                                        (2019). Für ein duales System der CO2‐
ovisional‐uk‐greenhouse‐gas‐emissions‐
                                                                                        Bepreisung in Deutschland und Europa. Kiel
national‐statistics‐2018.
                                                                                        Fokus 07/2019.

economiesuisse. (2019). Leitlinien der
                                                                                        Fischer, C., Parry, I. W., & Pizer, W. A. (2003).
Wirtschaft – Für eine zielgerichtete
                                                                                        Instrument choice for environmental
Umweltpolitik. Aufgerufen am 09.08.2019 von
                                                                                        protection when technological innovation is
https://www.economiesuisse.ch/sites/default/
                                                                                        endogenous. Journal of Environmental
files/publications/ECO_Umweltpolitik_DE_we
                                                                                        Economics and Management, 45(3), 523‐545.
b.pdf

                                                                                        Flachsland, C., Brunner, S., Edenhofer, O., &
Edenhofer, O., Flachsland, C., Kalkuhl, M.,
                                                                                        Creutzig, F. (2011). Climate policies for road
Knopf, B., & Pahle, M. (2019a). Optionen für
                                                                                        transport revisited (II): Closing the policy gap
eine CO2‐Preisreform. MCC‐PIK‐Expertise für
                                                                                        with cap‐and‐trade. Energy Policy, 39(4), 2100–
den Sachverständigenrat zur Begutachtung der
                                                                                        2110.
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

                                                                                        Flannery, B. P., (2016). Carbon taxes, trade,
Edenhofer, O., Flachsland, C., Kalkuhl, M.,
                                                                                        and border tax adjustments. Resources for the
Knopf, B., & Pahle, M. (2019b). Bewertung des
                                                                                        Future Policy Brief 16‐02.
Klimapakets und nächste Schritte. CO2‐Preis,

sozialer Ausgleich, Europa, Monitoring. Mercator                                        Franks, M., Edenhofer, O., Lessmann, K., 2017.

Research Institute on Global Commons and                                                Why finance ministers favor carbon taxes,

Climate Change (MCC), Berlin.                                                           even if they do not take climate change into

                                                                                        account. Environmental and Resource Economics
Edenhofer,           O.      &     Flachsland,           C.     (2018).
                                                                                        68, 445–472.
Eckpunkte einer CO2‐Preisreform für Deutschland.

MCC Working Paper, 1/2018.                                                              Frondel, M. (2019), CO₂‐Bepreisung in den nicht

                                                                                        in den Emissionshandel integrierten Sektoren:
Ekardt, F., Wieding, J., & Zorn, A. (2018). Paris
                                                                                        Optionen für eine sozial ausgewogene
Agreement, precautionary principle and human
                                                                                        Ausgestaltung. Gutachten im Auftrag des
rights:      Zero       emissions          in     two       decades?.
                                                                                        Bundesverbandes der Energie‐ und
Sustainability, 10(8), 2812.
                                                                                        Wasserwirtschaft, RWI, Essen.

EPA, Environmental Protection Agency (2016).
                                                                                        Gechert, S., Rietzler, K., Schreiber, S. & Stein,
Technical Support Document: Technical Update
                                                                                        U. (2019). Wirtschaftliche Instrumente für eine





                                                                                36







klima‐ und sozialverträgliche CO2‐Bepreisung.                                              Hirst, D. & Keep, M. (2018). Carbon Price Floor
LOS 2: Belastungsanalyse. Gutachten im Auftrag                                             (CPF) and the price support mechanism. House
des Bundesministeriums für Umwelt,                                                         of Commons Library Briefing Paper 05927.
Naturschutz und nukleare Sicherheit. Institut                                              Aufgerufen am 23.07.2019 von
für Makroökonomie und Konjunkturforschung                                                  https://researchbriefings.parliament.uk/Resear
(IMK) der Hans‐Böckler‐Stiftung. Düsseldorf.                                               chBriefing/Summary/SN05927#fullreport.

