Seifert, Thomas; West, Christina; Tvrtković, Mario; Huber, Michael; Schweer, Rüdiger; Kranich, Kerstin; Boecker, Ralf; Ehrhardt, Helge; Weber, Urban
Positionen aus der S4F-Fachgruppe „Kommunaler Klimaschutz“ zur „Erfurter Erklärung“ der 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages unter dem Motto: „Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland“, 16.-18.11.2021 in Erfurt
Die S4F-Stellungnahme „Was das Leben ausmachen wird: Perspektiven Paris-kompatibler kommunale Zukunftsplanung“ wurde hier publiziert:
Die „Erfurter Erklärung“ der 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist hier: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Veranstaltungen/2021/41_Erfurter_Erklaerung.pdf
S4F-Ansprechpartner*innen:
Dr. Thomas Seifert, email: Dr.Thomas.Seifert@gmx.de
Dr. phil. Christina West, Hochschule Darmstadt, Mobil: +49 175 5661035, email: christina.west@h-da.de
Prof. Mario Tvrtković, Hochschule Coburg, email: mario.tvrtkovic@hs-coburg.de
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Was das Leben ausmachen wird:
Perspektiven Paris-kompatibler
kommu naler Zukunftsplanung
Positionen zur „Erfurter Erklärung“ der
41. Hauptversammlung des Deutschen
Städtetages unter dem Motto:
„Was das Leben ausmacht.
Die Städte in Deutschland“,
16.-18.11.2021 in Erfurt
Scientists for Future Deutschland
Fachgruppe Kommunaler Klimaschutz
[1] [2] [3] [4] [5]
Autoren: Thomas Seifert , Christina West , Mario Tvrtkovic , Michael Huber , Rüdiger Schweer ,
[6] [7] [8] [9]
Kerstin Kranich , Ralf Boecker , Helge Ehrhardt , Urban Weber
Scientists for Future | scientists4future.org
Was das Leben ausmachen wird:
Perspektiven Paris-kompatibler kommunaler Zukunftspla-
nung (Version 1.0)
Positionen aus der S4F-Fachgruppe „Kommunaler Klimaschutz“ zur „Erfurter
Erklärung“ der 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages unter dem
Motto: „Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland“, 16.-18.11.2021
in Erfurt
[1] [2] [3] [4]
Thomas Seifert , Christina West , Mario Tvrtković , Michael Huber , Rüdiger
[5] [6] [7] [8] [9]
Schweer , Kerstin Kranich , Ralf Boecker , Helge Ehrhardt , Urban Weber
Diskussionsbeiträge der Scientists for Future 10, 2021, Version 1.0,
doi: 10.5281/zenodo.5752014
Zitationsvorschlag/Suggested citation:
Seifert, Thomas/West, Christina/Tvrtković, Mario/Huber, Michael/Schweer, Rüdiger/Kranich,
Kerstin/Boecker, Ralf/Ehrhardt, Helge/Weber, Urban (2021): Was das Leben ausmachen wird:
Perspektiven Paris-kompatibler kommunaler Zukunftsplanung. Diskussionsbeiträge der Scien-
tists for Future, Vol. 10, 22 pp, doi: 10.5281/zenodo.5752014
Scientists for Future (S4F) ist ein überparteilicher und überinstitutioneller Zusammenschluss von Wissen-
schaftler*innen, die sich für eine nachhaltige Zukunft engagieren. Scientists for Future bringt als Gras-
wurzelbewegung den aktuellen Stand der Wissenschaft in wissenschaftlich fundierter und verständlicher
Form aktiv in die gesellschaftliche Debatte um Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung ein. Mehr Informa-
tionen unter de.scientists4future.org.
Dieser Text wurde von Autorinnen und Autoren als Mitglieder der „Scientists for Future” verfasst und durch
Kollegen und Kolleginnen hinsichtlich der wissenschaftlichen Qualität (insbesondere der Belegbarkeit von
Argumenten) ausführlich geprüft. Wir danken Marion Linhuber für die technische und Martin Kräling für
die graphische Unterstützung.
Veröffentlicht unter CC BY-SA 4.0
Inhaltsverzeichnis
Was das Leben ausmachen wird: Perspektiven Paris-kompatibler kommunaler
Zukunftsplanung .................................................................................................................................... 3
I. Staatliche Rahmenbedingungen verbessern – Klimaschutz zur kommunalen
Pflichtaufgabe machen ............................................................................................................ 5
II. Kommunaler Klimaschutz braucht finanzielle und personelle Ressourcen und
erfordert stärkere Unterstützung durch den Bund ....................................................... 6
III. Handlungsoptionen gegen die Klimakrise: Die zentrale Rolle
der Kommunen ............................................................................................................................ 7
IV. Staatliche Rahmenbedingungen verbessern ................................................................ 13
V. Kommunale Verwaltungsstrukturen an die Herausforderung der Klimakrise
anpassen ...................................................................................................................................... 14
VI. Unterstützungsangebote nutzen ....................................................................................... 14
VII. Fazit ............................................................................................................................................... 15
Quellen .................................................................................................................................................... 15
Autor:innen und Ansprechpartner:innen / Corresponding Author ................................ 21
Was das Leben ausmachen wird:
Perspektiven Paris-kompatibler kommunaler Zukunftspla-
nung
Positionen aus der S4F-Fachgruppe „Kommunaler Klimaschutz“ zur „Erfurter
Erklärung“ der 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages unter dem
Motto: „Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland“,
16.-18.11.2021 in Erfurt
Zum Abschluss seiner 41. Hauptversammlung verabschiedet der Deutsche Städtetag seine
zehn Grundsatzpositionen umfassende „Erfurter Erklärung“ u. a. mit der Willensbekundung,
einen sozial gerecht ausgestalteten Klimaschutz noch stärker voran zu treiben: Die Weltklima-
konferenz sei Aufforderung für die Städte, noch mehr und schneller Maßnahmen für den Kli-
maschutz anzugehen, um erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Energieeffizienz zu
fördern und Verantwortung gemeinsam mit den Partner:innen vor Ort zu übernehmen, auch
um die Folgen des Klimawandels vor Ort abzumildern (Deutscher Städtetag, 2021). Scientists
for Future begrüßen diese Absicht, und setzen nachfolgend die Ziele und Leitlinien des Pariser-
Klimaabkommens nochmals ins Zentrum der Diskussion.
