Wissenschaftliche Bewertung des Entwurfs zum Hessischen Klimagesetz

Sven Linow (Hochschule Darmstadt), Alexander Basse (Universität Kassel), Joachim Curtius (Goethe-Universität Frankfurt), Angela H. Helbling (Goethe-Universität Frankfurt), Istemi Kuzu (Philipps-Universität Marburg), Sigita Urdze (S4F Darmstadt), Axel Wolfermann (Hochschule Darmstadt)

Das hessische Kabinett hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimagesetz) vorgelegt. Auf diesen Entwurf nehmen wir in dieser Stellungnahme Bezug. Mit dem Klimagesetz soll der Beitrag des Landes Hessen zur Erreichung des 2 °C-Ziels sichergestellt und die Folgen der Klimaerwärmung abgemildert werden.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verantwortlichkeiten und Prozesse für Klimaschutz und Klimaanpassung gesetzlich geregelt werden sollen. Unsere wissenschaftliche Bewertung zeigt leider, dass der Gesetzesentwurf entscheidende Schwachstellen hat, die verhindern, dass die im Gesetz formulierten Ziele erreicht werden können. Die wichtigsten Schwachstellen sind:

  1. Klimaschutz und Klimaanpassung müssen als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden, denn erst dann besteht die Notwendigkeit für die Kommunen, diese Aufgaben zu bearbeiten, und erst dann werden die Kommunen mit den dafür benötigten Ressourcen ausgestattet. 
  2. Mit dem jetzt vorgesehenen Finanzierungsvorbehalt und dem Fokus auf freiwillige kurzfristige Förderprogramme sind die Ziele des Gesetzes nicht sicher finanziert. Wir schlagen stattdessen vor, einen Betrag von mindestens 10 % des Landeshaushaltes für Klimaschutz und Klimaanpassung im Gesetz verbindlich zu verankern.
  3. Der Gesetzesentwurf ist unzureichend bei der Einbeziehung von Emissionen: Alle Emissionen, die mit Produkten und Dienstleistungen für Hessen verbunden sind, aber außerhalb der Landesgrenze stattfinden, müssen berücksichtigt werden, wenn echte Klimaneutralität erreicht werden soll. Dies ist in der derzeitigen Entwurfsfassung nicht der Fall. Auch sehen wir eine zu großzügige Behandlung der vorgesehenen Zertifikate. Hier sollte das Gesetz konsistent alle Emissionen einbeziehen (Scope 1 bis 3, siehe unten).
DOI

Textversion

Zitationsvorschlag / Suggested citation: Linow, S., Basse, A. Curtius, J., Helbling, A.H., Kuzu, I., Urdze, S., Wolfermann, A. (2022). Wissenschaftliche Bewertung des Entwurfs zum Hessischen Klimagesetz, 27 pp. https://doi.org/10.5281/zenodo.7038959




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