Gillingham, K., Houde, S., & Van Benthem, A.                                               HLCCP, High‐Level Commission on Carbon
(2019). Consumer myopia in vehicle purchases:                                              Prices (2017). Report of the high‐level
evidence from a natural experiment (No.                                                    commission on carbon prices. Washington, DC:
w25845). National Bureau of Economic                                                       World Bank.
Research.
                                                                                           Howard, P. H., & Sterner, T. (2017). Few and
Goulder, L.H., Hafstead, M.A.C., Kim, G. &                                                 not so far between: a meta‐analysis of climate
Long, X. (2019). Impacts of a carbon tax across                                            damage estimates. Environmental and Resource
US household income groups: What are the                                                   Economics, 68(1), 197‐225.
equity‐efficiency trade‐offs? Journal of Public
                                                                                           Immerzeel, D. J., Verweij, P. A., van der Hilst, F.
Economics, 175, 44–64.
                                                                                           L. O. O. R., & Faaij, A. P. (2014). Biodiversity
Goulder, L. und Schein, A. R., (2013). Carbon                                              impacts of bioenergy crop production: a state‐
taxes vs. cap and trade: A critical review.                                                of‐the‐art review. GCB Bioenergy, 6(3), 183‐
Climate Change Economics 04(03): 1350010.                                                  209.

Grainger, C. & C. Kolstad (2010). Who pays a                                               IPCC,       Intergovernmental                Panel       on      Climate
price on carbon? Environmental and Resource                                                Change (2014a). Climate change 2014: Synthesis
Economics, 46(3), 359–376.                                                                 report. contribution of working groups I, II and III
                                                                                           to     the       fifth      assessment            report         of     the
Grosjean, G., Fuss, S., Koch, N., Bodirsky, B. L.,
                                                                                           Intergovernmental Panel on Climate Change [Core
Cara, S. D., & Acworth, W. (2018). Options to
                                                                                           Writing       Team,        R.K.     Pachauri,        &    L.A.     Meyer
overcome the barriers to pricing European
                                                                                           (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland.
agricultural emissions. Climate Policy, 18(2),
151–169.                                                                                   IPCC, Intergovernmental Panel on Climate
                                                                                           Change (2014b). Climate change 2014:
Guivarch, C., & Hallegatte, S. (2011). Existing
                                                                                           Mitigation of climate change. Contribution of
infrastructure and the 2C target. Climatic
                                                                                           working group III to the fifth assessment report of
Change, 109(3–4), 801–805.
                                                                                           the Intergovernmental Panel on Climate Change
Hammar, H., & Jagers, S. C. (2006). Can trust in                                           [Edenhofer, O., R. Pichs‐Madruga, Y. Sokona, E.
politicians        explain         individuals'         support         for                Farahani, S. Kadner, K. Seyboth, A. Adler, I.
climate      policy?      The      case     of   CO2     tax.    Climate                   Baum, S. Brunner, P. Eickemeier, B. Kriemann,
Policy, 5(6), 613‐625.                                                                     J. Savolainen, S. Schlömer, C. von Stechow, T.
                                                                                           Zwickel, & J.C. Minx (eds.)]. Cambridge
Hayward, T. (2012). Climate change and ethics.
                                                                                           University Press, Cambridge, United Kingdom
Nature Climate Change, 2(12), 843‐848.
                                                                                           and New York, NY, USA
Hepburn, C. (2006). Regulation by prices,
                                                                                           IPCC, Intergovernmental Panel on Climate
quantities, or both: a review of instrument
                                                                                           Change (2018). Global warming of 1.5 °C. An
choice. Oxford Review of Economic Policy, 22(2),
                                                                                           IPCC Special Report on the impacts of global
226‐247.
                                                                                           warming of 1.5 °C above pre‐industrial levels and
Hepburn, C., Pless, J., & Popp, D. (2018). Policy                                          related global greenhouse gas emission pathways,
brief—encouraging innovation that protects                                                 in the context of strengthening the global
environmental systems: Five policy proposals.                                              response to the threat of climate change,
Review of Environmental Economics and Policy,                                              sustainable development, and efforts to eradicate
12(1), 154‐169.                                                                            poverty [Masson‐Delmotte, V., P. Zhai, H.‐O.
                                                                                           Pörtner, D. Roberts, J. Skea, P.R. Shukla, A.
Heutel, G. (2019). Prospect theory and energy
                                                                                           Pirani, W. Moufouma‐Okia, C. Péan, R.
efficiency. Journal of Environmental Economics
                                                                                           Pidcock, S. Connors, J.B.R. Matthews, Y. Chen,
and Management, 96, 236‐254.





