Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen

Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Klimaschutz nur unzureichend umgesetzt wird, ist, dass Treibhausgase keinen angemessenen Preis haben. Nun wird diskutiert den deutschen CO2-Preis (Brennstoffemissionshandelsgesetz) und den Europäischen Emissionshandel anzupassen. Zentral sind dabei Wirksamkeit, wirtschaftliche Verträglichkeit und soziale Gerechtigkeit. 

Mit der Beantwortung der folgenden Fragen stellen wir den Stand der Forschung schnell erfassbar zur Verfügung.

#C02Preis

Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft.

Überblick über den Stand der Forschung von @sciforfuture

Wirksamkeit und Ausgestaltung

(1) Wieso reduziert ein CO2-Preis-Emissionen ?

Wenn klimaschädliche Güter teurer werden, werden sie weniger nachgefragt: sie werden sparsamer verwendet und es wird sowohl von Verbrauchern wie auch von den Unternehmen nach Alternativen gesucht. Eine Verteuerung klimaschädlicher Rohstoffe und Produktionsprozesse führt dazu, dass Alternativen wirtschaftlich werden: Unternehmen werden neue, emissionsarme Produkte entwickeln, klimafreundliche Produkte werden für die Bürgerinnen und Bürger günstiger. Klimaschutz wird Teil eines erfolgreichen und wettbewerbsfähigen Geschäftsmodells. Für Konsumenten ist es einfacher, klimafreundlich zu handeln, weil klimaschonende Alternativen gegenüber klimaschädlichen Gütern relativ gesehen billiger sind. Mit einem CO2‐Preis wird Klimaschutz meist dort umgesetzt, wo er am kostengünstigsten ist. Diesen Wandel über einen Preis zu organisieren, ist für eine Gesellschaft oft deutlich günstiger als mit Maßnahmen des Ordnungsrechts, wie einem Kohleausstieg oder Verboten von besonders klimaschädlichen Produkten (aber siehe auch Frage 10). Die CO2-Bepreisung (in Form einer CO2-Steuer oder des Emissionshandels, siehe Fragen 2 und 3) wird von einer breiten Mehrheit der Klimaökonomen empfohlen und hat sich bewährt: Unter anderem Großbritannien, Kalifornien und Schweden konnten derzeit nach Einführung eines CO2‐Preises beträchtliche Erfolge im Klimaschutz erzielen (siehe Frage 2).

„Mythos” (Falschbehauptung): „Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern die Einnahmen aus dem CO2-Preis zurückgibt, hilft die Maßnahme dem Klima nicht.”

Realität: Die Wirkung des CO2‐Preises für den Klimaschutz besteht darin, dass er klimaschädliche Produkte im Vergleich zu weniger schädlichen Alternativen verteuert und somit weniger attraktiv macht. Diese Wirkung besteht unabhängig davon, wohin die Einnahmen, die der Staat hierdurch erhält, fließen. Beispielhaft erhalte ein Haushalt einen Pauschalbetrag, durch den er sich genauso viel Benzin leisten kann, wie er ihn ohne CO2‐Preis gekauft hätte. Da aber Benzin durch den CO2-Preis relativ zum öffentlichen Nahverkehr teurer geworden ist, wird der Haushalt durchschnittlich weniger Benzin kaufen als vorher und den Nahverkehr häufiger benutzen. (Richtig ist aber, dass ein CO2‐Preis immer auch Verteilungswirkungen hat, siehe Frage 6.)

Das ist die kurze Antwort. Die wissenschaftliche Begründung samt Quellenangaben steht unter https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498 zur Verfügung.

(2) Welche Erfahrungen haben Staaten bisher mit CO2‐Preisen gemacht?