Die Klimakrise erfordert unvermeidlich eine Umgestaltung unserer bisherigen Lebensweise,
deren Grundbedürfnisse sich über die Daseinsgrundfunktionen oder Grunddaseinsfunktionen
Wohnen, Arbeiten und sich Bilden, Erholung und Freizeit, Ernährung, Ver- und Entsorgung/
Konsumieren, am Verkehr teilnehmen, Kommunikation und somit auch in Gemeinschaft leben
(Abb. 1) beschreiben, analysieren und in Folge gestalten lässt. Die Daseinsgrundfunktionen
sind die Tätigkeiten und Leistungen, die der Mensch zur Lebensbewältigung benötigt, sie sind
„… kategoriale Grundfunktionen des Menschen in der Gesellschaft …“ (Partzsch, 1966: 518): Sie
stehen untereinander in einem Wirkungsgefüge und manifestieren sich in anthropogenen
Nutzungen und spezifischen Raumansprüchen, die Städte und Kommunen strukturieren und
prägen – gleichzeitig aber auch zu Raumnutzungskonkurrenzen und Raumnutzungskonflikten
führen. Die Um- und Neugestaltungen in Folge der Klimakrise werden sowohl tiefgehend als
auch umfassend sein und müssen gleichzeitig sozialverträglich und generationengerecht aus-
gestaltet werden.
3
Abb. 1: Daseinsgrundfunktionen/Grunddaseinsfunktionen (Grafik/Copyright: C. West)
Den Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie sind der Ort, wo Menschen leben, wo
sich Betriebe niedergelassen haben und wo Verkehrsnetze, Energie- und Wasserversorgung
sowie weitere Aufgaben der Kommunalen Daseinsvorsorge wie Abwasser- und Müllentsor-
gung, Infrastruktur für Arbeit und Freizeit, Bildungsangebote, Kultur und Gestaltung öffentli-
1
cher Räume organisiert werden. Bereits 1992 formulierten 178 Staaten auf der UNCED in Rio
de Janeiro: „Da so viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen ihre
Wurzeln in Aktivitäten auf örtlicher Ebene haben, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kom-
munen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der Agendaziele.“ (UNCED, 1992)
Kommunen haben zum einen also die Verantwortung für die Erarbeitung der Strategien und
Pläne für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie deren Umsetzung und kontinuierli-
ches Monitoring. Zum anderen bieten sich hier auch Chancen für eine raschere und wirksame
Implementierung der Ziele Nachhaltiger Entwicklung in Kommunen und deren Regionen. Da-
bei können positive regionalwirtschaftliche Effekte (BBSR, 2014; Wilkens et al., 2020) bei gleich-
zeitiger Verbesserung der Luft- und Lebensqualität und damit des Stadtklimas insgesamt er-
zielt werden.
1
UNCED - United Nations Conference on Environment and Development/Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Verein-
ten Nationen
4
Deutlich wird aber auch, dass Kommunen durch Größe und Umfang der anstehenden Aufga-
ben schnell überfordert werden können. Die nicht aufschiebbare Herausforderung ist deshalb,
Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse im Mehrebenensystem der Bundesrepublik
Deutschland – also die föderale Ordnung, die auf der institutionellen Verschränkung und dem
Zusammenwirken der verschiedenen politisch-administrativen Ebenen basiert – für die Imple-
mentierung nachhaltiger Entwicklung und Prozesse der Transformation umzugestalten und zu
optimieren: vom übergreifenden Handeln auf der Bundesebene über die gesamte Hierarchie
der föderalen Struktur bis zum Handeln auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. Es
gilt, das komplexe Beziehungsgefüge verschiedener horizontaler und vertikaler politischer Ent-
scheidungsstrukturen am Primat einer Multi-Level-Governance für nachhaltige Entwicklung
und Transformation auszurichten. Hierbei geht es auch um die aktive Rolle der öffentlichen
Verwaltungen, die Wege ermöglichen, Transformationen und die damit einhergehende klima-
gerechte Modernisierungsprozesse auf den Weg zu bringen und dadurch beitragen diese ge-
sellschaftlich zu verankern. Der Anspruch funktionsfähiger Verwaltungen muss also sein, dass
Bürger:innen die öffentliche Verwaltung als wichtigen Anker in der Transformation und nicht
als notwendiges Übel (Nanz et al., 2021: 1) oder zusätzliches Hemmnis wahrnehmen.