                                                                                 37







X. Zhou, M.I. Gomis, E. Lonnoy, T. Maycock, M.                                                 Kolstad C., K. Urama, J. Broome, A. Bruvoll, M.

Tignor, & T. Waterfield (eds.)], im Druck.                                                     Cariño Olvera, D. Fullerton, C. Gollier, W. M.

                                                                                               Hanemann, R. Hassan, F. Jotzo, M. R. Khan, L.
Ismer, R., & Haussner, M. (2016). Inclusion of
                                                                                               Meyer, & L. Mundaca, 2014: Social, economic
consumption into the EU ETS: The legal basis
                                                                                               and ethical concepts and methods. In: Climate
under European Union law. Review of European,
                                                                                               Change 2014: Mitigation of Climate Change.
Comparative & International Environmental Law,
                                                                                               Contribution of Working Group III to the Fifth
25(1), 69‐80.
                                                                                               Assessment Report of the Intergovernmental

Jakob, M., Steckel, J. C., & Edenhofer, O.                                                     Panel on Climate Change [Edenhofer, O., R.

(2014). Consumption‐versus production‐based                                                    Pichs‐Madruga, Y. Sokona, E. Farahani, S.

emission policies. Annual Review of Resource                                                   Kadner, K. Seyboth, A. Adler, I. Baum, S.

Economics, 6(1), 297‐318.                                                                      Brunner, P. Eickemeier, B. Kriemann, J.

                                                                                               Savolainen, S. Schlömer, C. von Stechow, T.
Kallbekken, S., Kroll, S., & Cherry, T. L. (2011).
                                                                                               Zwickel and J.C. Minx (eds.)].
Do you not like Pigou, or do you not

understand him? Tax aversion and revenue                                                       Cambridge University Press, Cambridge,

recycling in the lab. Journal of Environmental                                                 United Kingdom and New York, NY, USA.

Economics and Management, 62(1), 53‐64.
                                                                                               Kopczuk, W. (2003). A note on optimal

Keohane, M. N. O., & Olmstead, S. M. (2016).                                                   taxation in the presence of externalities.

Markets         and      the     Environment.            Island       Press,                   Economics Letters, 80(1), 81‐86.

Washington.
                                                                                               Kriegler, E., Bertram, C., Kuramochi, T., Jakob,

Kirchner, M., Sommer, M., Kratena, K., Kletzan‐                                                M., Pehl, M., Stevanović, M., Höhne, N.,

Slamanig, D., & Kettner‐Marx, C. (2019). CO2                                                   Luderer, G., Minx, J.C., Fekete, H., Hilaire, J.,

taxes, equity and the double dividend–                                                         Luna, L., Popp, A., Steckel, J.C., Sterl, S., Yalew,

Macroeconomic model simulations for Austria.                                                   A.W., Dietrich, J.P., Edenhofer, O. (2018). Short

Energy policy, 126, 295‐314.                                                                   term policies to keep the door open for Paris

                                                                                               climate goals. Environmental Research Letters,
Klenert, D., & Mattauch, L. (2016). How to
                                                                                               13(7), 074022.
make a carbon tax reform progressive: The role

of subsistence consumption. Economics Letters,                                                 Kriegler, E., Weyant, J.P., Blanford, G.J., Krey,

138, 100‐103.                                                                                  V., Clarke, L., Edmonds, J., Fawcett, A., Luderer,

                                                                                               G., Riahi, K., Richels, R., & Rose, S.K. (2014).
Klenert, D., Mattauch, L., Combet, E.,
                                                                                               The role of technology for achieving climate
Edenhofer, O., Hepburn, C., Rafaty, R., & Stern,
                                                                                               policy objectives: overview of the EMF 27
N. (2018) Making carbon pricing work for
                                                                                               study on global technology and climate policy
citizens. Nature Climate Change, 8, 669‐677.
                                                                                               strategies. Climatic Change, 123(3‐4), 353‐367.