Weltweit gibt es bereits CO2‐Preise in 45 Staaten und 28 CO2‐Preise auf subnationaler Ebene – und zwar in so unterschiedlichen Regionen wie Chile, Kalifornien, Neuseeland, Norwegen, Südkorea und Südafrika. Insgesamt decken diese CO2‐Preise jedoch nur etwa 20 % der globalen Emissionen ab. Zudem sind sie meist zu niedrig, um angemessen wirksam zu sein (siehe Frage 4), und gleichzeitig werden fossile Energieträger vielerorts noch stark subventioniert. Es gibt auch prominente Beispiele vorläufig gescheiterter Versuche, CO2‐Preise einzuführen oder zu erhöhen, etwa in den USA und Australien. Die EU ist bislang die relevanteste Weltregion einer CO2-Bepreisung mit festgelegten Reduktionszielen. Für die energieintensive Industrie und die Stromerzeugung werden diese Reduktionen mit Hilfe des europäischen Emissionshandels (EU ETS) realisiert. Dabei entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, deren Anlagen CO2 ausstoßen, Zertifikate vorweisen müssen und diese Zertifikate handelbar sind. Mit welchen Mitteln die Ziele in den Wirtschaftssektoren, die nicht in den EU ETS fallen (Landwirtschaft, Verkehr und Gebäude) erreicht werden, ist aber jedem Land selbst überlassen. In Deutschland und Österreich gibt es 2020 noch keinen CO2‐Preis in diesen Nicht‐ETS‐Sektoren. Das Ende 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm in Deutschland sieht jedoch ab 2021 einen entsprechenden Preis vor, der von 25 €/t CO2 schrittweise bis 2025 auf 55 €/t CO2 angehoben wird. Die für 2022 geplante ökologische Steuerreform in Österreich soll ebenso eine CO2-Bepreisung beinhalten. In der Schweiz gibt es ein Emissionshandelssystem für große CO2‐intensive Unternehmen, welches seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. Zusätzlich besteht eine CO2‐Abgabe von derzeit 96 Franken (ca. 86 €) pro Tonne CO2 auf Brennstoffe, also Heizöl und Erdgas. In der EU haben unter anderen auch Frankreich und Schweden einen CO2‐Preis in den Nicht‐ETS‐Sektoren eingeführt. Großbritannien hat mit einem zusätzlichen Mindestpreis innerhalb der ETS‐Sektoren einen raschen Kohleausstieg bei der Stromherstellung herbeigeführt.

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(3) Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Ausgestaltung eines CO2‐Preises: Eine Möglichkeit ist ein Zertifikatehandel wie der existierende europäische Emissionshandel (EU ETS). Dabei entsteht ein CO2‐Preis, weil Firmen, die Emissionen ausstoßen, Zertifikate vorweisen müssen und diese handelbar sind. Die Menge der CO2‐Emissionen ist begrenzt, aber der Preis ist variabel. Die zweite Möglichkeit ist, einen Preis direkt festzusetzen. Dies geschieht durch eine CO2‐Steuer (oder CO2‐Abgabe, siehe Frage 9). Beide Möglichkeiten – Emissionshandel wie Steuer – sorgen dafür, dass dort Emissionen gespart werden, wo es am günstigsten ist (siehe Frage 1). Sie lenken aber entweder ausschließlich über die Emissionsmenge oder den Emissionspreis. Außerdem gibt es Mischformen, wie einen Emissionshandel mit Mindestpreis. Mit der Kombination der beiden Instrumente ist sowohl eine zielsichere Steuerung der Emissionsmenge als auch des Preises möglich.

Für die aktuelle Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz ergibt sich daraus: Der EU ETS umfasst bisher nur den Stromsektor sowie energieintensive Industriezweige und die innereuropäische Luftfahrt. Erstens könnte daher europaweit das bereits existierende Emissionshandelssystem auf die Nicht-ETS Sektoren ausgeweitet werden, insbesondere den Wärme‐ und Verkehrssektor. Damit wäre sichergestellt, dass alle fossilen Aktivitäten im EU-Wirtschaftsraum gleichbehandelt und alle Emissionen den gleichen Preis hätten. Ist das europapolitisch nicht machbar, könnten zweitens Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre nationale CO2-Bepreisung in diese Sektoren erweitern. Drittens wäre eine CO2‐Steuer in den nicht‐ETS Sektoren denkbar, ebenso ein nationaler Mindestpreis in den EU-ETS-Sektoren. In Deutschland wird unter dem Ende 2019 beschlossenen Klimapaket ab 2021 ein Ansatz bestehend aus CO2-Preis bis 2025 und Emissionshandel ab 2026 für wichtige nicht-ETS Sektoren umgesetzt. Dieses könnte in Zukunft an den EU ETS angeschlossen werden, falls dieser auf weitere Sektoren ausgedehnt werden sollte.