Der Deutsche Städtetag vertritt als kommunaler Spitzenverband die Interessen der Städte ge-
genüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und anderen Organisa-
tionen auf nationaler und supranationaler Ebene. Der folgende Überblick zeigt einige der
Problemstellungen, denen sich Kommunen gegenüber sehen, und skizziert die Handlungsfel-
der, in denen auf kommunaler Ebene wirksamen Lösungen geschaffen werden können, ver-
weist aber auch auf Abhängigkeiten, die im Rahmen der Multi-Level-Governance entstehen.
Die Kommunen können handeln, aber sie brauchen dafür beträchtliche Unterstützung, die sie
ihrerseits auch aktiv einfordern und mitgestalten (müssen).
I. Staatliche Rahmenbedingungen verbessern – Klimaschutz zur
kommunalen Pflichtaufgabe machen
Bislang ist Klimaschutz für Kommunen verfassungs- und kommunalrechtlich eine freiwillige
Aufgabe. Werden Kommunen mit dieser wichtigen Aufgabe jedoch allein gelassen, besteht
das große Risiko, dass die nationalen Klimaziele verfehlt werden. Bund und Bundesländer kön-
nen und müssen durch verschiedene Maßnahmen die kommunalen Dekarbonisierungsbemü-
hungen in Gleichklang bringen und unterstützen. Dazu gehören:
• Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung mit einer entsprechenden finanziellen
Unterstützung, um diese auch fachgerecht durchführen zu können – kombiniert mit
rechtlichen Rahmen für die Implementierung.
5
• Eine PV-Pflicht für Neubauten, Gewerbehallen und Parkflächen.
• Ein vorgezogener Kohleausstieg bis 2030, verbunden mit dem Ziel, die Verwendung
von Erdgas bis 2030 zu halbieren (Kemfert, 2021), gekoppelt an einen konsequenteren
und schnelleren Ausstieg aus der Verwendung von Heizöl.
• Der Abbau gesetzlicher Hemmnisse für die Installation von Anlagen für die Erzeugung
von Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft, Solarthermie). Hierzu gehört auch
die überfällige Umsetzung der EU-Richtline 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen (IZES gGmbH, 2021). Erforderlich ist eine bessere
Koordinierung der verschiedenen Verwaltungsebenen, die in der Raumplanung, der
Stadtentwicklungsplanung und Genehmigung von Bauten und Infrastrukturen beteiligt
sind, um einen beschleunigten Ausbau zu erreichen.
• Mehr Spielräume bei der Gestaltung der Mobilitätswende auf lokaler Ebene durch klare
gesetzliche Vorgaben in Form einer kurzfristigen Reform des Straßenverkehrsrechts.
Durch die Ausweitung der kommunalen Entscheidungsfreiheit sowie die Möglichkeit
zeitlich begrenzter Mobilitätsexperimente unter begründeter Ausklammerung einzel-
ner gesetzlicher Vorgaben entstehen Handlungsspielräume in den Kommunen, die
eine Realisierung der Mobilitätswende erst möglich machen.
• Gesetzliche Konkretisierung der Sozial- und Klimapflichtigkeit des Bodeneigentums
(Art. 14 Abs. 2 GG) mit dem Ziel einer aktiven Bodenpolitik, welche die Landwende
(WBGU, 2020) bzw. Bodenwende (Bündnis Bodenwende, 2021) als Fundament für so-
zialgerechte und nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land zulässt.
II. Kommunaler Klimaschutz braucht finanzielle und personelle
Ressourcen und erfordert stärkere Unterstützung durch den
Bund
Die Organisation und Durchführung aller Aufgaben inklusive Beratung und Vernetzung aller
Akteur:innen erfordert zusätzliches Fachpersonal und hohe, langfristige Investitionen. Laut der
aktuellen Studie „Klimapfade 2.0“ des BDI (2021) wären allein für die Gebäudesanierung inkl.
Heizungsanlagen in den Kommunen 17 Mrd. € an staatlichen Zuschüssen pro Jahr erforderlich.
Für die Dekarbonisierung der Fernwärme in Berlin wurden Kosten in Höhe von 4,24 Milliarden
Euro geschätzt (Fraunhofer IEE, 2021). Die Kommunen können diese Herkulesaufgabe nicht
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Personal stemmen. Vielmehr muss der kommu-
nale Klimaschutz als nationale Gemeinschaftsaufgabe angesehen und die finanzielle Unter-
stützung durch den Bund wesentlich verstärkt werden.
6
Neue Situationen erfordern neue Prioritäten. Personal- und Etatlücken können auch auf
Grundlage bestehender Etats durch Umschichtung geschlossen werden. Laut KfW und difu
(KfW/difu, 2021) geben Städte ca. 10 Mrd. jährlich (25 % der Investitionen) für Straßen und
Verkehrsinfrastruktur aus. Die Umschichtung eines Teils dieser Gelder könnte bei vielen Städ-
ten helfen, die Personallücken bei der Klimaschutzplanung zu schließen.