Knopf, B. (2020). Das deutsche Klima‐
                                                                                               Landis, F., Rausch, S., & Kosch, M. (2018).
Finanzpaket. MCC Common Economics Blog.
                                                                                               Differentiated carbon prices and the economic
Aufgerufen am 20.01.2020 von
                                                                                               cost of decarbonization. Environmental and
https://blog.mcc‐berlin.net/post/article/das‐
                                                                                               Resource Economics, 70(2), 483‐516.
deutsche‐klima‐finanzpaket‐im‐ueberblick.html

                                                                                               Leopoldina (2019). Klimaziele 2030: Wege zu
Koch, N. & Basse Mama, H. (2019). Does the
                                                                                               einer nachhaltigen Reduktion der CO2‐
EU Emissions Trading System induce
                                                                                               Emissionen. Nationale Akademie der
investment leakage? Evidence from German
                                                                                               Wissenschaften Leopoldina.
multinational firms. Energy Economics, 81, 479–

492.                                                                                           Lipsey, R. G., & Lancaster, K. (1956). The

                                                                                               general theory of second best. The Review of
Koch, N., Grosjean, G., Fuss, S., & Edenhofer,
                                                                                               Economic Studies, 24(1), 11‐32.
O. (2016). Politics matters: Regulatory events

as catalysts for price formation under cap‐and‐                                                Liobikienė, G., & Butkus, M. (2017). The

trade. Journal of Environmental Economics and                                                  European Union possibilities to achieve targets

Management, 78, 121‐139.                                                                       of Europe 2020 and Paris agreement climate

                                                                                               policy. Renewable Energy, 106, 298–309.






                                                                                     38







Liski, M., & Tahvonen, O., 2004. Can carbon                          Neuhoff, K., Ismer, R., Acworth, W., Ancygier,
tax eat OPEC’s rents? Journal of Environmental                       A., Fischer, C., Haussner, M., Kangas, H.‐L.,
Economics and Management 47, 1–12.                                   Kim, Y.‐G., Munnings, C., Owen, A., Pauliuk, S.,
                                                                     Sartor, O., Sato, M., Stede. J., Sterner, T.,
Löschel, A. (2002). Technological change in
                                                                     Tervooren, M., Tusveld, R., Wood, R., Xiliang,
economic models of environmental policy: a
                                                                     Z., Zetterber, L., Zipperer, V. (2016). Inclusion of
survey. Ecological Economics, 43(2‐3), 105‐126.
                                                                     Consumption of Carbon Intensive Materials in
Maestre‐Andrés, S., Drews, S., & van den                             Emission Trading: An Option for Carbon Pricing
Bergh, J. (2019). Perceived fairness and public                      Post 2020. Report. Climate Strategies (2016)
acceptability of carbon pricing: a review of the
                                                                     Nordhaus, W. (2019). Climate change: The
literature. Climate Policy, 1‐19.
                                                                     ultimate challenge for Economics. American
Marin, G., Marino, M., & Pellegrin, C. (2018).                       Economic Review, 109(6), 1991‐2014.
The impact of the European Emission Trading
                                                                     Osorio, S., Pietzcker, R. C., Pahle, M., &
Scheme on multiple measures of economic
                                                                     Edenhofer, O. (2018). How to deal with the risks
performance. Environmental and Resource
                                                                     of phasing out coal in Germany through national
Economics, 71(2), 551‐582.
                                                                     carbon pricing. CESifo Working Paper 7438.
Markowitz, E. M., & Shariff, A. F. (2012).
                                                                     Österreichs Energie, Wirtschaftskammer
Climate change and moral judgement. Nature
                                                                     Österreich, Austrian Power Grid, OMV,
Climate Change, 2(4), 243.
                                                                     Industriellenvereinigung & Fachverband Gas
Martin, R., de Preux, L. B. & Wagner, U. J.                          und Wärme. (2016) Integrierte Energie‐ und
(2014a) The impact of a carbon tax on                                Klimastrategie. Stellungnahme. Aufgerufen am
manufacturing: Evidence from microdata.                              13.08.2019 von
Journal of Public Economics, 117, 1–14.                              https://www.wko.at/branchen/stmk/industrie
                                                                     /Integrierte‐Energie‐‐und‐Klimastrategie.pdf
Martin, R., Muûls, M., de Preux, L. B. &
Wagner, U. J. (2014b). On the empirical                              Pahle, M., Edenhofer, O., Pietzcker, R., Tietjen,
content of carbon leakage criteria in the EU                         O., Osorio,     S., &   Flachsland,     C. (2019).     Die
Emissions Trading Scheme. Ecological                                 unterschätzten       Risiken     des    Kohleausstiegs.
Economics, 105, 78–88.                                               Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 69(6), 1‐4.