In der Schweiz besteht bereits eine CO2‐Abgabe vor allem im Wärmesektor (siehe Frage 2), allerdings noch nicht im Verkehrssektor. Darüber hinaus besteht ein eigenes Emissionshandelssystem für Unternehmen mit hohen Emissionen, das seit 2020 mit dem EU ETS verknüpft ist. In Österreich wäre die Ausgestaltung der von der Bundesregierung geplanten aufkommensneutralen CO2‐Bepreisung wiederum als nationaler Emissionshandel, mit denkbarer zukünftiger Integration in den EU ETS oder als CO2‐Steuer möglich.

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(4) Wie hoch sollte der CO2‐Preis sein?

Was eine überschwemmte Küste, ein zerstörter Wald oder eine ausgestorbene Tierart kostet, lässt sich nur sehr schwer in Euro ausdrücken – und wenn solche Schätzungen unternommen werden, ist damit immer eine ethische Bewertung verbunden. Nichtsdestotrotz bieten Angaben der gesellschaftlichen Kosten von CO2‐Emissionen eine Orientierungshilfe für die notwendige Höhe einer CO2‐Bepreisung. Das deutsche Umweltbundesamt schätzt, dass eine in Deutschland ausgestoßene Tonne CO2 etwa 180 € an Schäden für Mensch und Umwelt verursacht; noch höhere Schätzungen beruhen auf neuen empirischen Einsichten zu wirtschaftlichen Produktivitätsverlusten bei hohen Temperaturen und einer erhöhten Variabilität. Während die genaue Höhe der Schäden durch eine Tonne CO2 mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, können Ökonominnen und Ökonomen deutlich robuster abschätzen wie hoch CO2‐Preise sein müssten, um den Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen den Anstieg auf 1.5 °C zu begrenzen, wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart. Es ist ratsam, solche Preisinstrumente rasch aber schrittweise umzusetzen, um Unternehmen und Gesellschaft Zeit zur Anpassung einzuräumen, wobei der schrittweise Preisanstieg politisch und rechtlich sichergestellt werden muss.

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Verteilungskonflikte und Gerechtigkeit

(5) Warum ist es gerecht, dass ein CO2‐Preis die Verursacher trifft?

Der CO2-Preis stützt sich auf das „Verursacherprinzip”: Wer einen Schaden verursacht hat, der muss auch dafür aufkommen. Im übertragenen Sinn ist er eine „Abfallgebühr“ für das Deponieren von Treibhausgasen in der „atmosphärischen Müllhalde“. Mit einem CO2-Preis werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen also proportional zu ihren CO2-Emissionen in die Verantwortung genommen. Da ein umfassender CO2‐Preis alle emissionsintensiven Aktivitäten gleichbehandelt (z. B. Heizen, Autofahren, …), verhält er sich neutral gegenüber den verschiedenen Lebensentwürfen der Bürgerinnen und Bürger. Teil dieser „Neutralität“ ist auch, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu überlassen, wie sie auf den CO2-Preis reagieren wollen. Wenn einige Bürgerinnen und Bürger lieber höhere CO2-Preise zahlen möchten, als ihr Verhalten zu ändern, werden sie über den CO2-Preis, der die Emissionen reduziert (siehe Frage 1), auf gerechte Weise in die Verantwortung genommen.

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(6) Belastet ein CO2‐Preis Haushalte mit niedrigen Einkommen?

Es ist ein Gebot der Fairness und der breiten gesellschaftlichen Zustimmung, die notwendige Transformation zur klimafreundlichen Gesellschaft nicht auf dem Rücken einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger auszutragen. Bei der Einführung eines CO2-Preises gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie diese verteilungsneutral oder sogar zu Gunsten von Haushalten mit niedrigen Einkommen ausfallen könnte. Ein CO2-Preis führt zu Preiserhöhungen von emissionsintensiven Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. dem Betrieb großer Autos oder alter Heizungen. Tatsächlich geben Haushalte mit niedrigen Einkommen relativ zu ihrem Einkommen gesehen mehr Geld für diese Güter und Dienstleistungen aus. Absolut gesehen sind jedoch die Ausgaben reicher Haushalte für solche Güter und Dienstleistungen höher. Wie sich ein hoher CO2-Preis auf unterschiedliche Einkommensklassen auswirkt, hängt unter diesen Voraussetzungen hauptsächlich davon ab, was mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis passiert.

