Autor*innen aus Mitgliedern des Beirats der Scientists for Future 1*
Berlin, 02.10.2020 | Die Scientists for Future (S4F) belegen, dass die Forderungen der Fridays for Future (FFF) an die EU-Politik sachlich erforderlich und wissenschaftlich begründet sind. Nach Berechnungen des IPCC ergibt sich ein Restbudget für Emissionen der EU27 von 20 Gt CO2 ab 2021, um die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Eine Reduktion der Emissionen von 80 % bis 2030 entspricht einem Pfad in diesem Budgetrahmen. Die EU müsste spätestens im Jahre 2035 CO2-neutral sein. Die Forderungen von FFF sind mit dem 1,5-Grad-Ziel konsistent. Sie sind klimawissenschaftlich begründet und liegen politisch wie ökonomisch im Bereich des Notwendigen und Machbaren.
Berlin, 02.10.2020 | Nach dem globalen Klimastreik am 25. September 2020 richteten Fridays for Future (FFF) mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ein Schreiben an die deutschen Entscheidungsträger*innen in der EU.
Die Scientists for Future (S4F) unterstützen die erneut vorgelegten Forderungen der for Future-Klima- und Nachhaltigkeitsbewegung sowie den berechtigten Kampf der jungen Menschen für Klimagerechtigkeit und ihre Zukunft. Überschreitet die globale Temperaturerhöhung kritische Grenzwerte, ändert sich das natürliche System ohne Rücksicht auf politische Vorgaben, oder es kippt sogar. Für wirksame Maßnahmen zur deutlichen Emissionsreduzierung bleibt objektiv nicht mehr viel Zeit.
Forderungen der Fridays for Future
FFF Deutschland schreiben: „Die Europäische Union verfehlt mit ihren aktuellen Klimaschutzambitionen das 1,5 °C-Ziel sehr deutlich. Auch die bisherigen Bemühungen Deutschlands im Rahmen der Ratspräsidentschaft werden dem 1,5 °C-Ziel in keiner Weise gerecht.“ Auch wir kommen aufgrund wissenschaftlicher Analysen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Politik auf vielen Ebenen zwar gehandelt hat, die bisher beschlossenen Maßnahmen (z. B. Klimapaket, Kohleausstiegsgesetz) jedoch für Deutschland, die Europäische Union und weltweit unzureichend sind, um die Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Wir weisen nachdrücklich darauf hin: Je später die Kurskorrekturen in Hinblick auf das definierte 1,5-Grad-Ziel des Paris-Abkommens vorgenommen werden, desto drastischer und teurer werden diese Korrekturen sein. Kommen sie zu spät, ist dieses Ziel nicht mehr erreichbar.
Die Forderung von FFF an die europäischen Regierungen lautet: „Die Europäische Union muss bis zum Jahr 2035 Treibhausgas-Nettonull erreichen. Dafür ist eine Reduktion der Treibhausgase um 80% bis zum Jahr 2030 unabdingbar.“ Dafür erforderlich sei „ein rechtlich verpflichtendes CO2-Budget für die Europäische Union von ab sofort noch 20 Gigatonnen, welches sich aus den oben genannten Reduktionszielen ergibt und sich in abnehmende Jahresbudgets aufteilt.“
Reduktion der Emissionen um 80 % bis 2030 aus dem Pariser Klimaabkommen abgeleitet
Im Folgenden legen wir dar, dass diese Forderungen nach einer 80%-Reduktion bis 2030 und einer Begrenzung künftiger Gesamtemissionen der EU 27 auf 20 Gt CO2 ab 2021 zwar anspruchsvoll, aber aus wissenschaftlicher Sicht fachlich nachvollziehbar aus dem Pariser Klimaabkommen abgeleitet sind.
Das IPCC berechnet in seinem Bericht „Global Warming of 1.5 ºC“ (SR15) für ein Basisdatum 01. 01. 2018 die Größe des CO2-Budgets, bei dessen Überschreitung die Erwärmung der Erde 1,5 Grad übersteigen würde. Das nach dem 1. 1. 2018 verbleibende globale Gesamtbudget beträgt laut IPCC 580 Gt CO2, um das 1,5-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % zu erreichen und 420 Gt CO2, um es mit mindestens 67 % Wahrscheinlichkeit zu erreichen.