III. Handlungsoptionen gegen die Klimakrise: Die zentrale Rolle
der Kommunen
Städte und Gemeinden können viel für den Klimaschutz tun. Einige der Haupt-Handlungsfel-
der klimagerechter Stadtentwicklung sind die Bereiche Gebäude, Öffentlicher/Halböffentlicher
Raum, Verkehr/Mobilität und Energieerzeugung. Diese sollen daher hier exemplarisch näher
beleuchtet werden.
• Handlungsfeld Gebäude und Quartiere: Die Wärmeversorgung von Gebäuden, die
einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen verursacht, muss auf kommunaler Ebene
umgestellt werden. Das heißt zunächst, die Gebäude städtischer Wohnungsbaugesell-
schaften oder Gebäude im städtischen Besitz sind zu sanieren und mit erneuerbaren
Energien zu versorgen: Allein die städtischen Wohnungsbaugesellschaften der 10 größ-
ten Städte Deutschlands unterhalten Gebäude mit ca. 697.000 Wohnungen (Tab. 1).
Der von den Städten initiierte Aufbau von Wärmenetzen ermöglicht für die Immobilien-
besitzer eine attraktive Wärmeversorgung des privaten Altbestands.
70 % der Wohngebäude (bundesweit) werden noch mit Erdöl- oder Erdgas-Zentralhei-
zungen beheizt (Stand Oktober 2019) (Agentur für Erneuerbare Energien, 2021), die er-
setzt werden müssen. Deren Ersatz durch erneuerbare Wärmeenergie wird durch eine
Sanierung der Gebäudehüllen bis zur Halbierung des durchschnittlichen Wärmeenergie-
verbrauchs erleichtert (Fraunhofer IWES/IBP, 2017: 8). Auch im Bereich privater Gebäude
können und müssen die Städte aktiv werden. So können sie durch strenge energetische
Vorgaben in Bebauungsplänen oder durch städtebauliche Verträge die Energiewende
beim Neubau durchsetzen. Ein wichtiges Mittel ist auch die Bindung der Vergabe städ-
tischer Entwicklungsflächen an klimapolitische, ökologische und soziale, generationen-
gerechte Kriterien (Bündnis Bodenwende, 2021).
Städte können und müssen aber auch den Lebenszyklus von Gebäuden der öffentlichen
Hand und dort wo sie direkten und indirekten Einfluss ausüben können, von Siedlungen
des kommunalen Wohnungsbaus, Infrastrukturen und Bauwerken verlängern, statt neu
zu bauen. Nur mit der Maxime „Umbau statt Neubau“ oder „Umbau statt Abriss“ und
damit der Wiederverwertung von Rohstoffen und Gebäudeteilen können im Sinne eines
7
Tab. 1: Anzahl der Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften der
10 größten Städte Deutschlands
Stadt Gesellschaft Anzahl Wohnungen
2
Berlin 75.000
Degewo
3
32.000
WBM
4
72.000
Gewobag
5
Gesobau 44.000
6
50.000
Stadt und Land
7
65.000
Howoge
8
Hamburg 135.000
SAGA GWG
9
München GWG 31.000
10
1.920
Köln SWK
11 44.000
GAG
12
Frankfurt 50.000
ABG
13
Stuttgart 19.000
SWSG
14
Düsseldorf SWD 9.000
15
Leipzig LWB 35.000
16
Dortmund 16.000
Dogewo21
17
Essen 18.000
Allbau
Quelle: eigene Zusammenstellung aus den in der Tabelle verwiesenen Quellen
2
Degewo AG (2021)
3
WBM (2021)
4
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (2020)
5
Gesobau AG (2021)
6
Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (2021)
7
Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH (2021)
8
SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (2021)
9
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (2020)
10
Stadtwerke Köln GmbH (2021)
11
GAG Immobilien AG (2021)
12
Isar Digital Ventures GmbH (2021)
13
Schwarz (2021)
14
SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG (2021)
15
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (2021)
16
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (2021)
17
Allbau GmbH (2021)
8
„Reduce-Reuse-Recycle“ die CO2-Emissionen im Gebäudesektor in den kommenden
Jahren sukzessive gesenkt werden. Denn durch die Wiederverwendung vorhandener
Materialien lässt sich die bereits in Gebäuden gebundene „graue Energie“ nutzen und
der CO2-Ausstoß im Vergleich zum „ex nihilo“- oder „Tabula Rasa“-Bauen und Planen
der Moderne um bis zu 70 % (Wert nach Arup, 2020: 38) senken. Durch die Weiterver-
wendung von Gebäuden und die Einführung von „Material Passports“ gelingt es, Ge-
bäude und verbaute Materialien wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Eine solche
Zirkularität von Gebäuden und Gebäudeteilen verändert dann auch Stadtentwicklungs-
planung: Statt weiterhin städtebaulichen Utopien der Moderne und Postmoderne anzu-
hängen kommt es jetzt darauf an, die Potenzialität im schon Gegebenen, in der vorhan-
denen Materialität, ins Blickfeld von Planung zu rücken, anders zu lesen und darin bisher
noch übersehene Möglichkeiten zu erkennen, transversal-transdisziplinär zu experimen-
tieren und zu improvisieren (West, 2021: 96-102). Dadurch gelingt es u. a. auch, eine
klima- und generationengerechte Stadt mit bezahlbarem Wohnraum zu schaffen.