MCC, Mercator Research Institute on Global                           Parry, I. W., & Small, K. A. (2005). Does Britain
Commons and Climate Change gGmbH. (2019).                            or the    United   States    have   the   right gasoline
Die Zukunft der Straße umweltfreundlich                              tax?. American Economic Review,            95(4), 1276‐
sichern. MCC Kurzdossier. Aufgerufen am                              1289.
16.08.2019 von https://www.mcc‐
                                                                     Petrick, S., Wagner, U. J. (2014). The impact of
berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publicati
                                                                     carbon trading on industry: Evidence from German
ons/MCC_Policy_Brief_Straßenverkehr_DE.pdf
                                                                     manufacturing      firms, Kiel   Working     Paper,    No.
Murray, B., & Rivers, N. (2015). British                             1912,    Kiel Institute    for the    World    Economy
Columbia’s revenue‐neutral carbon tax: A                             (IfW), Kiel.
review of the latest “grand experiment” in
                                                                     Pigou,    A.   (1920/2017).        The    Economics      of
environmental policy. Energy Policy, 86, 674‐
                                                                     Welfare. Routledge, 2017 (first edition 1920).
683.
                                                                     Pindyck, R. S. (2016). The Social Cost of
Muller, N. Z., Mendelsohn, R., & Nordhaus, W.
                                                                     Carbon revisited. Journal of Environmental
(2011). Environmental accounting for pollution
                                                                     Economics and Management, 94, 140‐160.
in the United States economy. American
Economic Review, 101(5), 1649‐1675.                                  Pothen, F., & Hübler, M. (2018). A Forward
                                                                     Calibration Method for New Quantitative Trade
Naegele, H., & Zaklan, A. (2019). Does the EU
                                                                     Models. Working Paper
ETS cause carbon leakage in European
manufacturing?. Journal of Environmental                             Powell, T. W., & Lenton, T. M. (2013).
Economics and Management, 93, 125‐147.                               Scenarios for future biodiversity loss due to
                                                                     multiple drivers reveal conflict between
                                                                     mitigating climate change and preserving