Bürgerinnen und Bürger könnten etwa eine jährliche pro‐Kopf‐Pauschale („Klimaprämie”) erhalten, bei der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an alle Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Dann erhalten Haushalte mit niedrigen Einkommen mehr zurück als sie bezahlen. Alternativ könnten mit den Einnahmen einer CO2-Bepreisung entsprechend Steuern für Geringverdienende gesenkt werden, zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Stromsteuer. Sofern einzelne Gruppen mit niedrigen Einkommen einen besonders hohen CO2-Verbrauch haben, zum Beispiel auf dem Land, sind weitere Ausgleichsmaßnahmen aus den Einnahmen der CO2‐Preise denkbar. Diese Ausgleichsmaßnahmen mindern die emissionsreduzierende Wirkung des CO2-Preises auch im Fall einer Steuer kaum (siehe auch Frage 1). In Deutschland wird die CO2-Bepreisung im Wärme‐ und Verkehrssektor ab 2021 unter anderem von einer Senkung der Strompreise durch Entlastungen bei der Umlage zur Förderung des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher umgelegt wird („EEG‐Umlage“) und einer Erhöhung der Entfernungspauschale für Berufspendler („Pendlerpauschale“) begleitet. Diese Maßnahmen haben unterschiedliche Verteilungswirkungen. Während die Entlastung bei der EEG‐Umlage vor allem Geringverdienern zu Gute kommen wird, begünstigt die Erhöhung der Pendlerpauschale, deren Effekt mit höheren Steuersätzen steigt, vor allem Bürger mit mittleren und höheren Einkommen (Edenhofer et al. 2019b; Knopf 2020).

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(7) Führt ein nationaler CO2‐Preis zu einer Verschiebung der Emissionen in andere Länder

Da ein CO2‐Preis Energie teurer macht, wird oft befürchtet, dass er zur Verlagerung von energieintensiven Industrien in Länder mit weniger ambitionierten Klimazielen führt – und somit zu einer Verlagerung von Emissionen statt einer tatsächlichen Minderung. Allerdings gibt es keine Anzeichen, dass ein solches „Carbon Leakage“ bisher stattgefunden hat. Dies liegt einerseits vor allem daran, dass Energie meist nur einen relativ geringen Teil der Gesamtkosten ausmacht, während Faktoren wie Investitionssicherheit, gut ausgebaute Infrastruktur oder das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften deutlich wichtiger sind, aber auch an bereits getroffenen Gegenmaßnahmen. Ausnahmen sind allerdings einzelne energieintensive und stark gehandelte Industrien, wie beispielsweise Stahl, Aluminium, Chemie oder Zement. Die in der EU bereits praktizierte freie Vergabe von Emissionsrechten für Firmen mit hohem Risiko von Carbon Leakage, sowie die Ergänzung des Emissionshandelssystems um konsumbasierte Komponenten und CO2‐Zölle für einen eng definierten Kreis energieintensiver Industrien, die im Wettbewerb mit internationaler Konkurrenz stehen, sind Möglichkeiten, um eine solche Abwanderung zu begrenzen. In den Wirtschaftssektoren, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen, ist die Gefahr der Verschiebung von Emissionen in andere Länder eher gering.

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(8) Schadet ein CO2‐Preis der Wirtschaft?

Pauschal lässt sich die Frage, ob ein CO2-Preis „der Wirtschaft“ schadet, nicht klar mit „Nein“ oder „Ja“ beantworten. Denn viel hängt von den Details der Umsetzung einer CO2-Bepreisung ab (siehe Frage 3, 7). Darüber hinaus müssen kurzfristige Folgen sowie mittel‐ und langfristige Auswirkungen getrennt betrachtet werden. Nicht zuletzt gibt es „die Wirtschaft“ gar nicht: das Ausmaß der Betroffenheit schwankt stark – insbesondere zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen und je nach eingesetzter Technologie selbst zwischen einzelnen Unternehmen innerhalb derselben Branche. Insbesondere die Differenzierung nach Wirtschaftszweigen ist deshalb wichtig, weil es mit Beschluss des deutschen Klimapakets ja nicht um die gänzlich neue Einführung eines CO2-Preises geht (siehe Frage 3) – sondern um die Ausweitung der bestehenden CO2-Bepreisung um jene Sektoren, die nicht bereits durch den europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind (siehe Frage 3). Die Energiewirtschaft und besonders emissionsintensive Bereiche der Industrie sind bereits seit dem Jahr 2005 durch den EU ETS reguliert und mithin einem CO2-Preis ausgesetzt, der sich innerhalb dieses Systems fortlaufend als Handelspreis für Zertifikate bildet. Von der beschlossenen Ausweitung der CO2-Bepreisung sind zukünftig insbesondere private Verbraucher (in den Bereichen Gebäude bzw. Wärme und Straßenverkehr) sowie die Unternehmen aus dem Gewerbe‐, Handel‐ und Dienstleistungssektor (GHD) betroffen. Daher reicht innerhalb der Wirtschaft die Reaktion auf die Debatte um die Einführung eines CO2-Preises von strikter Ablehnung bis hin zu expliziter Befürwortung eines Preises. Insbesondere vergleichen viele Akteure CO2-Preise nicht mit einer Wirtschaft ohne wirksame Klimapolitik, sondern mit einer Wirtschaft, in der die nötigen Emissionsminderungen über Verbote und Ordnungsrecht erreicht werden.