Dies wiederum kann nur gelingen, wenn die eigene Transformation der Planer:innen
(auch in den Planungsämtern), Entscheider:innen in Politik und Verwaltung sowie Besit-
zer:innen, Bewohner:innen, Nutzer:innen von Gebäuden und kommunaler Infrastruktu-
ren eingeschlossen ist. Und das beinhaltet dann auch das Ändern der Vorstellungen und
des Denkens darüber, was überhaupt geschehen muss, sowie das Erkennen und Verste-
hen, was die Wohnenden und Nutzer:innen in den Gebäuden überhaupt machen und
was sie wie machen wollen (West/Schroeter, 2021: 36).
Dieser notwendige Paradigmenwechsel erfordert jedoch eine konsequente Erweiterung
und Schärfung der Perspektiven in der Stadtentwicklung(splanung). Denn es müssen
auch solche Prozesse der Produktion des Urbanen einbezogen werden, die über eine
Fokussierung auf reine Energieeffizienz mit Technologie-roll-out im physisch-materiel-
len Raum hinausgehen, und stattdessen die zunehmend transversal-transformativen
Orientierungen und transversalen Logiken von Akteur:innen auf soziale und räumliche
Praktiken beziehen. Mit dem Konzept der „Transversalen Stadt und Transtopia“ (West,
2019; 2021; West/Schroeter, 2021) lässt sich die zunehmende Komplexität in unseren
Städten über die drei Dimensionen „Gedachter Raum – Gebauter Raum – Gelebter
Raum“ planerisch erschließen und die benötigten Governancewechsel bei der Produk-
tion des Urbanen im Dreieck „Utopie – Heterotopie – Transtopie“ konzeptualisieren.
Nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung ändert mit dieser prozessualen
Definition ihren Status: Weg von einer normativen Zielsetzung hin zur aktiven Bewälti-
gung der Klimakrise in den Städten sowohl durch die Transformation der Prozesse der
Wissensproduktion als auch durch die Transformation der Praktiken der Gesellschaft zu
9
mehr Nachhaltigkeit, wodurch sich Akteur:innen einem doppelten Transdisziplinaritäts-
anspruch gegenüber sehen (West, 2021: 100)
• Handlungsfeld Öffentlicher/Halböffentlicher Raum: Ebenso kann und muss
auch der Freiraum in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten umweltfreundlicher, sozial-
verträglicher, generationen- und klimagerechter gestaltet und nach den Prinzipien und
Ideen der Schwammstadt entwickelt werden, indem Flächen entsiegelt, Regenwasser-
management etabliert, das Stadtklima durch Begrünungen – welche durch Verduns-
tungskühlung der Entstehung von Hitzeinseln und Feinstaub entgegen wirkt sowie den
Aufbau von urbanen CO2-Senken befördert – im öffentlichen wie im privaten Raum ver-
bessert und dem öffentlichen Raum generationen- und klimagerechte Aufenthaltsqua-
litäten gegeben werden (Beyer et al., 2021: 15-26). Hierfür sind eine aktive Bodenpolitik
und Landwende entscheidend, auf welche die Kommunen aktiven Gestaltungseinfluss
haben.
Flachdächer können multifunktional genutzt werden: Im Halbschatten von erhöht auf-
geständerten Solar-Modulen gedeiht Dachbegrünung ganz besonders üppig und funk-
tioniert mit ausreichend Substrat effektiv als Rückhaltespeicher bei Starkregen
(Schwammstadt) und sie lässt sich durch Fassadenbegrünungen unterschiedlichster
Modi und Funktionen ergänzen (Beyer et al., 2021: 15-26).
• Handlungsfeld Verkehr und Mobilität: Innerstädtischer Verkehr ist zu reduzieren,
z. B durch die stadtplanerische Entwicklung einer Stadt der kurzen Wege. Hierdurch wird
der Fuß- und Radverkehr in größerem Umfang ermöglicht. Der Radverkehr kann zusätz-
lich durch den Ausbau des Radwegenetzes gefördert werden. Den öffentlichen Nahver-
kehr ausbauen und auf Ökostrom oder Wasserstoff umstellen, die Ladeinfrastruktur für
E-Mobilität – auch in Kooperation mit Unternehmen – ausbauen und alternative Ver-
kehrskonzepte fördern, wie z. B. Shuttle- und Ridesharing-Systeme sowie Lieferdienste,
sind weitere wirksame Maßnahmen, um verkehrsbedingte Emissionen zu senken. Tem-
porär sowie dauerhaft autofreie Kernstädte zunehmend auch kombiniert mit „Umweltin-
seln“ oder Umweltzonen (wie z. B in Bologna/Italien) führen zu einer Verbesserung der
innerstädtischen Lebensbedingungen und der Klimabilanzen (u. a. Comune di Bologna,
2021; Comune di Bologna, 2004; Municipality of Bologna, 2007).