                                                              39







biodiversity. Environmental Research Letters,                        Treibhausgassteuer und Emissionshandel: Eine
8(2), 025024.                                                        Frage des Instruments oder der Ausgestaltung?
                                                                     In: Altvater, E. Brunnegräber, A (eds.).
Pretis, F., Schwarz, M., Tang, K., Haustein, K., &
                                                                     Ablasshandel gegen Klimawandel? Marktbasierte
Allen, M. R. (2018). Uncertain impacts on
                                                                     Instrumente in der globalen Klimapolitik und ihre
economic growth when stabilizing global
                                                                     Alternativen. VSA‐Verlag.
temperatures at 1.5 C or 2 C warming.
Philosophical Transactions of the Royal Society A:                   sgv – Schweizerischer Gewerbeverband.
Mathematical, Physical and Engineering Sciences,                     (2018). Übereinkommen von Paris – CO2‐Gesetz.
376(2119), 20160460.                                                 Aufgerufen am 09.08.2019 von
                                                                     https://www.sgv‐
Rafaty, R. (2018) Perceptions of corruption,
                                                                     usam.ch/fileadmin/user_upload/deutsch/2018
political distrust, and the weakening of climate
                                                                     /positionspapiere/20180117_pospap_co2_de.
policies. Global Environmental Politics, 18(3),
                                                                     pdf
106‐129.
                                                                     Shue,    H. (1993).     Subsistence      emissions    and
Rausch, S., Metcalf, G., & J. Reilly (2011).
                                                                     luxury emissions. Law & Policy 15(1), 39‐60.
Distributional impacts of carbon pricing: A
general equilibrium approach with micro‐data
for households. Energy Economics, 33(1), 20‐33.
                                                                     Somanathan E., T. Sterner, T. Sugiyama, D.
Regeringskansliet, (2018). Sweden’s carbon tax.                      Chimanikire, N.K. Dubash, J. Essandoh‐Yeddu,
Aufgerufen am 10.07.2019 auf                                         S. Fifita, L. Goulder, A. Jaffe, X. Labandeira, S.
https://www.government.se/government‐                                Managi, C. Mitchell, J.P. Montero, F. Teng, and
policy/taxes‐and‐tariffs/swedens‐carbon‐tax/                         T. Zylicz (2014). National and sub‐national
                                                                     policies and institutions. In: Climate Change
Ricke, K., Drouet, L., Caldeira, K., & Tavoni, M.
                                                                     2014: Mitigation of Climate Change.
(2018). Country‐level social cost of carbon.
                                                                     Contribution of Working Group III to the Fifth
Nature Climate Change, 8(10), 895‐900.
                                                                     Assessment Report of the Intergovernmental
Rogelj, J., Den Elzen, M., Höhne, N., Fransen,                       Panel on Climate Change [Edenhofer, O., R.
T., Fekete, H., Winkler, H., Schaeffer, R., Sha,                     Pichs‐Madruga, Y. Sokona, E. Farahani, S.
F., Riahi, K. & Meinshausen, M. (2016). Paris                        Kadner, K. Seyboth, A. Adler, I. Baum, S.
Agreement climate proposals need a boost to                          Brunner, P. Eickemeier, B. Kriemann, J.
keep warming well below 2 C. Nature,                                 Savolainen, S. Schlömer, C. von Stechow, T.
534(7609), 631‐639.                                                  Zwickel and J.C. Minx (eds.)]. Cambridge
                                                                     University Press, Cambridge, United Kingdom
Sato, M., & Dechezleprêtre, A. (2015).
                                                                     and New York, NY, USA.
Asymmetric industrial energy prices and
international trade. Energy Economics, 52, 130‐                      Sterner, T. (2007). Fuel taxes: An important
141.                                                                 instrument for climate policy. Energy Policy,
                                                                     35(6), 3194–3202.
Schmidt, R. (2019). „Kurzanleitung“ zur
Einführung einer CO2‐Steuer. Tagesspiegel                            Stiglitz, J. E. (2019). Addressing climate change
Background. Aufgerufen am 03.08.2019 von                             through price and non‐price interventions.
https://background.tagesspiegel.de/kurzanleit                        European Economic Review, im Druck.
ung‐zur‐einfuehrung‐einer‐co2‐steuer
                                                                     Strefler, J., Bauer, N., Kriegler, E., Popp, A.,
Schwartz, P. (2010). The Polluter‐Pays Principle.                    Giannousakis, A., & Edenhofer, O. (2018).
In: Fitzmaurice, M., Ong, D. M., Merkouris, P.,                      Between Scylla and Charybdis: Delayed
(eds).   Research      handbook      on    international             mitigation narrows the passage between large‐
environmental law. Edward Elgar Publishing.                          scale CDR and high costs. Environmental
                                                                     Research Letters, 13(4), 044015.
Schmalensee, R., & Stavins, R. N. (2013). The
SO2 allowance trading system: the ironic history                     SVR – Sachverständigenrat zur Begutachtung
of   a grand      policy    experiment.      Journal    of           der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Economic Perspectives, 27(1), 103‐122.                               (2019). Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik.
                                                                     Sondergutachten, vorgestellt am 5. Juli 2019.
Schäfer, R., & Creutzig, F. (2008). Globale
                                                                     Wiesbaden.