Der Anteil der EU an diesem globalen Budget wird im Klimaabkommen von Paris nicht festgeschrieben, die Grundprinzipien der Fairness und der gerechten Lastenteilung sind jedoch Bestandteil des Vertrages. Legt man Emissionsrechte nach Anteil an der Weltbevölkerung zugrunde (welche überdurchschnittlich stark emittierende Industrieregionen wie die EU weder stärker fordert noch stärker entlastet als andere Regionen), so liegt die Obergrenze der Emissionen für die EU27 (ohne UK) bei 5,9 % des globalen Budgets. Vom für die EU27 daraus abgeleiteten maximalen CO2-Emissionsbudget ab 2018 sind dann noch die Emissionen der Jahre 2018–2020 abzuziehen, um das ab 2021 verbleibende Restbudget zu berechnen. Die exakten Zahlen hierfür liegen noch nicht vor, betragen aber etwa 9 Gt CO2. Es verbleiben dann für die EU27 noch 25,2 Gt CO2, um die Temperaturgrenze mit 50%iger Wahrscheinlichkeit einzuhalten, und 15,7 Gt CO2, um sie mit 67 % Wahrscheinlichkeit einzuhalten.
Es zeigt sich also: die Forderung nach einem Restbudget der EU27 von 20 Gt CO2 ab 2021 entspricht dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, und dies mit einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 67 %. Berücksichtigt man, dass in den IPCC-Budgets noch einige zusätzliche Aspekte wie Rückkopplungen durch auftauenden Permafrost fehlen, die das Budget weiter absenken, entspricht dies insgesamt eher einer Wahrscheinlichkeit von 50 %, unter 1,5 Grad zu bleiben. Dabei verzichtet man auf die derzeit weitgehend spekulative Annahme von umfassender nachträglicher Extraktion von CO2 aus der Atmosphäre. Der von FFF vorgelegte Budgetvorschlag ist somit in keiner Weise radikal, sondern das Ergebnis ausgewogener Ableitungen aus dem Klimavertrag von Paris. Die Rechnung entspricht auch dem methodischen Vorgehen des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung zum deutschen und europäischen CO2-Budget.
Klimaneutralität der EU bis spätestens 2035
Bei einer konstanten jährlichen Emission der EU27 von rd. 3 Gt CO2 würde das EU-Budget noch für etwas mehr als sieben Jahre reichen, bei linearer jährlicher Emissionsminderung etwas mehr als 14 Jahre. Die EU müsste spätestens im Jahre 2035 CO2-neutral sein. Im idealisierten Fall einer linearen Abnahme der Emissionen der EU27 müssten die Emissionen jährlich um 6,9 % sinken (bezogen auf das Basisjahr 1990), um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Eine Reduktion von 80 % gegenüber 1990 entspricht einem Pfad in diesem Budgetrahmen. Zu bedenken ist, dass vermutlich die Reduktion der ersten Hälfte der Emissionen leichter fällt als jene der zweiten Hälfte, eine überproportionale Anstrengung bis 2030 also gerechtfertigt erscheint.
Die Forderung von FFF ist klimawissenschaftlich begründet und wird der Tatsache gerecht, dass nur mit einschneidenden Maßnahmen das 1,5-Grad-Ziel erreicht werden kann. Ein aktuelles Beispiel: Um 80% Reduktion der Emissionen im Stromsektor bis 2030 zu erreichen, ist ab sofort ein Zubau von Photovoltaik erforderlich, der um einen Faktor 3 bis 4 höher liegt als im Referentenentwurf der EEG-Novelle vorgeschlagen. 80 % Reduktion von CO2 für 2030 erscheinen als Kraftakt, aber nur deshalb, weil sich hier die gravierenden Versäumnisse der Vergangenheit rächen. Die häufig in die Diskussion eingebrachte Nutzung der Kernkraft zur Reduktion von Treibhausgasen, welche in allen Szenarien der EU-Strategie zur Klimaneutralität einen erheblichen Anteil hat, ist weder ökonomisch noch ökologisch tragfähig.
Wir halten fest: die Forderungen von FFF sind mit dem 1,5-Grad-Ziel bei gleichen künftigen Emissionsrechten für Alle mit den Analysen des IPCC SR15 konsistent. Sie implizieren CO2-Neutralität ab 2035, ohne auf massive Kohlenstoffabscheidung (CDR: Carbon Dioxide Removal) zu setzen.