• Handlungsfeld Energie und Wärmeversorgung: Mit lokal angepassten Maßnah-
men ist eine Elektrizitäts- und Wärmeversorgung der Kommunen auf Basis erneuerbarer
Energien (EE) zu entwickeln. Grundlage einer systematischen Transformation der Wär-
meversorgung ist eine Wärmeplanung (Gerhards et al., 2021). Hierbei wird u. a. festge-
10
legt, in welchen Quartieren die Wärmeversorgung zentral (durch Wärmenetze) oder de-
zentral (z. B. durch eine Heizung je Gebäude) erfolgen soll. Ziel muss es sein, die Ener-
gieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Es befinden sich derzeit sieben
Kohle-Kraftwerke ganz oder teilweise in kommunalem Besitz, die nun meist auf Erdgas-
feuerung umgerüstet werden sollen (Chemnitz, Flensburg, Frankfurt, Hamburg, Hanno-
ver, Köln, München) (Tab. 2).
Tab. 2: Kohlekraftwerke in städtischem oder teilweise städtischem Besitz
Stadt Kohle- Brennstoff Geplanter Folge-
Kraftwerk Ausstieg Technologie
18 19
Hamburg Tiefstack Steinkohle 2030 Erdgas
20
Wedel Erdgas, PtH
2025
21 22
München Nord Kohle, Müll 2022? Erdgas
23 24
Köln Merkenich Braunkohle/ 2025 Stilllegung
Erdgas
25 26
Frankfurt West Kohle, Erdgas 2026 Erdgas
27
Chemnitz Nord Braunkohle 2023 Methan/MHKW
28
Flensburg KWK Steinkohle, Deutlich vor Erdgas
29
Erdgas 2038
30
Hannover Stöcken Steinkohle 2025-2030 kein Erdgas
Quelle: eigene Zusammenstellung aus den in der Tabelle verwiesenen Quellen
18
Wärme Hamburg GmbH (2021)
19
Wärme Hamburg GmbH (2021)
20
Wärme Hamburg GmbH (2020)
21
Heizkraftwerk Nord (München) (2021)
22
Effern H. (2021)
23
Heizkraftwerk Köln-Merkenich (2020)
24
Breitkopf T. (2020)
25
Mainova AG (2021)
26
Leclerc F. (2020)
27
Heizkraftwerk Chemnitz-Nord (2021)
28
Stadtwerke Flensburg (2021)
29
Stadtwerke Flensburg (2021)
30
enercity AG (2021)
11
Diese und die zahlreichen bestehenden, mit Erdgas betriebenen städtischen Kraftwerke
müssen aber mittelfristig dekarbonisiert werden, um CO2-Emissionen zu verringern. Ein
historischer Ausbau von Gaskraftwerken, wie in der Studie „Klimapfade 2.0“ des BDI
(2021) gefordert, ist mit den Pariser Klimazielen nicht vereinbar (Brauers et al., 2021). Ein
Zubau von Erdgasverbrauchern – sowohl von großen GKW als auch BHKW – darf nur im
Sinne einer Reststromversorgung (z. B. bei Dunkelflauten) erfolgen, sodass ihr Betrieb
unter 2000 Volllaststunden liegt und später – spätestens ab 2035 – der Betrieb CO2-frei
auf Basis von EE-Methan oder EE-Wasserstoff erfolgen kann. Vorrangiges Ziel jeder
Kommune muss es sein, die auf ihrem eigenen Gebiet vorhandenen Potenziale an er-
neuerbaren Energien so schnell und effizient wie möglich zu nutzen.
Statt Gaskraftausbau muss ab sofort der Vorrang beim Ausbau der Erzeugung, Vertei-
lung und Speicherung von EE-Strom liegen. Mit Wärmenetzen kann die Wärmeversor-
gung von Quartieren zentral erfolgen. Ebenso sind Niedertemperatur-Wärmenetze ge-
zielt auszubauen. Mit diesen Wärmenetzen können bisher ungenutzte Wärmequellen
(z. B. Industrieabwärme, Tiefengeothermie und Wärme aus großen Solarthermieanlagen)
und große Wärmespeicher effizient genutzt werden (Gerhards et al., 2021). Eine erheb-
liche Steigerung der Anzahl von Solaranlagen auf den Dächern, optimal mit Batterie-
Quartiersspeichern (Entega, 2021), kann einen Teil der städtischen Stromversorgung si-
cherstellen. Hier kann die Stadt, die Kommune mit den eigenen Liegenschaften eine Vor-
reiterrolle übernehmen und dann mit weiteren Maßnahmen private Initiativen unterstüt-
zen.
Eine umfassende Transformation erfordert Anstrengungen der Kommunen, die Mitwir-
kung der Bürger:innen (Hagedorn et al., 2021) und Stadtnutzer:innen, ansässiger Firmen
und Unternehmen zu initiieren und zu koordinieren, um gemeinsam in den Bereichen
der privaten Gebäude und Gelände, der Unternehmen oder dem Verkehrsverhalten und
damit auch in der Nutzung des öffentlichen Raumes Veränderungsprozesse hin zu mehr
Klimaverträglichkeit zu gestalten. Wenn Städte und Kommunen aktiv vorangehen und
verschiedene notwendige ebenso wie engagierte Akteur:innen einbeziehen, können sie
die Mitwirkung der Einwohner:innen und ansässigen Unternehmen motivieren. Beispiels-
weise können durch städtische Maßnahmen Bürger:innen-Energiegenossenschaften mit
Beratung und Kooperation unterstützt werden. Generell gehört es zunehmend zu den
Aufgaben von Städten und Kommunen, Wege und Maßnahmen zu entwickeln und zu
etablieren, mit denen sie sehr viel aktiver auf Bürger:innen und Firmen zugehen als bis-
her.