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Turrentine, T. S., & Kurani, K. S. (2007). Car                       der Wirtschaftskammer Österreich. Aufgerufen
buyers and fuel economy? Energy policy, 35(2),                       am 13.08.2019 von
1213‐1223.                                                           https://news.wko.at/news/oesterreich/%5b81
                                                                     40%5d‐
Tvinnereim, E., & Mehling, M. (2018). Carbon
                                                                     201810_2050STrategie_WKOEPositionspapier
pricing and deep decarbonisation. Energy Policy,
                                                                     .pdf
121, 185‐189.

Umweltbundesamt [AT] (2018).
                                                                     Woodcock, J., Edwards, P., Tonne, C.,
Klimaschutzbericht 2018. Wien.
                                                                     Armstrong, B. G., Ashiru, O., Banister, D., … &
Umweltbundesamt (2019). Klimaschutzziele                             Franco, O. H. (2009). Public health benefits of
Deutschlands. Aufgerufen am 24.07.2019 von                           strategies to reduce greenhouse‐gas emissions:
https://www.umweltbundesamt.de/daten/klim                            urban land transport. The Lancet, 374(9705),
a/klimaschutzziele‐deutschlands.                                     1930‐1943.

Umweltbundesamt [D] (2018).                                          World Bank Group. (2019). State and trends of
Umweltbewusstsein in Deutschland. Aufgerufen                         carbon pricing 2019.
am 25.06.2019 von
                                                                     Yamazaki, A. (2017). Jobs and climate policy:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/n
                                                                     Evidence from British Columbia's revenue‐
achhaltigkeit‐strategien‐
                                                                     neutral carbon tax. Journal of Environmental
internationales/gesellschaft‐erfolgreich‐
                                                                     Economics and Management, 83, 197‐216.
veraendern/umweltbewusstsein‐in‐
deutschland.                                                         Zerzawy, F., Fiedler, Z. & Kresin, J. (2019).
                                                                     Lenkungs‐ und Verteilungswirkungen einer
Ürge‐Vorsatz, D., Herrero, S. T., Dubash, N. K.,
                                                                     klimaschutzorientierten Reform der
& Lecocq, F. (2014). Measuring the co‐benefits
                                                                     Energiesteuern. Hintergrundpapier der
of climate change mitigation. Annual Review of
                                                                     Pressekonferenz zum Forschungsvorhaben
Environment and Resources, 39, 549‐582.
                                                                     „Künftige Finanzierung der Energieversorgung
Von Stechow, C., McCollum, D., Riahi, K., Minx,                      aus erneuerbaren Energien“ (FKZ UM
J. C., Kriegler, E., Van Vuuren, D. P., Kriegler,                    17433160) im Auftrag des Bundesministeriums
E., van Vuuren, D.P.,Jewell,J., Robledo‐Abad,                        für Umwelt, Naturschutz und nukleare
C., Hertwich,E., Tavoni, M., Mirasgedis, S., Lah,                    Sicherheit (BMU). Forum Ökologisch‐Soziale
O., Roy, J., Mulugetta,Y., Dubash, N.K, Bollen,                      Marktwirtschaft (FÖS), Berlin.
J., Ürge‐Vorsatz, D., & Edenhofer, O.(2015).
                                                                     Zimmer, A., & Koch, N. (2017). Fuel
Integrating global climate change mitigation
                                                                     consumption dynamics in Europe: Tax reform
goals with other sustainability objectives: a
                                                                     implications for air pollution and carbon
synthesis. Annual Review of Environment and
                                                                     emissions. Transportation Research Part A:
Resources, 40, 363‐394.
                                                                     Policy and Practice, 106, 22‐50.
Weitzman, M. L. (1974). Prices vs. quantities.
Review of Economic Studies, 41(4), 477‐491.

Weltbank 2018. Guide to communicating carbon
pricing. Aufgerufen am 10.04.2019 von
http://documents.worldbank.org/curated/en/
668481543351717355/pdf/132534‐WP‐
WBFINALonline.pdf.