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Weitergehende Maßnahmen

(9) Wie wird ein CO2‐Preis für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv?

Auch wenn ein CO2-Preis die effizienteste Methode ist Emissionen zu senken (siehe Frage 1) und er sozial ausgewogen gestaltet wird (siehe Frage 6), so kann es weitere Vorbehalte gegen diese Politikmaßnahme geben. Solche Vorbehalte haben damit zu tun, dass neue „Steuern” skeptisch beurteilt werden. Länder, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihren Politikerinnen und Politikern in hohem Maße vertrauen, haben messbar stärkere Umweltpolitik und niedrigere Treibhausgasemissionen. Wenn ein Versprechen der Politik, sozial ausgewogene Klimapolitik zu betreiben, auch umgesetzt wird (siehe Frage 6), so kann dies das Vertrauen in die Politik stärken. Wichtig ist daher, Vorbehalte, die zum Teil auf Missverständnissen über die ökonomischen Eigenschaften des Instruments beruhen, auszuräumen: CO2-Preise werden dann mehr öffentliche Unterstützung erfahren, wenn die hohe Lenkungswirkung von CO2-Preisen betont wird (siehe Frage 1), sowie Transparenz über die Verwendung von Einnahmen geschaffen wird. Ebenso ist es hilfreich klarzustellen, dass die „Verschmutzenden einen gerechten Preis“ bezahlen (siehe Frage 5), und dass die Einnahmen wirksam und fair verteilt werden. Das kann zum Beispiel durch eine Rückerstattung als Klimaprämie geschehen (siehe Frage 6); alternativ können die Mehreinnahmen lokal und sichtbar klimafreundlich investiert werden, zum Beispiel in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

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(10) Warum ist ein CO2‐Preis für eine gute Klimapolitik nicht hinreichend?

Die Aufgabe eines CO2-Preises ist es, CO2-Emissionen zu verteuern, da sie den Klimawandel hauptsächlich verursachen. Für eine gelungene Klimapolitik ist es zwar entscheidend, CO2 zu bepreisen, aber mit der Einführung eines solchen Preises werden nicht alle anderen umwelt‐ und klimapolitischen Instrumente überflüssig. Vielmehr sollte die Einführung eines solchen Preises für eine beschleunigte und gelungene Dekarbonisierung durch weitere Maßnahmen begleitet werden. Hier seien vier wichtige Aspekte herausgegriffen. Erstens würde ein höherer CO2-Preis auch in anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik Anpassungen erfordern, dies gilt insbesondere für Infrastrukturinvestitionen: etwa wäre durch teureren motorisierten Individualverkehr eine höhere Nachfrage nach öffentlichem Personenverkehr zu erwarten. Zweitens kann auch die Förderung der Forschung und Entwicklung klimaschonender Technologien weiterhin sinnvoll sein, um Planungsunsicherheit über künftige CO2-Preise oder um Defizite des Marktes bei der Bereitstellung von Wissen auszugleichen. Drittens ist CO2 zwar das wichtigste Treibhausgas, aber nicht das einzige. Beispielsweise wird bei landwirtschaftlicher Bodennutzung nicht nur CO2, sondern auch Lachgas (N2O) freigesetzt, und die Tierhaltung geht mit Methanemissionen einher. Dies sind auch Beispiele für Treibhausgas‐Emissionen, die nicht durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen und zusätzlich reguliert werden müssen. Viertens gibt es Schadstoffe, die oft zusammen mit CO2 emittiert werden, z. B. Schwefeldioxid oder Feinstaub. Da solche Schadstoffe lokal unterschiedlich wirken, werden beispielsweise zusätzliche politische Eingriffe in den Stadtverkehr nicht unbedingt von einem CO2-Preis überflüssig gemacht. Umgekehrt gilt: Sind weitere politische Ziele nicht bereits erreicht, so kann es durch einen CO2-Preis Nebengewinne geben, etwa geringere Luftverschmutzung, gesündere Lebensweise und Energieunabhängigkeit.