12
IV. Staatliche Rahmenbedingungen verbessern
Bislang ist Klimaschutz für Kommunen verfassungs- und kommunalrechtlich eine freiwillige
Aufgabe. Werden die Kommunen mit dieser wichtigen Aufgabe allein gelassen, erhöht sich
fortlaufend das Risiko, dass die nationalen Klimaziele verfehlt werden. Der Bund und die Bun-
desländer können und müssen durch verschiedene Maßnahmen die kommunalen Dekarboni-
sierungsbemühungen in Gleichklang bringen und unterstützen. Dazu gehören:
• eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung mit einer entsprechenden finanziellen
Unterstützung, um diese auch fachgerecht durchführen zu können;
• eine PV-Pflicht für Neubauten, Gewerbehallen und Parkflächen;
• ein vorgezogener Kohleausstieg bis 2030, verbunden mit dem Ziel, die Verwendung von
Erdgas in der Wärmeversorgung bis 2030 zu halbieren (Kemfert, 2021), gekoppelt an
einen konsequenteren und schnelleren Ausstieg aus der Verwendung von Heizöl;
• der Abbau gesetzlicher Hemmnisse für die Installation von Erzeugungsanlagen für Er-
neuerbare Energien (Photovoltaik, Windkraft, Solarthermie). Hierzu gehört auch die
überfällige Umsetzung der EU-Richtline 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen (IZES gGmbH, 2021). Erforderlich ist eine bessere Ko-
ordinierung der verschiedenen Verwaltungsebenen, die in der Raumplanung, der Stadt-
entwicklungsplanung und Genehmigung von Bauten und Infrastrukturen beteiligt sind,
um einen beschleunigten Ausbau zu erreichen.
Unterschiedliche parteipolitische Konstellationen und strukturelle Gegebenheiten in den Kom-
munen führen zu ganz unterschiedlichen Klimaschutzzielen und Anstrengungen. Die Zieljahre
für Klimaneutralität in den unterschiedlichen Kommunen liegen in einer weiten Spanne zwi-
schen 2030 und 2050. Die Notwendigkeit einer Zielsetzung auf 2045 oder davor wird zwar
31,
anerkannt Deutschland kann aber die vertraglich zugesicherten Ziele nur erreichen, wenn in
Kommunen, ihren eigenen Liegenschaften und allen Handlungsfeldern Klimaneutralität bis
mindestens 2035 erreicht wird, um das maximal mögliche, nationale CO2-Budget nicht zu
32
überziehen. Schnellere und verlässliche Wirksamkeit erzielen die jeweils nächsten Klimaziele
auch nur, wenn sie innerhalb der aktuellen und der kommenden kommunalen Legislaturperi-
ode definiert werden und nicht fern in 2030, wie bisher üblich, und wenn sie durch kontinuier-
liches Monitoring, Evaluation und Nachjustierung begleitet werden. Inzwischen besteht großer
31
Markus Lewe, Oberbürgermeister von Münster und soeben gewählter Präsident des Deutschen Städtetages, betont den Wil-
len der Städte, den Klimaschutz ambitionierter als die Bundesregierung voranzutreiben: „Viele Städte wollen schon vor 2045
klimaneutral werden und dafür noch mehr tun.“ (Lewe, 2021)
32
Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020): CO2-Budget für Deutschland für 1,75 °C (67 %). Bei linearer Reduktion wäre
das berechnete deutsche CO2-Budget im Jahr 2038 verbraucht. Die analoge Berechnung für das 1,5 °C-Ziel ergibt das Jahr
2032
13
Zeitdruck. Kommunale Planungszeiten und typische Laufzeiten von Verträgen mit Energiever-
sorgern, die Umstellung der Wärmeversorgung einer Stadt (z. B. durch Wärmenetze) benöti-
gen mehrere Jahre. Die erforderlichen Maßnahmen müssen daher umgehend ergriffen wer-
den.
V. Kommunale Verwaltungsstrukturen an die Herausforderung
der Klimakrise anpassen
Es bedarf eines grundlegenden Kulturwandels in den öffentlichen Verwaltungen, um Deutsch-
land schneller, antizipativer und effektiver durch die nächsten Jahrzehnte der unvermeidbaren
Transformationen führen zu können (Nanz et al., 2021). Dieses betrifft alle Steuerungs- und
Verwaltungsebenen, einschließlich der Kommunalverwaltungen. Wesentliche Punkte hierbei
sind:
• übergeordnete Überwachung ökologischer Zielvorgaben, z. B. in Form einer Stabsstelle,
durch welche gleichzeitig der notwendige Wissens- und Kompetenzaufbau in Städten
und Kommunen gefördert wird;
• kontinuierliche Überprüfung und flexible, zielorientierte Anpassung von Verwaltungs-
strukturen;
• digitale Vernetzung von Verwaltungsstrukturen, um die Konsistenz des Handelns zu un-
terstützen;
• Einbeziehung und Unterstützung von und Kooperation mit Bürger:innen (Hagedorn et
al., 2021);
• Einbeziehung und Unterstützung von und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initia-
tiven.