Für die deutsche Ratspräsidentschaft und den angestoßenen European Green Deal bedeutet dies als Aufgabe eine vollständige Umstellung des Energiesystems auf 100 Prozent erneuerbare Energieträger. Allein schon eine Emissionsreduktion von 65 statt 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 beinhaltet nach Schätzung des DIW, dass gegenüber der aktuellen Entwicklung über 60 Milliarden Tonnen CO2 eingespart werden könnten. Laut DIW sind dafür Investitionen von 3000 Milliarden Euro nötig. Diesem Investitionsbedarf stehen an Ersparnis bereits 2000 Milliarden Euro an vermiedenen Importen fossiler Energie gegenüber. Hinzu kommt die Reduktion von Kosten für die Auswirkungen des Klimawandels in Form von extremen Wetterereignissen, Naturkatastrophen, Ernteausfällen und weiteren Nebeneffekten.
Umstrukturierung der EU-Agrarsubventionen
Die von FFF in ihrem Papier geforderte „ganzheitliche Umstrukturierung der europäischen Agrarsubventionen“ soll an dieser Stelle ausschließlich unter dem Aspekt der Treibhausgasemissionen betrachtet werden, Aspekte der GAP und des Artensterbens werden hier nicht behandelt. Lachgas (N2O) hat pro Molekül eine 250-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2, und Lachgas kommt zu ca. 80 % aus der Landwirtschaft. Die EU-Agrarpolitik ist das finanzielle Schwergewicht der EU. Um die Transformation der Landwirtschaft zu erreichen, sollte das System der bisher lediglich auf die Betriebsfläche bezogenen Subventionen umgestaltet werden. So könnte man die geschätzte CO2-Absorption durch gesunde Böden vergüten, indem man nachhaltig den Boden bewirtschaftenden Bauern Subventionen in mindestens der Höhe der CO2-Emissionspreise zukommen lässt. Um im Sektor Landwirtschaft auf Netto-Null-Emissionen zu kommen, könnte ein verbleibender Rest von Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft, die durch natürliche Abbauprozesse entstehen und nicht zu 100 % reduziert werden können, durch entsprechende CO2-Bindung in Böden und Wäldern ausgeglichen werden.
Handlungsbedarf wissenschaftlich nachvollziehbar
Zusammenfassend ist also der von Fridays for Future formulierte Handlungsbedarf unter dem Blickwinkel der wissenschaftlichen Fakten durchaus nachvollziehbar. Dieser Handlungsbedarf orientiert sich am völkerrechtlich verbindlichen Klimaabkommen von Paris und am klimatologisch Notwendigen, und bleibt im Bereich des Machbaren.
Autorinnen und Autoren
1(*) Franz Baumann, Jelle Bijmar, Christian Breyer, Claus-Heinrich Daub, Felix Ekardt, Joachim Fensterle, Gregor Hagedorn, Judith Hardt, Stefan Heiland, Peter Hennicke, Anke Herold, Adolf Kloke-Lesch, Harald Krause, Helga Kromp-Kolb, Sebastian Lakner, Mojib Latif, Reinhold Leinfelder, Peter Lemke, Wolfgang Lucht, Hans-Jochen Luhmann, Linus Mattauch, Klaus Müschen, Kai Niebert, Pao-Yu Oei, Guy Peer, Andreas Pfennig, Volker Quaschning, Stefan Rahmstorf, Heide Schuster, Volker Stelzer, Katja Tielbörger, Lorena Valdivia-Steel, Christian von Hirschhausen, Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Karen Helen Wiltshire, Volker Wulfmeyer; Redaktion: Franz Ossing, Christoph Schönherr.
Quellen
2 Lenton et al.: Climate tipping points — too risky to bet against (2019).
3 IPCC. Global Warming of 1.5ºC (IPCC, 2018).
4 Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2020: Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa (SRU, 2020).
5 Siehe z. B. Philip Sterchele et al: Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die deutsche Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen (Fraunhofer ISE, Februar 2020).
6 Vgl. das aktuelle “Impact Assessment” zum Vorschlag der Europäischen Kommission: “Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030” (SWD(2020) 176final, S. 55).
7 Karlo Hainsch et al.: Make the European Green Deal Real – Combining Climate Neutrality and Economic Recovery. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Berlin 2020).
8 Die EU-GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) stellt mit 38 % des EU-Haushalts durchaus einen beträchtlichen Posten dar. Vgl. auch: Guy Pe’er et al.: „Action needed for the EU Common Agricultural Policy to address sustainability challenges“ (2020).
9 z. B. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina; acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Union der deutschen Akademien der Wissenschaften: Stellungnahme „Artenrückgang in der Agrarlandschaft: Was wissen wir und was können wir tun?“ (Halle 2018).
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