Bewertung des Gesetzentwurfs über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten

Die Fachgruppe Rohstoffe begrüßt das Gesetz und stimmt – auch aus wissenschaftlicher Sicht – zu, dass dadurch die Menschenrechtslage verbessert werden kann und dass gerade die in Deutschland tätigen oder ansässigen Unternehmen eine besondere Verantwortung tragen und einen wichtigen Beitrag leisten müssen.

Das Gesetz weist jedoch aus unserer Sicht einige Lücken auf. Um sicherzustellen, dass das Ziel des Gesetzes ­– ein wirkungsvoller Schutz von Menschenrechten und Umwelt – erreicht wird, regen wir an, folgende Aspekte aufzunehmen bzw. sie stärker zu berücksichtigen.

1) Gleichstellung des Schutzes von Umwelt, Natur und Klima

Das Gesetz dient dem Schutz der Menschenrechte. Außerdem muss auch zwingend der Schutz einer intakten Umwelt gewährleistet sein. Die im Gesetz genannten Umweltbeeinträchtigungen (z. B. § 5, Abs. 8 und 9) werden ausschließlich wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen genannt. Weit darüber hinaus können Lieferketten jedoch indirekt Schäden an Umwelt, Natur und Klima nach sich ziehen und die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen in Gegenwart und Zukunft in gleicher Weise wie die im Gesetz genannten direkten Beeinträchtigungen gefährden. Der Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas sollte einen gleichwertigen Status im Gesetz erhalten. Die Einhaltung bestehender globaler Abkommen sollte zusätzlich mit in das Gesetz aufgenommen werden.

2) Dokumentation der vollständigen Lieferkette

Die Dokumentation der Lieferkette von Produkten und Rohstoffen muss vollständig sein; sie muss also von der Primärgewinnungsstätte eines Rohstoffs bis zum angebotenen Endprodukt und auch zu Sekundärrohstoffen reichen. Diese jährlich zu dokumentierende Lieferkette von Rohstoffen und Produkten muss öffentlich zugänglich und nachverfolgbar sein.

3) Sektorspezifische Regelungen

Das Gefährdungspotenzial im Sinne dieses Gesetzes ist in hohem Maße von der Art des Rohstoffes abhängig. Beispielsweise sind Risiken im Herstellungsprozess bei Textilien größer als bei der Primärgewinnung des Rohstoffs, z.B. der Baumwolle. Umgekehrt verhält es sich oftmals bei mineralischen Rohstoffen, wo Risiken meistens in der Primärgewinnung und weniger in der Weiterverarbeitung liegen. Wir regen die Bereitstellung sektorspezifischer Handreichungen an, z.B. im Rahmen einer Durchführungsverordnung, welche die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes in allen Sektoren und für alle beteiligten Unternehmen der Lieferkette möglich macht. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass durch zu treffende Regelungen der lokalen Bevölkerung, insbesondere des Globalen Südens, nicht die Lebensgrundlagen entzogen werden, sondern dass ihre Lebensbedingungen tatsächlich verbessert werden.

4) Externe Begutachtung

Risiken bei der Gewinnung, dem Transport und der Weiterverarbeitung von Primärrohstoffen sowie von Sekundärrohstoffen aus Recycling-Prozessen müssen durch qualifizierte und zertifizierte Gutachter dokumentiert werden. Das schließt die regelmäßige, unangekündigte Begutachtung der Bedingungen vor Ort ein. Hierbei sollte es sich um unabhängige, nicht weisungsgebundene Gutachter:innen mit einschlägiger Expertise handeln (bei mineralischen Rohstoffen z. B. Geowissenschaftler:innen und oder Bergleute) und ggf. Experten:innen aus NGOs.

5) Ausdehnung der Verantwortung auch auf mittelbare Zulieferer

Die Lieferkette wird zwar in § 2, Abs. 5, Ziffer 3 auch mit Berücksichtigung mittelbarer Zulieferer definiert; bei den Präventionsmaßnahmen wird dies jedoch nicht durchgehalten (z. B. § 7, Abs. 4, Ziffer 4). Risikoanalyse, Meldepflichten, Präventionsmaßnahmen und Dokumentation sollten durchgehend nicht nur die unmittelbaren Zulieferer, sondern die gesamte Lieferkette umfassen.

6) Verständliche Sprache

Darüber hinaus regen wir an, den Gesetzestext in einer verständlichen Sprache zu verfassen. Es muss den in einem Unternehmen tätigen Personen auf unterschiedlichen zuständigen Ebenen ermöglicht werden, den Gesetzestext zu verstehen, den Sinn des Gesetzes zu begreifen und diesen umsetzen zu können, ohne dass dazu das Hinzuziehen von juristischem Sachverstand notwendig ist.

Kontakt:

EurGeol Christian Masurenko, Koordinator FG Rohstoffe

E-Mail:

Autoren:innen:

Dr. Judith Krauß
EurGeol Dipl. Geol. Christian Masurenko
Dipl. Ing. Mirjam Niebert
Dr. Aissa Rechlin
Dr. Bernd Schürmann
Dipl. Geol. Thomas Siepelmayer
Dr. Klaus Steinmüller Dr. Hans-Jürgen Weyer




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