Das ist die kurze Antwort. Die wissenschaftliche Begründung samt Quellenangaben steht unter:

DOI

Textversion

Autorinnen und Autoren

Dr. Linus Mattauch
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Environmental Change Institute, School of Geography and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Prof. Dr. Felix Creutzig
Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change und Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland

Dr. Nils aus dem Moore
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Büro Berlin, Deutschland

Dr. Max Franks
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Potsdam, Deutschland

Franziska Funke
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Environmental Change Institute, School of Geography and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Dr. Michael Jakob
Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change, Berlin, Deutschland

Dr. Lutz Sager
McCourt School of Public Policy, Georgetown University, Washington D.C., Vereinige Staaten von Amerika

Moritz Schwarz
Institute for New Economic Thinking at the Oxford Martin School and Smith School of Enterprise and the Environment, University of Oxford, Oxford, Vereinigtes Königreich

Dr. Achim Voß
Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland

Marie‐Luise Beck
Deutsches Klima‐Konsortium e. V. , Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub
University of Applied Sciences and Arts Northwestern Switzerland, Windisch, Schweiz

Jun.- Prof. Dr. Moritz Drupp
Universität Hamburg, Hamburg, Berlin

Prof. Dr. Felix Ekardt
Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik und Universität Rostock, Rostock, Deutschland

Dr. Gregor Hagedorn
Naturkundemuseum, Berlin, Deutschland

Dr. Mathias Kirchner
Zentrum für Globalen Wandel & Nachhaltigkeit, Universität für Bodenkultur Wien, Wien, Österreich

Dr. Tobias Kruse
 London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment, London, Vereinigtes Königreich

Thomas Loew
Institute for Sustainability, Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Karsten Neuhoff
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin und Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland

Isabella Neuweg
London School of Economics and Political Science, Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment, London, Vereinigtes Königreich

Prof. Dr. Sonja Peterson
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, Deutschland

Matthias Roesti
Schweizerisches Institut für Aussenwirtschaft und Angewandte Wirtschaftsforschung, Universität St. Gallen, St. Gallen, Schweiz

Prof. Dr. Gerhard Schneider
HES‐SO University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland, Yverdon-les-Bains, Schweiz

Prof. Dr. Robert Schmidt
FernUniversität in Hagen, Hagen, Deutschland

Prof. Dr. Reimund Schwarze
Helmholtz‐Zentrum für Umweltforschung − UFZ, Europa‐Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), Deutschland

Dr. Jan Siegmeier
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Philippe Thalmann
Laboratoire d’economie urbaine et de l’environment, Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne, Lausanne, Schweiz

Prof. Dr. Johannes Wallacher
Hochschule für Philosophie München, München, Deutschland

Grundlage und Zitierweise

Die Fragen und Antworten wurden dem gleichnamigen wissenschaftlichen Artikel von den oben genannten Autor*innen entnommen. Dieser Artikel enthält zu jeder kurzen Antwort auch eine ausführlichere Antwort samt der Quellenangaben.

Vollständiger Artikel bei zenodo: https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498

Mattauch, Linus; Creutzig, Felix; aus dem Moore, Nils; Franks, Max; Funke, Franziska; Jakob, Michael; Sager, Lutz; Schwarz, Moritz; Voß, Achim; Beck, Marie-Luise; Daub, Claus-Heinrich; Drupp, Moritz; Ekardt, Felix; Hagedorn, Gregor; Kirchner, Mathias; Kruse, Tobias; Loew, Thomas; Neuhoff, Karsten; Neuweg, Isabella; Peterson, Sonja; Roesti, Matthias; Schneider, Gerhard; Schmidt, Robert; Schwarze, Reimund; Siegmeier, Jan; Thalmann, Philippe; Wallacher, Johannes (2020) Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen (Version 2.0) – Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft. https://doi.org/10.5281/zenodo.3644498

CO2-Molekül mit Euro-Zeichen
Symbolbild für die Diskussion zur CO2-Bepreisung (© Marion Linhuber, CC0)




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