VI. Unterstützungsangebote nutzen
Beratungsangebote und Förderprogramme von Bund und Ländern stehen für die Kommunen
bereit und werden weiter ausgebaut, wie z. B. das sich in Gründung befindende Kompetenz-
zentrum für Kommunale Wärmewende in Halle (BMWi, 2020). Die Förderangebote der KfW für
Quartierskonzepte wurden erweitert und ermöglichen eine Finanzierung bis zu 100 % für In-
vestitionen in energieeffiziente Versorgungssysteme, klimafreundliche Quartiersmobilität und
in die Grüne Infrastruktur von Quartieren (KfW, 2021).
Doch die Fördergelder werden nur zu einem geringen Teil abgerufen, wie das Beispiel der
strukturellen Förderungen durch die Kommunalrichtlinie zeigt. So haben weniger als 50 % der
Kommunen Förderung für Potenzialstudien und Klimaschutzmanagement beantragt, weniger
14
als 1/3 der Kommunen haben Anträge für Klimaschutzkonzepte und weniger als 1 % für Ener-
33.
giemanagementsysteme gestellt (Stand 03.11.2021) (eigene Auswertung nach BMU, 2021)
Die aktive Nutzung von Förderangeboten und deren Umsetzung erfordern die Zuteilung von
ausreichend Personal, eine Qualifizierungsoffensive in den Kommunen und bessere finanzielle
Ausstattung. Der Investitionsstau in vielen Kommunen hat auch nichtmonetäre Ursachen, wie
Personalengpässe in den regionalen und kommunalen Planungsverwaltungen, und wird durch
die Komplexität von Genehmigungsverfahren und immer höheren gesetzlichen Baustandards
verstärkt (Scheller et al., 2021).
VII. Fazit
Die Kommunen und deren Bewohner:innen sind zugleich Betroffene wie auch wichtige Ak-
teur:innen der Transformation und haben eine maßgebliche Rolle in der Umsetzung der Nach-
haltigkeitsziele. Sie brauchen angemessene personelle und finanziellen Ausstattung, eine Qua-
lifizierungsoffensive und einen klaren gesetzlichen Rahmen mit mehr Entscheidungsfreiheiten
und Experimentieren bei der Umsetzung.
Die Frage, ob die Ziele der Agenda 21, des Klimaabkommens von Paris 2015 oder der COP 26
- UN-Klimakonferenz in Glasgow 2021 umgesetzt werden, entscheidet sich in den Kommunen.
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33
BMU (2021); Die hier angegebenen Werte wurden per Abfrage in der Datenbank zur „Nationalen Klimaschutzinitiative“ unter
dem Menüpunkt „Projekte“ mit folgender Befehlskette ermittelt: Abruf über Feld `Förderprogramme’ nacheinander im Pull-
down-Menü ‚Kommunalrichtlinie‘, Strategische Förderschwerpunkte’ und dort nacheinander alle Förderprojekte, z. B. ‚Erstel-
lung Klimaschutzkonzept‘ usw. Alle hier angegebenen Prozentwerte beruhen auf Maximalschätzungen, auf Basis der An-
nahme, dass alle Anträge von den Kommunen gestellt wurden, die vom Städtetag vertreten werden.
15
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Autor:innen und Ansprechpartner:innen / Corresponding Author
[1] Dr. Thomas Seifert, Hattersheim, Scientists for Future (Fachgruppe Kommunaler Klima-
schutz); Dr.Thomas.Seifert@gmx.de (Ansprechpartner/Corresponding Author)
[2] Dr. phil. Christina West, Hochschule Darmstadt, Wissenschaftliche Direktorin und Be-
gründerin „Energie-Akademie“ | DELTA - Reallabor der Energiewende, Holzhofallee 36b,
64295 Darmstadt, Scientists for Future (Fachgruppe Kommunaler Klimaschutz und Regio-
nalgruppe Darmstadt); ORCID 0000-0001-5687-9972; christina.west@h-da.de (Ansprech-
partnerin/Corresponding Author)
[3] Prof. Mario Tvrtković, Hochschule Coburg, Scientists for Future (Regionalgruppe Köln/
Bonn); ORCID 0000-0002-6592-9334; mario.tvrtkovic@hscoburg.de (Ansprechpartner/
Corresponding Author)
[4] Dr. Michael Huber, Celle; Mitbegründer und Koordinator der Climate Watch Celle
(www.climate-watch-celle.de)
[5] Rüdiger Schweer, Wiesbaden; Mitglied Scientists for Future
21
[6] Dipl.-Agr.-Ing. Kerstin Kranich, Energieeffizienzexpertin, Energieauditorin, Fachberaterin
THG-Neutralität (dena / BAFA / BLE) | BCC-ENERGIE (www.bcc-energie.eu), Leipzig; kers-
tin.kranich@bcc-energie.eu
[7] Dipl.-Ing. Ralf Boecker, Göttingen; boecker.r@gmail.com
[8] Dipl.-Ing. Helge Ehrhardt, Bochum; helge.ehrhardt@web.de
[9] Prof. Dr. rer. nat. Urban Weber, Technische Hochschule Bingen, Life Sciences and Engine-
ering. Berlinstraße 109, 55411 Bingen am Rhein, Scientists for Future (Regionalgruppe Bin-
gen); ORCID 0000-0003-0700-3039; u.weber@th-bingen.de
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