Williams, R.C., Gordon, H., Burtraw, D.,
Carbone, J.C. & Morgenstern, R.D. (2015). The
initial incidence of a carbon tax across income
groups. National Tax Journal, 68(1), 195‐214.

WKÖ (2018). Wirtschaftskammer Österreich:
Die künftige Klima‐ und Energiepolitik – eine
Strategie für die langfristige Verringerung der
Treibhausgasemissionen in der EU. Position




                                                              41

Autorinnen und Autoren

Dr. Linus Mattauch
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Environmental Change Institute, School of Geography and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Prof. Dr. Felix Creutzig
Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change und Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland

Dr. Nils aus dem Moore
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Büro Berlin, Deutschland

Dr. Max Franks
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Potsdam, Deutschland

Franziska Funke
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Environmental Change Institute, School of Geography and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Dr. Michael Jakob
Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change, Berlin, Deutschland

Dr. Lutz Sager
McCourt School of Public Policy, Georgetown University, Washington D.C., Vereinige Staaten von Amerika

Moritz Schwarz
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Smith School of Enterprise and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Dr. Achim Voß
Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland

Marie‐Luise Beck
Deutsches Klima‐Konsortium e. V. , Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub
University of Applied Sciences and Arts Northwestern Switzerland, Windisch, Schweiz

Jun.- Prof. Dr. Moritz Drupp
Universität Hamburg, Hamburg, Berlin

Prof. Dr. Felix Ekardt
Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik und Universität Rostock, Rostock, Deutschland

Dr. Gregor Hagedorn
Naturkundemuseum, Berlin, Deutschland

Dr. Mathias Kirchner
Zentrum für Globalen Wandel & Nachhaltigkeit, Universität für Bodenkultur Wien, Wien, Österreich

Dr. Tobias Kruse
 London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment, London, Vereinigtes Königreich

Thomas Loew
Institute for Sustainability, Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Karsten Neuhoff
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin und Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland

Isabella Neuweg
London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment, London, Vereinigtes Königreich

Prof. Dr. Sonja Peterson
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, Deutschland

Matthias Roesti
Schweizerisches Institut für Aussenwirtschaft und Angewandte Wirtschaftsforschung, Universität St. Gallen, St. Gallen, Schweiz

Prof. Dr. Gerhard Schneider
HES‐SO University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland, Yverdon-les-Bains, Schweiz

Prof. Dr. Robert Schmidt
FernUniversität in Hagen, Hagen, Deutschland

Prof. Dr. Reimund Schwarze
Helmholtz‐Zentrum für Umweltforschung − UFZ, Europa‐Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), Deutschland

Dr. Jan Siegmeier
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Philippe Thalmann
Laboratoire d’economie urbaine et de l’environment, Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne, Lausanne, Schweiz

Prof. Dr. Johannes Wallacher
Hochschule für Philosophie München, München, Deutschland

Grundlage und Zitierweise

Die Fragen und Antworten wurden dem gleichnamigen wissenschaftlichen Artikel von den oben genannten Autor*innen entnommen. Dieser Artikel enthält zu jeder kurzen Antwort auch eine ausführlichere Antwort samt der Quellenangaben.

Vollständiger Artikel bei zenodo: https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498

Mattauch, Linus; Creutzig, Felix; aus dem Moore, Nils; Franks, Max; Funke, Franziska; Jakob, Michael; Sager, Lutz; Schwarz, Moritz; Voß, Achim; Beck, Marie-Luise; Daub, Claus-Heinrich; Drupp, Moritz; Ekardt, Felix; Hagedorn, Gregor; Kirchner, Mathias; Kruse, Tobias; Loew, Thomas; Neuhoff, Karsten; Neuweg, Isabella; Peterson, Sonja; Roesti, Matthias; Schneider, Gerhard; Schmidt, Robert; Schwarze, Reimund; Siegmeier, Jan; Thalmann, Philippe; Wallacher, Johannes (2020) Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen (Version 2.0) – Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft. https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498

CO2-Molekül mit Euro-Zeichen
Symbolbild für die Diskussion zur CO2-Bepreisung (© Marion Linhuber, CC0)




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